Ausschreibungsdetails
Ausstattungssatz ermöglicht die Probennahme und Vorbereitung zum Transport von B-, C- und RN-Verdachtsproben. Durch das dafür genutzte, spezielle Rucksacksystem ist zudem die Handhabbarkeit auch unter erschwerten Bedingungen, wie z.B. das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen (Chemikalienschutzanzüge), realisierbar.
Damit eine Unterbringung der Ausstattungsteile in den vorhandenen Staufächern der CBRN-Erkundungswagen möglich ist, müssen die in den jeweiligen technischen
Beschreibungen festgelegten Maximalgrößen zwingend eingehalten werden. Bei der Lagerung der Ausstattung in den Fahrzeugen ist ein Temperaturbereich von 0 °C bis 40 °C möglich.
Der CBRN Probenahmesatz besteht aus drei Packstücken. Es sind zwei baugleiche mit vorgeschriebenen Packstücken bestückte Rucksäcke, aufgeteilt in Rucksack B (B
Probennahme) und einem Rucksack C (C und RN Probennahme) und eine Ersatzmaterialkiste mit Ersatz- bzw. Verbrauchsmaterial anzubieten. Bei den zwei Rucksäcken handelt es sich um Einmalmaterialien, da eine erfolgreiche
Dekontamination besonders im Bereich B nicht sichergestellt werden kann.
Ausgeschrieben ist eine 24-monatige Rahmenvereinbarung mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr über die Lieferung der oben genannten CBRN-Probenahmesätze (Komplettsatz) sowie der einzelnen Satzbestandteile (Ersatzbedarf).
Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre. Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen über das Kaufhaus des Bundes (KdB).
Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor.
1.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "VU07_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
1.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "VU08_Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
1.3 Unternehmensdaten
Das Formular "VU09_Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
2. Angebotsformular und Preisblatt
Für die erforderlichen Preisangaben liegen den Vergabeunterlage das Dokument "VU05_Preisblatt" sowie der Vordruck "VU04_Angebotsformular" bei.
In dem Preisblatt können pro Artikel bis zu zwei Preisstufen angegeben werden. Die Preisstufe I gibt den Netto-Preis je Einheit in Euro bei einem KdB-Abruf im 1. bzw. 2. Vertragsjahr wieder, Preisstufe II umfasst die Preise im 3. und 4. Vertragsjahr. Wird die Preisstufe II nicht genutzt/befüllt, gilt die Preisstufe I für die gesamte Vertragslaufzeit. Weitere Preisstufen sind nicht zulässig. In dem Preisblatt werden Faktoren genutzt, die ausschließlich zur Wirtschaftlichkeitsberechnung der Angebotsbewertung dienen. Sie sollen eine Gewichtung der Abrufwahrscheinlichkeit wiedergeben. Dabei wird der Faktor 0,5 für Positionen mit einer geringen Nachfrage (Austausch z.B. nur bei Zerstörung notwendig), der Faktor 1 für Verbrauchsmaterialien (deren Austausch in einem Zeitraum von 4 Jahren zu erwarten ist) und abweichende Werte (Lfd. Nr. im Preisblatt 27; 31; 42; 46; 47; 63; 66; 69; 70) für Positionen mit einem Ablaufdatum verwendet. Daraus kann keine Abnahmeverpflichtung abgeleitet werden.
Da bereits eine Faktorisierung der Abrufwahrscheinlichkeiten Berücksichtigung findet, ergibt sich der in der Angebotsbewertung berücksichtigte Preis aus dem arithmetischen Mittelwert der Preisstufen I und II. Davon abweichende Regelungen sind nicht zulässig und führen aufgrund der Unvergleichbarkeit der Angebote zwingend zum Ausschluss von der weiteren Prüfung und Wertung.
Der mit dem Preisblatt ermittelte bewertungsrelevante Gesamtpreis ist in den Vordruck "VU04_Angebotsformular" zu übernehmen. Die Preise müssen alle in den Vertragsunterlagen insbesondere der "VU12_Leistungsbeschreibung" aufgestellten Anforderungen umfassen - sowohl die Eigenleistungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft - als auch die von Dritten (insbesondere von Unterauftragnehmerinnen) zu erbringenden Leistungen.
3. Nachweise und Erklärungen zur Leistung
3.1 Erläuterung der angebotenen Artikel
Zu jedem angebotenen Artikel sind verbindlich und detailliert Hersteller, Produkt- und /oder Typ-bezeichnungen und ggf. Artikelnummern anzugeben. Bei Sonder- bzw. Eigenanfertigungen sind Werkstoffe und Verarbeitungsverfahren zu benennen. Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
3.2 Besichtigung eines Musterrucksacks durch den Bieter, Bieterfragen
Im Zeitraum bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist kann seitens des Bieters nach Terminabsprache ein beispielhafter Rucksack im Beschaffungsamt des BMI besichtigt und vermessen werden. Dieser Rucksack entspricht bis auf wenige Ausnahmen, die in schriftlicher Form dem Rucksack beigelegt sind, den Anforderungen.
Hinweis: Besichtigungstermine dienen nicht dem Stellen von Bieterfragen! Aus Gründen der Gleichbehandlung können bei Besichtigungen keine Fragen beantwortet werden!
Bieterfragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform zu übermitteln und werden über die E-Vergabeplattform beantwortet.
3.3 Verifizierende Teststellung eines Mustersatzes vor Zuschlagserteilung
Nach schriftlicher Aufforderung durch das Beschaffungsamt des BMI ist innerhalb von 21 Tagen ein verbindlicher Mustersatz,bestehend aus je einem Exemplar der angebotenen Satzbestandteile, zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung, zu liefern ("Angebotsmuster") und nach Abstimmung eines Termins vorzustellen. Dies beinhaltet explizit nicht die Teilliste für die Ersatzmaterialkiste. Die verifizierende Teststellung des Mustersatzes dient ausschließlich der Überprüfung der schriftlich eingereichten Angebote und der Erfüllung der Mindestanforderungen. Ein Angebotsmuster wird nur dann angefordert, wenn das Angebot in die engere Wahl gelangt. Sofern möglich, werden mindestens zwei, höchstens fünf Bieter zur Vorstellung eines Angebotsmusters aufgefordert.
Die Angebotsmuster sind vom Bieter auf eigene Kosten innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist an das Beschaffungsamt des BMI, Angebotssammelstelle, Brühler Str. 3, 53119 Bonn, zu senden.
Auf dem Paket ist sichtbar und leserlich folgender Schriftzug anzubringen:
NICHT ÖFFNEN!
Angebotsmuster zum Vergabeverfahren AZ. B 19.18 - 0346/24/ VV : 2
Stehen die Angebotsmuster dem Beschaffungsamt des BMI nicht bis zum Ablauf der in dem Aufforderungsschreiben gesondert genannten Frist zur Verfügung, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung von Angebotsmustern erfolgt nicht. Nach Auftragsvergabe erhalten die Bieter ihren jeweiligen Mustersatz unfrei zurück, soweit sie nicht zuvor auf eine Rücksendung verzichtet haben und ihr Eigentum aufgeben. Das Angebotsmuster ist Bestandteil des Angebotes und für den
Auftraggeber kostenfrei. Eine Vergütung des Angebotsmusters erfolgt nicht.
Nach Auftragsvergabe vervollständigt die Auftragnehmerin den Mustersatz um die Teilliste zur Wälzung der Artikel mit Verfallsdatum bzw. erstellt falls erforderlich einen zweiten Mustersatz (Auftragsmuster). Nach Abstimmung des Auftragsmusters erfolgt die Serienfreigabe durch die Auftraggeberin. Das Serienmuster verbleibt zu Vergleichszwecken beim Auftraggeber, wofür die Auftragnehmerin eine Vergütung in Höhe eines Komplettsatzes verlangen kann. Eine genaue Auflistung der Ausstattung für die Rucksäcke C(orange) und B (blau) und der Ersatzmaterialkiste sind der
Anlage 1b_Zuordnung_Packstücke_2025 zu entnehmen.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Rücksendung der Angebotsmuster 1.9 der ABB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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