Ausschreibungsdetails
300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
420 Wärmeversorgungsanlagen
430 Lufttechnische Anlagen
440 Starkstromanlagen
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
460 Förderanlagen
470 Nutzungsspezifische Anlagen
480 Gebäude- und Anlagenautomation
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen
540 Technische Anlagen in Außenanlagen verantwortlich.
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Das Technische Gebäudemanagement (TGM) umfasst neben den Leistungen der DIN 32736, DIN 31051/EN 13306, den Richtlinien der AMEV sowie der VDMA 24186 auch:
-Betreiben
-Inspektion
-Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
-DGUV Vorschrift 4 - Leistungen
-Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft
-Wartung (nach Herstellergewährleistung vollumfänglich)
-Instandsetzung
-Optimieren
-Störungsmanagement
-Gewährleistungsüberwachung
-Berichten
-Dokumentieren
-Energiemanagement
-Stillstandsmanagement/Stillstandswartung
-Entsorgung
-Kommunikationsmanagement
-EDV
-Nutzung eines CAFM-Systems
-Start-Up- /Vertragsauslaufphase
-Instandhaltungsmanagement u. Bereitschaftsdienst
-Stellung Objektleiter(OL)/Haustechniker(HT)
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-Die Leistungserbringung erfolgt entsprechend den Vorgaben der Hersteller und unter Beachtung von:
-DGUV V4 ortsveränderliche Betriebsmittel /ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel
-VDI 2052
-VDI 2035
-VDI 6022
-VDI 6023
-TrinkwV 2001
-TRBS 1201
-TRBS 2181
-TRBS 3121
-BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
-42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
-technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
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Im Rahmen des Störungsmanagements betreibt der AN 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen im Jahr einen Bereitschaftsdienst, bei dem Störmeldungen der AG sowie automatisierte Meldungen der GLT auflaufen. Der AN stellt dafür Personal/Technik und gewährleistet die Einhaltung nachfolgender Reaktionszeiten:
-für Aufzugsanlagen: eine Reaktionszeit nach TRBS 3121 von maximal 30 Minuten
-für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, NEA, USV, Kommunikationsanlagen, GMA etc.) und für deren Hilfsanlagen (Kühlung, Lüftung etc.) eine Reaktionszeit von maximal 2 Stunden
-bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur fällt, ist unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen
-bei allen außerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens jedoch 120 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.
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Die TGM-Leistungen sind für 8 Bestandsgebäude mit ca. 28.277m² BGF inkl. Liegenschaft (insgesamt Compound genannt) zu erbringen. Für einen Neubau mit Wache und ca. 28.409 m² BGF ist der vollständige Umfang der TGM-Leistungen nach Herstellergewährleistungs-Wartung zu erbringen. Der Neubau befindet sich in der Errichtung, die Fertigstellung ist in 2025 geplant.
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Nach Zuschlag beginnt die Start-Up-Phase, in der der Compound schnellstmöglich mit seinen Anlagen wie auch der Neubau nach seiner Fertigstellung übernommen werden muss.
Während der Start-Up-Phase hat der AN sich in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten.
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Fortsetzung s. Ziffer 5.1
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2) Ortsbesichtigungen sind verpflichtend und erfolgen nach Absprache im Zeitraum vom 16.07.2025 bis 18.07.2025 und vom 30.07.2025 bis 01.08.2025. Besichtigungstermine sind vorab mit der in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) genannten Person zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Es wird ein Anmeldebogen der Bundespolizei übergeben, der kurzfristig auszufüllen und an den in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) benannten Kontakt
zurückzusenden ist. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches
Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Die Besichtigungstermine müssen mindestens 5 Tage vor dem gewünschtem Termin vereinbart werden.
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3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.08.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
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Zwei Wochen nach Zuschlagserteilung sind die Personalvorstellung, kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems und Klärung der Implementierung von Daten, Klärung und Abstimmung der Prozesse Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen vorzunehmen. Eine Woche später sind die Anlagen und technischen Systeme, deren Dokumentation, die Verwaltung der Ersatzteile/Verschleißteile/Baugruppen und die Lagerhaltung zu übernehmen. Die Anlagendokumentation ist zu prüfen und nach vorgegebener Doku-Richtlinie aufzubauen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterauftragnehmerübersichten sind zu erstellen.
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Der Regelbetrieb für Compound und Neubau beginnt am 01.06.2026.
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In der Start-Up-Phase und für den Regelbetrieb sind ein Objektleiter und ein Vertreter vorzuhalten. Insgesamt sind 3 Haustechniker (HT), 2 HT der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar, 1 HT der Fachrichtung Versorgungstechnik, z.B. für Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik oder vergleichbar für den Compound vorzuhalten. Für den Neubau und für die Vertretung sind jeweils 2 HT, ein HT jeweils der vorgenannten Fachrichtungen, erforderlich.
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Für die Übernahme des Compounds und des Neubaus in der Start-Up-Phase ist die erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG (sog.Ü2) für das zum Einsatz geplante Personal des AN erforderlich. Beim für den Einsatz vorgesehenen Personal des AN muss die Bereitschaft zur Beantragung eines Führungszeugnisses (BZR-Prüfung) vorliegen.
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Der AN stellt in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team), mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter und ein mit Objektübernahmen erfahrenen Projektleiter (PL) angehören.
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Der Objektleiter ist von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr arbeitstäglich präsent, die HT von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Der AN muss zu jeder Zeit erreichbar sein.
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Der AN muss über eine zeitgemäße CAFM-Software mit webbasiertem Zugriff für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen verfügen. Er stellt 10 Zugriffslizenzen zur Verfügung. Mindestfunktionen sind
- Planung, Überwachung, Dokumentation aller Wartungs-, Inspektions- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Erfassung und Auswertung von technischen und kaufmännischen Daten aus dem Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten
- Dokumentation und Überwachung aller Herstellergarantien und Gewährleistungen
- Transparenz über die eingesetzten Ressourcen
- Vermeidung von Medienbrüchen und Doppelarbeit
- Integration einer durchgängigen und konsistenten Datenhaltung
- Dokumentationsfähigkeit, Historisierung und Archivierung
Dieses muss software- und hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des BSI entsprechen und in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein.
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Alle erforderlichen Werkzeuge sind durch den AN zu stellen/vorzuhalten. Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißmaterialien, Materialien und Betriebsmittel sind zu verwalten/zu beschaffen.
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Mindestanforderungen an Ausbildung, Qualifikationen, Berufserfahrung und Kenntnisse von Objektleitern und HT sowie Vertretern sind Ziffer 5.1.9. zu entnehmen.
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In der Vertragsauslaufphase übergibt der AN die installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen an die AG oder den neuen Dienstleister.
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Hinweis zur Vertragsanpassungsklausel: Es ist möglich, dass eine Vertragserweiterung durch Fertigstellung weiterer Gebäude auf der Liegenschaft erfolgt. § 8 Nr. 6.4 der Besonderen Vertragsbedingungen und Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibung sind zu beachten.
-- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
- Personenschäden: mindestens 5 Mio. €
- Sachschäden mindestens 5 Mio. €
- Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio €
- Schlüsselschäden: mindestens 100.000,- €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
Als Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen des zum Einsatz vorgesehenen CAFM-Systems ist das Zertifikat ISO 27001 mit Angebot vorzulegen.
Die Angaben zum CAFM-System in der Anlage B-10 "Angaben zur CAFM-Software" sind vom Bieter vorzunehmen.
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Erklärungen des Bieters gem. Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03), Ziffer 8:
-- im Besitz des Zertifikats gem. ISO 27001 oder vergleichbar zu sein, Benennung und Begründung der Vergleichbarkeit
-- Die Nachweise der Erfüllung von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit (s. Formular „Angaben zur CAFM-Software“ – Anlage B-10) des vorgesehenen CAFM-Systems mittels Darstellung eigener Maßnahmen, sowie die unterzeichnete „Bestätigung der erforderlichen Sicherheitsanforderungen für die Mitnutzung von Cloud-Diensten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Rahmen des Projektes VOEK 043-23“ (Anlage C-15), nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Abgabe der Erklärungen durch den Bieter, dass
-- das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
-- dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- zu Beginn der Start-up-Phase ausreichend qualifiziertes Personal bereitgehalten wird, welches bereits nach § 9 SÜG, Absatz 1 Nr. 1 und 2 (sog. Ü2) sicherheitsüberprüft ist bzw. bereit ist, sich der erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG, Absatz 1 Nr. 1 und 2 (sog. Ü2) zu unterziehen.
Dazu zählen mindestens:
- ein Objektleiter und sein Vertreter
- drei Haustechniker für den Compound, davon zwei Haustechniker der Fachrichtung Elektrotechnik und ein Haustechniker der Fachrichtung Versorgungstechnik oder jeweils vergleichbar
- zwei Haustechniker für den Neubau der Fachrichtung Elektrotechnik und Versorgungstechnik oder jeweils vergleichbar
- zwei Vertreter der Haustechniker der Fachrichtung Elektrotechnik und Versorgungstechnik oder jeweils vergleichbar
-- für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb der Liegenschaften ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bereitgehalten werden, welche über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG (sog. Ü2) verfügen
-- dass für die Dokumentation diverser Prüf- und Inspektionsaufgaben die elektronischen Daten mit einer Software erstellt werden, die kompatibel ist zur Software ELEKTROmanager V.10.7, von Mebedo; Benennung der Software, die verwendet wird
- Angaben zu Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
- Angabe eines Registergerichtes
- Angabe einer Umsatzsteuer-ID
- Erklärung, den Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister) auf Anforderung vorzulegen (Anlage B-03, Ziffer 8).
Erklärung, dass
-- der zum Einsatz vorgesehene Objektleiter und sein Vertreter
- über die Qualifikation mind. als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mind. Niveau 6) der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbar verfügen (vergleichbare Qualifikationen sind zu benennen und zu begründen)
- über mind. 5 Jahre Berufserfahrung im TGM mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse, C1 nach GER, besitzen
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Erklärung, dass
-- 2 bzw. 3 Haustechniker, die für den Compound bzw. für Compound+Neubau vorgesehen sind, über mind. eine 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung (DQR/EQR, mind. Niveau 4) der Elektrotechnik oder vergleichbar verfügen (vergleichbare Qualifikationen sind zu benennen und zu begründen)
-- 1 bzw. 2 Haustechniker für den Compound bzw. Compound+Neubau über mind. eine 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung (DQR/EQR, mind. Niveau 4) im versorgungstechnischen Gewerk oder vergleichbar verfügen (vergleichbare Qualifikationen sind zu benennen und zu begründen)
-- von beiden vorgesehenen Vertretern der Haustechniker einer über die oben benannte abgeschlossene Berufsausbildung als Elektrotechniker oder vergleichbar, und einer über die oben benannte abgeschlossene Berufsausbildung in einem versorgungstechnischen Gewerk verfügen
-- alle als Haustechniker zum Einsatz kommenden Personen über
- mind. 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
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Erklärung, dass das für den Einsatz als Haustechniker (HT) vorgesehene Personal im erforderlichen Umfang über
- Kenntnisse im Bereich der Gebäudeautomation / GLT (vorrangig Elektrotechniker)
- die aktuelle Schaltbefähigung für MS-Schaltanlagen (nur ein Haustechniker Elektrotechnik), mit Sachkundenachweis gem. DGUV Vorschrift 1 §4, nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab Vertragsbeginn
- Aufzugswärterschulung (alle Haustechniker) bzw. die Bereitschaft, diese bis Vertragsbeginn nachzuholen
- die Qualifikation als Fachkraft für Feststellanlagen und kraftbetätigte Türen und Tore (1 Haustechniker)
- die Qualifikation als Fachkraft für Lüftungsanlagen nach VDI 6022 / Kat B (1 Haustechniker)
- die Qualifikation als zertifiziertes/sachkundiges Personal gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) Nr.517/2014 (1 Haustechniker)
- die Qualifikation als Fachkraft für Trinkwasseranlagen nach VDI 6023 / Kat B (1 Haustechniker)
verfügt.
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Erklärung, dass
-- auf Anforderung der Auftraggeberin die Ausbildungs-, Qualifikationsnachweise und Berufserfahrung, wie vor benannt, des zum Einsatz vorgesehenen / des eingesetzten Personals jederzeit vorgelegt werden
--Benennung von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Technisches Gebäudemanagement (Betreibervertrag) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre.
--Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die drei anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
-- Mindestanforderungen
-Mindestens zwei der Referenzobjekte sind Liegenschaften, welche durch Sicherheitsorgane genutzt werden oder auf denen erhöhte Sicherheitsanforderungen nach SÜG oder Luftsicherheitsgesetz an das eingesetzte Personal gestellt werden oder wurden.
-Das Vertragsende aller angegebenen Referenzen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu entnehmenden Anforderungen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWE befindet.
Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG, die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWE durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums und der Stufe der SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Voraussetzung ist bei nicht ausreichender Anzahl sicherheitsüberprüfter Personen, dass der Bieter im Formular Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03, Ziffer IV-Ausführungsbedingungen) die entsprechenden Eigenerklärungen abgibt.
Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung kann bis zu sieben Monate in Anspruch nehmen. Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen / den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü 2 die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 vorzuhalten.
Die Sicherheitsüberprüfung ist für den AN kostenfrei.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)
f35287ed-4963-41f3-bc0a-b59b12ea29ed