Ausschreibungsdetails
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Schrankmodul mit Garderobe, klein (WA000621): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Garderobe, groß (WA000622): 4.000 EA
- Schrankmodul mit Wertfach (WA000623): 4.000 EA
- Aufsatzmodul 120 cm (WA000820): 5.000 EA
- Aufsatzmodul 60 cm, links (WA000821): 2.000 EA
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit
des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter
Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz
seines Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits
seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den
Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
1.785.000,00 EUR.
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils
aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Des Weiteren müssen die Möbel mindestens über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum mit dem GS-Zeichen zertifiziert sein.
Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) oder Zertifikat zum Zeichen "Möbel Made in Germany" des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM), oder alternativ Prüfbericht / Fertigungsstättenbesichtigungsprotokoll zur Einhaltung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement, ausgestellt durch ein
GS-akkreditiertes Labor.
Das Qualitätsmanagement muss mindestens die
folgenden Bestandteile umfassen:
- schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem
Qualitätsmanagementhandbuch
- Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen
- Prozesse für Wareneingangsprüfungen
- Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen
- Prozesse für Warenausgangsprüfungen
- schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen
- schriftliche Dokumentation der Prüfungen
- systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch
den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der
späteren Serienausführung entsprechen. Einzelheiten zur Lieferung von Mustern sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen.
- Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter:
mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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