Ausschreibungsdetails
Ziel der Vergabe ist der Abschluss von 5 Rahmenvereinbarungen über jeweils 2 + (2 x 1) Jahre. Hierzu werden insgesamt 5 Lose ausgeschrieben. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den 5 folgenden Vergabeverfahren (VV) bekanntgemacht.
Los 1:
Monitore und Zubehör, hier: Full-HD Monitore und Zubehör - Bund allgemein
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 1
Los 2:
Monitore und Zubehör, hier: WQHD Monitore und Zubehör
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 2
Los 3:
Monitore und Zubehör, hier: 4k Monitore und Zubehör
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 3
Los 4:
Monitore und Zubehör, hier: Curved Monitore und Zubehör
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 4
Los 5:
Monitore und Zubehör, hier: Full-HD Monitore und Zubehör - ITZBund
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 5
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 1.
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Los 1:
Monitore und Zubehör, hier: Full-HD Monitore und Zubehör - Bund allgemein
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 1
Los 2:
Monitore und Zubehör, hier: WQHD Monitore und Zubehör
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 2
Los 3:
Monitore und Zubehör, hier: 4k Monitore und Zubehör
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 3
Los 4:
Monitore und Zubehör, hier: Curved Monitore und Zubehör
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 4
Los 5:
Monitore und Zubehör, hier: Full-HD Monitore und Zubehör - ITZBund
ZIB 14.06 - 9932/24/VV : 5
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 1.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen
unter Los 1 wurde ein Schätzwert in Höhe von 26.500.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vetragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der Höchstwert
entspricht dem Schätzwert.
Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Akademie der Künste
Alexander von Humboldt-Stiftung
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
BEV/ Krankenversorung der Bundesbahnbeamten
BG Verkehr Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarchiv
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundeskanzleramt
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundesrat
Bundesrechnungshof
Bundesstiftung Gleichstellung
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Cusanuswerk e.V.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Deutsches Weininstitut GmbH
DEval - Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
DRK-Suchdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Engagement Global
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsfrastruktur
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Generaldirektion Wasserstrassen und Schifffahrt (alle Standorte)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Internationaler Suchdienst (IST)
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.
Kuratorium für Waldarbeit & Forsttechnik e.V.
Max Rubner-Institut
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Paul-Ehrlich-Institut
Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig
Robert Koch-Institut
Rosa-Luxemburg Stiftung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Forum Recht
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Umweltenergierecht
Stiftung Wissenschaft und Politik
Umweltbundesamt
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
WSA Elbe Standort Dresden
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
2. Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrags,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung).
- mindestens eine Referenz umfasst einen Auftrag mit einem Auftragsvolumen von mindestens 500.000,00 Euro betreffen.
- Die Referenzen müssen ein Auftragsvolumen von mindestens 100.000,00 Euro umfassen.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in dem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Der geforderte Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt für
Los 1: 10.000.000,00 EUR,
Los 2: 8.000.000,00 EUR,
Los 3: 6.000.000,00 EUR,
Los 4: 9.000.000,00 EUR,
Los 5: 9.000.000,00 EUR,
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den Mindestumsatz erreichen.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass in weiteren Losen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn ein Mindestumsatz in Höhe der Summe der Mindestumsätze je angebotenem Los erfüllt ist. Sofern der Bieter nicht im Angebotsformular im Textfeld "Anmerkungen des Bieters zum Angebot" eine Priorisierung seiner Angebote angibt, werden die Angebote in der numerischen Reihenfolge der Lose geprüft.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Der Gesamtpreis wird auf Basis der im Formular "Preisblatt und Energiekosten" im Teil A dargestellten Preissystematik ermittelt.
Die Energieverbrauchskosten werden für vier Jahre anhand des vom Bieter im Formular "Preisblatt und Stromverbrauch" im Teil B anzugebenden Jahresverbrauch des jeweiligen Monitortyps gemäß EU-Energielabel (1.000 h im SDR-Betriebsmodus) ermittelt. Für die Berechnung der Energieverbrauchskosten wird ein Strompreis von 0,25 Euro pro kWh (brutto) angenommen.
Mittels Addition des Gesamtpreises und der Energieverbrauchskosten wird die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit ermittelt. Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Das Angebot mit der niedrigsten Kennzahl ist das wirtschaftlichste.
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, dieselbe Kennzahl der Wirtschaftlichkeit besitzen, entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
21166079-5939-4086-97e2-2579ba84d37b