Ausschreibungsdetails
Vergabeplattform angenommen. Somit gilt eine verkürzte
Angebotsfrist von 30 Tagen nach dem Versendungstag.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Nichtvorliegen Ausschlussgründe.pdf
WA171322 NM2026, Bettgestell, 200x90cm - 2.000 EA
WA181766 NM2026, Bettkasten für WA171321 - 5.000 EA
WA181767 NM2026, Bettkasten für WA171322 - 2.000 EA
WA181775 NM2026, Absturzsicherung f. WA171321 - 3.300 EA
WA181776 NM2026, Absturzsicherung f. WA171322 - 1.300 EA
WA027520 NM2026, Bettkopfregal f. WA171321 - 1.600 EA
WA181752 NM2026, Leiter f. WA171321,WA171322 - 3.000 EA
WA171411 NM2026, Führung, Satz f. WA181766/-67 - 3.000 SE
WA181802 NM2026, Rohrverbinder,Satz WA171321/-22 - 3.000 SE
WC520020 NM2026, Baldachin,Satz für WA171321 - 2.000 SE
WC520021 NM2026, Baldachin,Satz für WA171322 - 1.000 SE
WC520013 NM2026, Vorhang,Satz f. WA171321/-22 - 4.500SE
Darstellung von mindestens drei mit dem
Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei
Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie
des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten
eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen
Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie
einen tragfähigen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die
vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht
erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet
erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines
Newcomers vor, wird um eine Erklärung /Begründung
gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Ausschreibung ist, in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab
Angebotsfrist)
vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden
Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen ausreichend fachlich qualifiziert sein
und Erfahrung haben beim Transport und der
Montage von Möbeln, z.B. bzgl. des Ausrichtens von
Möbeln
und Einstellen von Funktionsbauteilen wie
Schranktüren.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im
Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der
jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das
Bundesministerium des Innern und für
Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und
Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens
Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen).
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein.
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein. Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM),
oder alternativ Prüfbericht /
Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur
Einhaltung der Anforderungen an das
Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden
Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung
zugekauften Bauteile und Materialien
hinsichtlich der definierten Bauteil- und
Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von
Qualitätsanforderungen und von
Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit
Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden
Maßnahmen
verpflichtet sich der Bieter dazu, dem
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere
Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und
nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der
Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen.
Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad,
Kennzeichnung,...) muss dem späteren
Auslieferzustand bei Lieferung "frei Haus"
entsprechen, lediglich die Verpackung darf
abweichen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die
Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder
abzuholen.
Bei Abholung werden die Möbel durch den
Auftraggeber transportfähig verpackt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag
erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit
aufzubewahren.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß §
56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
WA171322 NM2026, Bettgestell, 200x90cm - 2.000 EA
WA181766 NM2026, Bettkasten für WA171321 - 5.000 EA
WA181767 NM2026, Bettkasten für WA171322 - 2.000 EA
WA181775 NM2026, Absturzsicherung f. WA171321 - 3.300 EA
WA181776 NM2026, Absturzsicherung f. WA171322 - 1.300 EA
WA027520 NM2026, Bettkopfregal f. WA171321 - 1.600 EA
WA181752 NM2026, Leiter f. WA171321,WA171322 - 3.000 EA
WA171411 NM2026, Führung, Satz f. WA181766/-67 - 3.000 SE
WA181802 NM2026, Rohrverbinder,Satz WA171321/-22 - 3.000 SE
WC520020 NM2026, Baldachin,Satz für WA171321 - 2.000 SE
WC520021 NM2026, Baldachin,Satz für WA171322 - 1.000 SE
WC520013 NM2026, Vorhang,Satz f. WA171321/-22 - 4.500SE
Darstellung von mindestens drei mit dem
Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei
Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie
des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten
eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen
Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie
einen tragfähigen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die
vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht
erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet
erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines
Newcomers vor, wird um eine Erklärung /Begründung
gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Ausschreibung ist, in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab
Angebotsfrist)
vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden
Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen ausreichend fachlich qualifiziert sein
und Erfahrung haben beim Transport und der
Montage von Möbeln, z.B. bzgl. des Ausrichtens von
Möbeln
und Einstellen von Funktionsbauteilen wie
Schranktüren.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im
Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der
jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das
Bundesministerium des Innern und für
Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und
Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens
Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen).
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein.
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein. Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM),
oder alternativ Prüfbericht /
Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur
Einhaltung der Anforderungen an das
Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden
Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung
zugekauften Bauteile und Materialien
hinsichtlich der definierten Bauteil- und
Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von
Qualitätsanforderungen und von
Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit
Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden
Maßnahmen
verpflichtet sich der Bieter dazu, dem
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere
Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und
nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der
Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen.
Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad,
Kennzeichnung,...) muss dem späteren
Auslieferzustand bei Lieferung "frei Haus"
entsprechen, lediglich die Verpackung darf
abweichen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die
Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder
abzuholen.
Bei Abholung werden die Möbel durch den
Auftraggeber transportfähig verpackt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag
erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit
aufzubewahren.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß §
56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
WA171322 NM2026, Bettgestell, 200x90cm - 2.000 EA
WA181766 NM2026, Bettkasten für WA171321 - 5.000 EA
WA181767 NM2026, Bettkasten für WA171322 - 2.000 EA
WA181775 NM2026, Absturzsicherung f. WA171321 - 3.300 EA
WA181776 NM2026, Absturzsicherung f. WA171322 - 1.300 EA
WA027520 NM2026, Bettkopfregal f. WA171321 - 1.600 EA
WA181752 NM2026, Leiter f. WA171321,WA171322 - 3.000 EA
WA171411 NM2026, Führung, Satz f. WA181766/-67 - 3.000 SE
WA181802 NM2026, Rohrverbinder,Satz WA171321/-22 - 3.000 SE
WC520020 NM2026, Baldachin,Satz für WA171321 - 2.000 SE
WC520021 NM2026, Baldachin,Satz für WA171322 - 1.000 SE
WC520013 NM2026, Vorhang,Satz f. WA171321/-22 - 4.500SE
Darstellung von mindestens drei mit dem
Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei
Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie
des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten
eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen
Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie
einen tragfähigen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die
vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht
erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet
erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines
Newcomers vor, wird um eine Erklärung /Begründung
gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Ausschreibung ist, in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab
Angebotsfrist)
vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden
Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen ausreichend fachlich qualifiziert sein
und Erfahrung haben beim Transport und der
Montage von Möbeln, z.B. bzgl. des Ausrichtens von
Möbeln
und Einstellen von Funktionsbauteilen wie
Schranktüren.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im
Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der
jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das
Bundesministerium des Innern und für
Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und
Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens
Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen).
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein.
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein. Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM),
oder alternativ Prüfbericht /
Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur
Einhaltung der Anforderungen an das
Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden
Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung
zugekauften Bauteile und Materialien
hinsichtlich der definierten Bauteil- und
Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von
Qualitätsanforderungen und von
Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit
Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden
Maßnahmen
verpflichtet sich der Bieter dazu, dem
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere
Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und
nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der
Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen.
Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad,
Kennzeichnung,...) muss dem späteren
Auslieferzustand bei Lieferung "frei Haus"
entsprechen, lediglich die Verpackung darf
abweichen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die
Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder
abzuholen.
Bei Abholung werden die Möbel durch den
Auftraggeber transportfähig verpackt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag
erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit
aufzubewahren.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß §
56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
WA171322 NM2026, Bettgestell, 200x90cm - 2.000 EA
WA181766 NM2026, Bettkasten für WA171321 - 5.000 EA
WA181767 NM2026, Bettkasten für WA171322 - 2.000 EA
WA181775 NM2026, Absturzsicherung f. WA171321 - 3.300 EA
WA181776 NM2026, Absturzsicherung f. WA171322 - 1.300 EA
WA027520 NM2026, Bettkopfregal f. WA171321 - 1.600 EA
WA181752 NM2026, Leiter f. WA171321,WA171322 - 3.000 EA
WA171411 NM2026, Führung, Satz f. WA181766/-67 - 3.000 SE
WA181802 NM2026, Rohrverbinder,Satz WA171321/-22 - 3.000 SE
WC520020 NM2026, Baldachin,Satz für WA171321 - 2.000 SE
WC520021 NM2026, Baldachin,Satz für WA171322 - 1.000 SE
WC520013 NM2026, Vorhang,Satz f. WA171321/-22 - 4.500SE
Darstellung von mindestens drei mit dem
Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei
Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie
des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten
eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen
Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie
einen tragfähigen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die
vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht
erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet
erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines
Newcomers vor, wird um eine Erklärung /Begründung
gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Ausschreibung ist, in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab
Angebotsfrist)
vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden
Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen ausreichend fachlich qualifiziert sein
und Erfahrung haben beim Transport und der
Montage von Möbeln, z.B. bzgl. des Ausrichtens von
Möbeln
und Einstellen von Funktionsbauteilen wie
Schranktüren.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im
Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der
jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das
Bundesministerium des Innern und für
Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und
Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens
Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen).
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein.
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein. Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM),
oder alternativ Prüfbericht /
Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur
Einhaltung der Anforderungen an das
Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden
Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung
zugekauften Bauteile und Materialien
hinsichtlich der definierten Bauteil- und
Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von
Qualitätsanforderungen und von
Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit
Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden
Maßnahmen
verpflichtet sich der Bieter dazu, dem
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere
Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und
nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der
Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen.
Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad,
Kennzeichnung,...) muss dem späteren
Auslieferzustand bei Lieferung "frei Haus"
entsprechen, lediglich die Verpackung darf
abweichen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die
Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder
abzuholen.
Bei Abholung werden die Möbel durch den
Auftraggeber transportfähig verpackt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag
erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit
aufzubewahren.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß §
56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
WA171322 NM2026, Bettgestell, 200x90cm - 2.000 EA
WA181766 NM2026, Bettkasten für WA171321 - 5.000 EA
WA181767 NM2026, Bettkasten für WA171322 - 2.000 EA
WA181775 NM2026, Absturzsicherung f. WA171321 - 3.300 EA
WA181776 NM2026, Absturzsicherung f. WA171322 - 1.300 EA
WA027520 NM2026, Bettkopfregal f. WA171321 - 1.600 EA
WA181752 NM2026, Leiter f. WA171321,WA171322 - 3.000 EA
WA171411 NM2026, Führung, Satz f. WA181766/-67 - 3.000 SE
WA181802 NM2026, Rohrverbinder,Satz WA171321/-22 - 3.000 SE
WC520020 NM2026, Baldachin,Satz für WA171321 - 2.000 SE
WC520021 NM2026, Baldachin,Satz für WA171322 - 1.000 SE
WC520013 NM2026, Vorhang,Satz f. WA171321/-22 - 4.500SE
Darstellung von mindestens drei mit dem
Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei
Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie
des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten
eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen
Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie
einen tragfähigen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die
vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht
erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet
erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines
Newcomers vor, wird um eine Erklärung /Begründung
gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Ausschreibung ist, in den letzten drei
Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht
bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im
letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben,
werden zur Prüfung der Erfüllung der
Mindestvoraussetzung die einschlägigen
Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus
einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab
Angebotsfrist)
vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden
Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen ausreichend fachlich qualifiziert sein
und Erfahrung haben beim Transport und der
Montage von Möbeln, z.B. bzgl. des Ausrichtens von
Möbeln
und Einstellen von Funktionsbauteilen wie
Schranktüren.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im
Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der
jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das
Bundesministerium des Innern und für
Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und
Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens
Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen).
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein.
Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel
zutreffenden Vergabekriterien des "Blauen Engels",
ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor oder ein
von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut (siehe
http://www.blauerengel.de/_downloads/
vergabegrundlagen_de/Pruefinstitute.pdf).
Insbesondere sind die Anforderungen der "DE-UZ 38
- Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und
Holzwerkstoffen" zu erfüllen.
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über
den gesamten Produktions- und
Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert
sein. Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM),
oder alternativ Prüfbericht /
Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur
Einhaltung der Anforderungen an das
Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden
Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung
zugekauften Bauteile und Materialien
hinsichtlich der definierten Bauteil- und
Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von
Qualitätsanforderungen und von
Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit
Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden
Maßnahmen
verpflichtet sich der Bieter dazu, dem
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere
Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und
nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der
Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen.
Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad,
Kennzeichnung,...) muss dem späteren
Auslieferzustand bei Lieferung "frei Haus"
entsprechen, lediglich die Verpackung darf
abweichen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die
Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder
abzuholen.
Bei Abholung werden die Möbel durch den
Auftraggeber transportfähig verpackt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag
erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit
aufzubewahren.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß §
56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
008d59fe-c3d8-47cb-b88b-b9b7f0f82138