Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BALM und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertragslaufzeit einen Aufwand von ca. 9.094 Personentagen verursachen werden. Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen nach Teil B und Teil C dieser Leistungsbeschreibung wird hierdurch nicht begründet.
Die voraussichtliche Abnahmemenge entspricht der maximalen Abnahmemenge und beziffert sich auf insgesamt 9.094 Personentagen.
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den zu Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des
Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion
"Angebot abgeben"
einzureichen. Zur schnelleren Auswertung werden die Bieter gebeten, die Dateien
sind im Ursprungsformat einzureichen und ihre Angebotsunterlagen nicht in
einem zip-Archiv einzureichen.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail,
per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-
Plattform des Bundes als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und
können nicht berücksichtigt werden.
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente
werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des
Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu
beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem
Auftraggeber ist nicht gestattet.
insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe
gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BALM und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertragslaufzeit einen Aufwand von ca. 9.094 Personentagen verursachen werden. Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen nach Teil B und Teil C dieser Leistungsbeschreibung wird hierdurch nicht begründet.
Die voraussichtliche Abnahmemenge entspricht der maximalen Abnahmemenge und beziffert sich auf insgesamt 9.094 Personentagen.
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und –Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es ist ein jährlicher Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 3.000.000,00 EUR (netto) nachzuweisen.
Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags - Softwareentwicklung, -weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support - im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 1.500.000,00 EUR (netto) nachzuweisen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 1.000.000,00 EUR
Sachschäden: mind. 1.000.000,00 EUR
1
Vermögensschäden: mind. 1.000.000,00 EUR
1
Daten- und Cyberschäden: mind. 100.000,00 EUR
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es ist mindestens eine (1) geeignete Referenz nachzuweisen.
Hinweis: Die einzelnen Erfahrungsbereiche können auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden, die dann kumulativ betrachtet werden.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
Entwicklung oder Weiterentwicklung sowie Wartungs-, Pflege- oder Supportaktivitäten nach Abnahme einer auf Cognos basierenden BI-Anwendung mit einer grafischen Anwenderoberfläche (GUI) und einem Anwenderkreis von mind. 15 Nutzern. Die Referenzleistung muss eine oder mehrere ORACLE-Datenbanken nutzen. Die Referenzleistung muss über mind. eine Schnittstelle zu einem externen, nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers entwickelten oder vom Auftragnehmer bereitgestellten System verfügen, über die Massendaten (durchschnittlich mindestens 500.000 Datensätze pro Tag) übertragen werden.
Erläuterungen:
„BI-Anwendungen“: Unter „BI-Anwendungen“ wird (i) eine für einen Kunden angefertigte Anwendungssoftware, oder (ii) eine für eine große Menge an Kunden als Standardsoftware entwickelte Anwendungssoftware, die aber für den einzelnen Kunden individuell angepasst wurde, verstanden. Eine BI-Anwendung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Verfahren und Prozess zur systematischen Analyse von, für den Geschäftsbetrieb des Kunden relevanten Informationen bietet, was die Sammlung, Aggregation, Auswertung und Darstellung von Daten in elektronischer Form beinhaltet.
Unter einer „auf Cognos basierenden BI-Anwendung“ wird eine „BI-Anwendung“ verstanden, in der ein oder mehrere Produkte aus Cognos Analytics des Herstellers IBM zum Einsatz kommen.
• Entwicklung oder Weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support einer auf ESRI ArcGIS basierenden GIS-Anwendung.
Erläuterungen:
"GIS" meint ein Geoinformationssystem. Unter einer „GIS-Anwendung“ wird (i) eine für einen Kunden angefertigte Anwendungssoftware, oder (ii) eine für eine große Menge an Kunden als Standardsoftware entwickelte Anwendungssoftware, die aber für den einzelnen Kunden individuell angepasst wurde, verstanden. Eine GIS-Anwendung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Verfahren und Prozesse zur systematischen Auswertung, Verarbeitung und Darstellung/Visualisierung von Geodaten, d.h. Daten, denen eine räumliche Lage zugewiesen wurde, beinhaltet.
Unter einer „auf ESRI ArcGIS basierenden GIS-Anwendung“ wird eine „GIS-Anwendung“ verstanden, in der ein oder mehrere Produkte aus der ArcGIS Produktpalette des Herstellers ESRI zum Einsatz kommen.
• Entwicklung oder Weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support einer Anwendung, in der das Produkt "PowerCenter" des Herstellers "Informatica" eingesetzt wird.
Die Referenzleistung/en mindestens eines Erfahrungsbereichs muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein.
Referenzleistungen müssen ein Referenzauftragsvolumen von mindestens 500.000,00 EUR netto je Referenzauftrag nachweisen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Über die vergangenen drei (3) Geschäftsjahre müssen mindestens zwanzig (20) Beschäftigte im relevanten Einsatzbereich: Softwareentwicklung, -weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support von IT-Systemen, durchschnittlich beschäftigt worden sein.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte.
Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
Bewertungsbeispiel (fiktiv)
Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.
Zur Bewertung der angebotenen Leistung (bspw. qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen.
Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt.
Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen.
In Bezug auf das jeweilige Kriterium können Punkte nach dem Bewertungsschema gem. Vergabeunterlagen (hier insbesondere Bewerbungsbedingungen) erzielt werden.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
• Komplexität des Systems
Das dem Auftrag zugrundeliegende System ist einmalig, komplex und bedarf einer um-fangreichen Einarbeitungszeit. Darüber hinaus muss das System kontinuierlich weiter-entwickelt werden, um es stetig an neue Anforderungen anzupassen.
Das ZIS stellt keine standardisierte Datenbank dar, sondern besteht aus differenzierten Frontend- und Backend-Komponenten, mit denen die Daten aus dem gesamten Aufga-benspektrum des BALM, von Förderprogrammen bis Verkehrskontrollen und Ahndung, bewirtschaftet werden.
Es bestehen derzeit 12 Schnittstellen zwischen dem von Toll Collect zu betreibenden Mautsystem, dem EETS@BALM System, dem OWI System und dem ZIS. Durch den fortlaufenden Ausbau des ZIS als zentrales Data-Warehouse des BALM werden weitere Schnittstellen dazukommen oder vorhandene Schnittstellen müssen aufgrund technischer Änderungen angepasst werden. Die Schnittstellen zum ZIS sind individuell in Bezug auf die Datenanforderungen der gewünschten Kennzahlen eingerichtet worden. Bei Ände-rungen dieser Schnittstellen und neuen fachlichen Anforderungen muss das ZIS ange-passt werden, damit die geforderten Kennzahlen weiter zur Verfügung gestellt werden können.
Derzeit werden von Toll Collect (Mautsystem / SC-OWI) sowie vom Dienstleister des mit dem ZIS verbundenen EETS@BALM-Systems pro Jahr zwei große/umfangreiche Relea-ses mit entsprechenden Testphasen durchgeführt. In diesen Testphasen müssen auch die erforderlichen Anpassungen im ZIS getestet werden. Hierzu ist es erforderlich, eine Teststellung mit den betroffenen Schnittstellen einzurichten. Die über die Schnittstellen zur Verfügung gestellten Testdaten müssen den Anforderungen der Testfälle genügen. Das erfordert im Vorfeld einen erheblichen Abstimmungsbedarf mit den beteiligten Orga-nisationseinheiten und den Dienstleistern des Maut-, OWI- und EETS-Systems in Bezug auf das Testkonzept. Diese Tests weisen eine erhebliche Komplexität durch die Vielzahl der vorhandenen Schnittstellen auf. Sie finden in einer integrierten Testumgebung des ZIS mit Schnittstellen zu den Quellsystemen statt. Dasselbe gilt, sofern bei eigenen Re-leases der Toll Collect, Schnittstellen zum ZIS betroffen sind.
Für die kommenden Jahre sind zudem umfangreiche Weiterentwicklungen in der Kontroll- und IT-Infrastruktur im BALM angelegt, deren Umsetzung zeitlich derzeit noch nicht fest-gelegt ist. Weiterentwicklungen wie die Digitalisierung des Verkehrskontrolldienstes als Kontrolldienst für Maut- und Straßenkontrollen mit einheitlichem Kontrollfahrzeug, die Ein-führung von neuen Gewichtskontrollstellen neuen Mauterhebungsverfahren, die ein im Fahrzeug verbautes Erhebungsgerät nicht mehr voraussetzen und neue fachliche Anfor-derungen werden zu Erweiterungen des ZIS-Systems führen. Die konsequente Digitali-sierung von Verwaltungsprozessen, die Einführung neuer und die Erweiterung bestehen-der digitaler Anwendungen, wie z.B. der Verbau einer neuen Sensorik in den Kontroll-fahrzeugen, ermöglichen neu auslesbare Daten und erhöhen damit die Anforderungen an das ZIS als zentrales Datawarehouse des BALM. Die Datenquellen, aus denen das ZIS Daten erhält, werden in den nächsten 6 Jahren kontinuierlich erweitert. Zugleich muss das ZIS neu eingehende Daten verarbeiten können, sodass unter steigender Systemlast neue Komponenten zu entwickeln sind. Hinzu kommt, dass das ZIS als zentrales Data-warehouse für des BALM schon aufgrund technischer Neuerungen einen ständigen An-passungsbedarf hat.
Eine Beauftragung eines Dienstleisters für einen knappen Zeitraum von vier Jahren ent-spricht im Hinblick auf die lange Einarbeitungszeit und die notwendige Abstimmung nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine Vertragslaufzeit von sechs Jahren ermöglicht es hingegen, die durch die Einarbeitung und Abstimmung entstande-nen finanziellen Mehraufwendungen des BALM auf einen vertretbaren Zeitraum zu vertei-len und die zuvor aufgezählten Projekte mit dem gleichen Dienstleister durchzuführen.
- Vergabekammer des Bundes-
- Vergabekammer des Bundes-
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