Ausschreibungsdetails
Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin
Entwässerungskanalarbeiten - VOEK 526-24
Hofflächen 1 und Hofflächen 2 sowie Anbindung der Regenwasserentsorgung der Dachflächen.
Herrichten von neuen Entsorgungsleitungen Schmutzwasser. Teilweise Rückbau von Bestandsleitungen und Schächten.
Da zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen die Anschlüsse an den Bestand sowie die Oberflächen der Höfe noch nicht realisiert sind, sind hier entsprechende Übergabepunkte zum Gewerk VE 0.203 „Herrichten Außenanlagen HOF 1-2, einschl. Leitungsgräben“ und zur Haustechnik definiert.
Herstellen der Gräben und Gruben erfolgt durch das Gewerk der VE 0.203 „Herrichten Außenanlagen HOF 1-2, einschl. Leitungsgräben“.
Das Gewerk „Herrichten Außenanlagen HOF 1-2, einschl. Leitungsgräben“ wird zeitgleich in dem Verfahren VOEK 467-24 ausgeschrieben.
Leistungsinhalt für Hof 1 und Hof 2 sind ca. 1400 m verlegen von KG 2000 Rohrleitungen DN 100 bis DN 300. Errichten von ca. 43 Betonschächten Durchmesser 1 m und zwei Regenrückhaltebecken aus Speicherboxen ca.1400 Stück mit allen erforderlichen Nebenleistungen zur Rohrverlegung.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist während der Baumaßnahme im Nutzungsbetrieb.
Das Projekt erfolgt unter dem Aspekt Nachhaltiges Bauen und wird nach BNB Zertifiziert.
(http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen
die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Teilnahmeantrages zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 07.08.2025. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden
und im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 6e EU VOB/A (Vordruck FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung"). Etwaige Maßnahmen des Bieters zu einer Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen. Die Erklärungen in dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" sind vollständig auszufüllen.
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Vordruck "Erklärung_RUS_Bezug"). Die Erklärungen in dem Vordruck sind vollständig auszufüllen.
Die Vordrucke zu 1) und 2) sind durch den Bieter, sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber-/Unterauftragnehmer auszufüllen.
Es handelt sich bei 1) - 2) um Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen in dem Vordruck FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" sind vollständig auszufüllen.
3) Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherungen.
Die Eigenerklärung zu erforderlichen Haftpflichtversicherungen im Vordruck "Eigenerklärung Betriebs-u. Berufshaftpflichtversicherung“ ist vollständig auszufüllen.
Die Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mind. 3 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sonstige Sachschäden in Höhe von mind. 1.5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2 fach maximiert) sind abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten.
Die Anforderungen an die Versicherungen sind spätestens nach Auftragserteilung einzuhalten
Es handelt sich bei 3) um Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
4) Die Eigenerklärung über die Leistungserbringung im Vordruck FB 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist nach Auftragserteilung einzuhalten.
Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Siehe Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin
Hofflächen 1 und Hofflächen 2 sowie Anbindung der Regenwasserentsorgung der Dachflächen.
Herrichten von neuen Entsorgungsleitungen Schmutzwasser. Teilweise Rückbau von Bestandsleitungen und Schächten.
Da zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen die Anschlüsse an den Bestand sowie die Oberflächen der Höfe noch nicht realisiert sind, sind hier entsprechende Übergabepunkte zum Gewerk VE 0.203 „Herrichten Außenanlagen HOF 1-2, einschl. Leitungsgräben“ und zur Haustechnik definiert.
Herstellen der Gräben und Gruben erfolgt durch das Gewerk der VE 0.203 „Herrichten Außenanlagen HOF 1-2, einschl. Leitungsgräben“.
Das Gewerk „Herrichten Außenanlagen HOF 1-2, einschl. Leitungsgräben“ wird zeitgleich in dem Verfahren VOEK 467-24 ausgeschrieben.
Leistungsinhalt für Hof 1 und Hof 2 sind ca. 1400 m verlegen von KG 2000 Rohrleitungen DN 100 bis DN 300. Errichten von ca. 43 Betonschächten Durchmesser 1 m und zwei Regenrückhaltebecken aus Speicherboxen ca.1400 Stück mit allen erforderlichen Nebenleistungen zur Rohrverlegung.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist während der Baumaßnahme im Nutzungsbetrieb.
Das Projekt erfolgt unter dem Aspekt Nachhaltiges Bauen und wird nach BNB Zertifiziert.
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
(http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen
die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Teilnahmeantrages zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 07.08.2025. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden
und im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „124 Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für
a) Personenschäden 3.000.000,00 €
b) Sonstige Sachschäden 1.500.000,00 €
abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten.
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; ggf. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Siehe beigefügten Vordruck "124 Eigenerklärung zur Eignung".
Der Bieter erklärt mit seinem Angebot, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird er die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen
Der Bieter erklärt mit seinem Angebot, ob er
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er zur Bestätigung folgende Erklärungen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „124 Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Der Preis wird aus der Wertungssumme (brutto) des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingung.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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