Ausschreibungsdetails
Sanierung Sammlungsbau: TPB.351.01 Fliesen
Download auf www.evergabe-online.de zur Verfügung. Die Angebotsabgabe ist
nur elektronisch auf www.evergabe-online.de (in Textform oder mit
fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) möglich. Andere Formen der
Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
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Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich
über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de geführt. Um Bieterfragen
stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu
können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist
/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der
Aufklärung
oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die
Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt
werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem
Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende
Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die
Prüfung
von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht
zu
Lasten des Bieters/Bewerbers.
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Bieterfragen sind nur bis maximal 10 Kalendertage vor dem Submissionstermin
möglich. Über rechtzeitig eingehende Bieterfragen und deren Beantwortung sowie
etwaige Korrekturen an den Vergabeunterlagen informiert der Auftraggeber
unverzüglich, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist unter
www.evergabeonline.de. Die Bieter erhalten keine gesonderte Nachricht hierüber.
Sie haben sich
eigenverantwortlich auf der Plattform zu informieren und die zur Verfügung
gestellten Informationen zu berücksichtigen.
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Die Besichtigung der Baustelle wird empfohlen. Terminabstimmung ist unter
folgender Anschrift möglich: bauabteilung@deutsches-museum.de.
und Abs. 3, Angabe Eigenerklärung
2 und Abs. 3, Angabe Eigenerklärung
3 i.V.m. Abs. 2 und Abs. 3, Angabe Eigenerklärung
Abs. 2 und Abs. 3, Angabe Eigenerklärung
6 bis Nr. 9 i.V.m. Abs. 2 und Abs. 3, Angabe Eigenerklärung
/A-EU Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. Abs. 2 und Abs. 3, Angabe Eigenerklärung
Sanierung Sammlungsbau: TPB.351.01 Fliesen
Verlegung Bodenfliesen Feinsteinzeug 15*15 cm ca. 65 m2 Küchen
Verlegung Bodenfliesen Feinsteinzeug 15*10 cm 70 m2 Bäder / Duschen / WCs
Verlegung Wandfliesen Feinsteinzeug 7,5*15 cm 375 m2 Bäder/Duschen/WCs
Verlegung Wandfliesen Feinsteinzeug Mosaik Sechseck 10/11,5 cm ca. 950 m2 Sanitärbereiche
Zugehörige Abdichtungsleistungen
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu
die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,
andere Unternehmen) Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das
Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind , unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen muss der Dreijahresumsatz ( gesamt für 3 Jahre)
mindestens 750.000,00 Euro brutto betragen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu
die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,
andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen ab.
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung
ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236)
abzugeben.
Bereichen, wenn möglich Ausstellungs - oder Museumsflächen ; derzeit in
Ausführung oder Ausführung abgeschlossen in den letzten 5 Kalenderjahren.
Die Angaben zu Kapazitäten und Referenzen können formlos vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu
die PQ-Nummer an. Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem
Angebot folgende Eigenerklärungen ab: - Eigenerklärung im Formblatt 124
zur Ausführung vergleichbarer
Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (gilt für Bieter, Mitglieder
einer Bietergemeinschaft). Auf Anforderung Vorlage von drei
Referenznachweisen (Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444
Referenzbescheinigung) mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen
und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung);
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der
Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung.
und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an
andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, g egliedert nach Lohngruppen
mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal . Die Mindestanzahl der im Schnitt
der letzten 3 Geschäftsjahre und aktuell beschäftigten Arbeitskräfte ( gewerbliche
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Arbeitnehmer ohne Verwaltungspersonal ) muss mindestens doppelt so hoch wie
die Zahl der für die Maßnahme vorgesehenen Arbeitskräfte liegen.
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu
die PQ-Nummer an. Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem
Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
- Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter,
Mitglieder einer Bietergemeinschaft). Auftragsspezifische Einzelnachweise
(von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an
andere Unternehmen vergeben werden sollen zu benennen (Formblatt 233).
für die Einlegung von Rechtsbehelfen Sofern sich ein am Auftrag interessierter
Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten
verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind
gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann
gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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