Ausschreibungsdetails
Los 1: Lieferung von 2 Stück Batteriebussen mit Gelegenheitsladung
Los 2: Lieferung von 3 Stück Low Entry, 12 m
Los 3: Lieferung von 1 Stück Low Entry, 12 m
Los 4: Lieferung von 1 Gelenkbus, 18 m
Es ist beabsichtigt Los 1 (Batteriebusse) an einen Bieter und die Lose 2 bis 4 (Dieselbusse) an einen Bieter zu vergeben! Der Auftraggeber behält sich jedoch eine Einzellosvergabe vor!
auf Ziffer 5.1.9 sowie Ziffer 5.1.12 - Zusätzliche Informationen (Los 1 bis 4)
dieser Bekanntmachung verwiesen.
Wert auf eine schnellstmögliche Lieferung spätestens zum 30.12.2026.
Die verbindliche Lieferzeit ist im Angebot anzugeben.
- Eckdaten der Unternehmensentwicklung
sowie
- Eintragung Berufsregister aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus
dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der
Berufsausübung nach Maßgabe der
Bestimmungen des Herkunftslandes der Teilnehmers-/ Bieters bzw. jedes
Mitglieds der Teilnehmer-/ Bietergemeinschaft.
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
- Angaben zu Vertriebs-, Service- und Servicestützpunkt
- Angaben zu Produktions- und Verwaltungsstandorte
- Organigramm vom Produktionsbereich
- Refernzliste zur Warengruppe
- Bennenung von deutschsprachigen Ansprechpartnern
- Angabe über Abwickling des Geschäftsverkehrs in deu
tscher Sprache
- Angaben zum Qualitätssicherungssystem
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
- Betätigungsfeld des Unternehmens (Mitarbeiter, Umsatz)
- Bennenung Industriehaftpflichtversicherung mit Deckungssummen der
Umwelthaftpflichtversicherung
- Bestätigung, dass Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht
zutreffen
.
Weitere Erklärungen sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt
235 VHB)
. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1
ThürVgG
. Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. 2022
/576
. Formblatt SaubFahrzeugBeschG
. Formblatt Unternehmensdaten
.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
• 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert
• 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
• Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
• 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert
• 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
• Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
• 10 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes erfüllt.
• 10 Punkte erhält der Bieter, der einen Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km Luftlinie, um Nordhausen nachweisen kann.
• 10 Punkte erhält das Angebot, das die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr erfüllt.
• 2 Zusatzpunkte (d.h. 10 + 2 Punkte) erhält das Angebot, das eine Garantie über zwei Jahre auf das Gesamtfahrzeug bietet.
• 0 Punkte erhält das Angebot, bei dem keine Kompatibilität mit dem vorhandenen dis-positiven Backend von der Fa. CarMediaLab, gemäß VDV 261, gewährleistet werden kann.
• 6 Punkte erhält das Angebot, bei dem noch keine Integration in den Fuhrpark gegeben ist (weder Fahrzeugmodell noch Fahrzeughersteller im Fuhrpark integriert).
• 8 Punkte erhält das Angebot, bei dem das Fahrzeugmodell noch nicht in den Fuhrpark integriert ist (Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden)
• 10 Punkte erhält das Angebot, bei dem die Integration in den Fuhrpark (Hersteller und Modell) gegeben ist.
Höhe von: 3,0 v.H. der Abrechnungssumme oder jeweils eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil B (VOL/B).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wert auf eine schnellstmögliche Lieferung spätestens zum 30.12.2026.
Die verbindliche Lieferzeit ist im Angebot anzugeben.
- Eckdaten der Unternehmensentwicklung sowie
- Eintragung Berufsregister aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem
Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der
Berufsausübung nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes der
Teilnehmers-/ Bieters bzw. jedes Mitglieds der Teilnehmer-/ Bietergemeinschaft.
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
- Angaben zu Vertriebs-, Service- und Servicestützpunkt
- Angaben zu Produktions- und Verwaltungsstandorte
- Organigramm vom Produktionsbereich
- Refernzliste zur Warengruppe
- Bennenung von deutschsprachigen Ansprechpartnern
- Angabe über Abwickling des Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache
- Angaben zum Qualitätssicherungssystem
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
- Betätigungsfeld des Unternehmens (Mitarbeiter, Umsatz)
- Bennenung Industriehaftpflichtversicherung und der Umwelthaftpflichtversicherung
mit Deckungssummen
- Bestätigung, dass Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht zutreffen
.
Weitere Erklärungen sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt
235 VHB)
. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1
ThürVgG
. Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. 2022
/576
. Formblatt SaubFahrzeugBeschG
. Formblatt Unternehmensdaten
.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
• 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert
• 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
• Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
• 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert
• 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
• Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
• 10 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes erfüllt.
• 0 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes nicht erfüllt.
• 10 Punkte erhält der Bieter, der einen Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km Luftlinie, um Nordhausen nachweisen kann.
• 10 Punkte erhält das Angebot, das die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr erfüllt.
• 2 Zusatzpunkte (d.h. 10 + 2 Punkte) erhält das Angebot, das eine Garantie über zwei Jahre auf das Gesamtfahrzeug bietet.
• 0 Punkte erhält das Angebot, bei dem noch keine Integration in den Fuhrpark der VBN (Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH) gegeben ist (weder Fahrzeugmodell noch Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden).
• 5 Punkte erhält das Angebot, bei dem das Fahrzeugmodell noch nicht in den Fuhrpark der VBN integriert ist (Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden)
• 10 Punkte erhält das Angebot, bei dem die Integration in den Fuhrpark der VBN (Hersteller und Modell) bereits gegeben ist.
Höhe von: 3,0 v.H. der Abrechnungssumme oder jeweils eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil B (VOL/B).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wert auf eine schnellstmögliche Lieferung spätestens zum 30.12.2026.
Die verbindliche Lieferzeit ist im Angebot anzugeben.
- Eckdaten der Unternehmensentwicklung sowie
- Eintragung Berufsregister aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem
Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der
Berufsausübung nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes der
Teilnehmers-/ Bieters bzw. jedes Mitglieds der Teilnehmer-/ Bietergemeinschaft.
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
- Angaben zu Vertriebs-, Service- und Servicestützpunkt
- Angaben zu Produktions- und Verwaltungsstandorte
- Organigramm vom Produktionsbereich
- Refernzliste zur Warengruppe
- Bennenung von deutschsprachigen Ansprechpartnern
- Angabe über Abwickling des Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache
- Angaben zum Qualitätssicherungssystem
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
- Betätigungsfeld des Unternehmens (Mitarbeiter, Umsatz)
- Bennenung Industriehaftpflichtversicherung und der Umwelthaftpflichtversicherung
mit Deckungssummen
- Bestätigung, dass Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht zutreffen
.
Weitere Erklärungen sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt
235 VHB)
. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1
ThürVgG
. Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. 2022
/576
. Formblatt SaubFahrzeugBeschG
. Formblatt Unternehmensdaten
.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
• 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert
• 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
• Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
• 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert
• 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
• Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
• 10 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes erfüllt.
• 0 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes nicht erfüllt.
• 10 Punkte erhält der Bieter, der einen Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km Luftlinie, um Nordhausen nachweisen kann.
• 10 Punkte erhält das Angebot, das die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr erfüllt.
• 2 Zusatzpunkte (d.h. 10 + 2 Punkte) erhält das Angebot, das eine Garantie über zwei Jahre auf das Gesamtfahrzeug bietet.
• 0 Punkte erhält das Angebot, bei dem noch keine Integration in den Fuhrpark der VBN (Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH) gegeben ist (weder Fahrzeugmodell noch Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden).
• 5 Punkte erhält das Angebot, bei dem das Fahrzeugmodell noch nicht in den Fuhrpark der VBN integriert ist (Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden)
• 10 Punkte erhält das Angebot, bei dem die Integration in den Fuhrpark der VBN (Hersteller und Modell) bereits gegeben ist.
Höhe von: 3,0 v.H. der Abrechnungssumme oder jeweils eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil B (VOL/B).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wert auf eine schnellstmögliche Lieferung spätestens zum 30.12.2026.
Die verbindliche Lieferzeit ist im Angebot anzugeben.
- Eckdaten der Unternehmensentwicklung sowie
- Eintragung Berufsregister aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem
Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der
Berufsausübung nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes der
Teilnehmers-/ Bieters bzw. jedes Mitglieds der Teilnehmer-/ Bietergemeinschaft.
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
- Angaben zu Vertriebs-, Service- und Servicestützpunkt
- Angaben zu Produktions- und Verwaltungsstandorte
- Organigramm vom Produktionsbereich
- Refernzliste zur Warengruppe
- Bennenung von deutschsprachigen Ansprechpartnern
- Angabe über Abwickling des Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache
- Angaben zum Qualitätssicherungssystem
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
- Betätigungsfeld des Unternehmens (Mitarbeiter, Umsatz)
- Bennenung Industriehaftpflichtversicherung und der Umwelthaftpflichtversicherung
mit Deckungssummen
- Bestätigung, dass Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht zutreffen
.
Weitere Erklärungen sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt
235 VHB)
. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1
ThürVgG
. Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. 2022
/576
. Formblatt SaubFahrzeugBeschG
. Formblatt Unternehmensdaten
.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
• 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert
• 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
• Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
• 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert
• 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
• Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
• 10 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes erfüllt.
• 0 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes nicht erfüllt.
• 10 Punkte erhält der Bieter, der einen Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km Luftlinie, um Nordhausen nachweisen kann.
• 10 Punkte erhält das Angebot, das die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr erfüllt.
• 2 Zusatzpunkte (d.h. 10 + 2 Punkte) erhält das Angebot, das eine Garantie über zwei Jahre auf das Gesamtfahrzeug bietet.
• 0 Punkte erhält das Angebot, bei dem noch keine Integration in den Fuhrpark der VBN (Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH) gegeben ist (weder Fahrzeugmodell noch Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden).
• 5 Punkte erhält das Angebot, bei dem das Fahrzeugmodell noch nicht in den Fuhrpark der VBN integriert ist (Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden)
• 10 Punkte erhält das Angebot, bei dem die Integration in den Fuhrpark der VBN (Hersteller und Modell) bereits gegeben ist.
Höhe von: 3,0 v.H. der Abrechnungssumme oder jeweils eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil B (VOL/B).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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