Ausschreibungsdetails
wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll.
Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige
Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.
Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Die BA könnte ihrem gesetzlichen Auftrag nur noch eingeschränkt oder auch gar nicht mehr nachkommen.
Diesem Risiko soll durch einen Backup ISP entgegengewirkt werden, welcher die Aufgabe des ISP-A im Störungsfall übernehmen würde.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages mit folgenden Leistungen:
Nicht-optional
• Implementierung / Bereitstellung (Werkleistung) des ISP-B
• Betrieb des ISP-B
Optional:
• Datenvolumen im Falle der Aktivierung des ISP-B
Der ISP-Backup muss dauerhaft betriebsbereit gehalten werden, sodass jederzeit eine unmittelbare Aktivierung möglich ist.
Im Falle einer Aktivierung wird der Datenverkehr über den ISP-B geroutet.
Der ISP-B muss eine niedrige BGP Local-Preference in seinem Netz unterstützen. Die niedrige BGP Local-Preference muss dafür sorgen, dass die von der BA gelernten Routen schlechter sind als Netze die ISP-B über Peerings, Upstreams und andere Kunden lernt. So ist sichergestellt, dass der Anti-DDoS-Service bei ISP-A im Angriffsfall weiterhin den kompletten Traffic auf sich ziehen kann.
Der AN beginnt mit Zuschlag mit der Implementierung/Bereitstellung je einer Backup-Internetanbindung zu den Rechenzentren der BA. Die zugehörigen Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung konkretisiert.
Die physische Anbindung erfolgt an zwei unterschiedlichen Standorten (Rechenzentren).
Die detaillierten Informationen hierzu werden im Rahmen des Verfahrens noch bekanntgegeben.
Zusätzlich besteht für die Bieter die Möglichkeit einer Ortsbegehung (s. LB-Kapitel 3.3.5).
Für die Anbindung der RZ-Standorte ist jeweils eine separate Leitung erforderlich,
die ausschließlich der BA zur Verfügung steht.
Die BA hat eine ISO27001-Zertifizierung auf Basis des IT-Grundschutzes und ist als kritische Infrastruktur zur Einhaltung des IT-Sicherheitsgesetzes verpflichtet.
Daher sind im Rahmen der späteren Angebotsabgabe verschiedene Konzepte durch den AN bereitzustellen (werden nach dem Teilnahmewettbewerb im Verhandlungsverfahren noch zur Verfügung gestellt), damit die BA prüfen und
sicherstellen kann, dass auch weiterhin die Anforderungen für die Aufrechterhaltung der ISO27001-Zertifizierung und des IT-Sicherheitsgesetzes erfüllt sind.
Der Bewerber muss über eine ISO27001-Zertifizierung verfügen.
Mindeststandard:
Eigenerklärung im Vordruck E.2 und Nachweis mit Abgabe des Teilnahmeantrages.
Eignungskriterium A.2 (Sicherheitsanforderungen nach KRITIS):
Die BNetzA hat im Einvernehmen mit dem BSI und weiteren einen Katalog von Sicherheitsanforderungen für Internet Service Provider definiert, die erfüllt werden müssen (§167 TKG). Der Bewerber muss über eine entsprechende Zertifizierung verfügen.
Mindeststandard:
Eignerklärung im Vordruck E.2 und Nachweis mit Abgabe des Teilnahmeantrages.
Eignungskriterien B.6 - B.8 (Referenz Internet Service Provider):
Erwartet werden drei Referenzen.
Bei jeder Referenz muss es sich um Einrichtungsleistungen und die Wahrnehmung der Aufgabe eines Internet Service Providers mit redundanter Anbindung an unter-schiedlichen Standorten handeln, bei denen auch der DDoS-Schutz mit redundan-ter Internetanbindung enthalten ist.
Eignungskriterium B.9 (Internet Service Provider Backup):
Erwartet wird eine Referenz.
Bei dieser Referenz muss neben den unter B6 - B8 genannten Kriterien, auch ein ISP-Backup umgesetzt worden sein.
Grundsätzliche Vorgaben für alle Referenzen
Die Referenzen müssen eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren aufweisen.
Das Ende der Laufzeit einer jeden Referenz darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes).
Ist die Leistungserbringung in den / in einzelnen Referenzen noch laufend, bzw. noch nicht abgeschlossen, so können diese dennoch eingebracht werden. Es ist beachten, dass die Referenz bereits mindestens seit einem Jahr (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes) laufen muss.
Gehen Sie detailliert, systematisch und nachvollziehbar auf die Mengengerüste, die angewendeten Technologien und Methoden, Vergleichbarkeit mit bzw. Unterschiede zu den im Vordruck E.2 angefragten Leistungen ein.
Es sind zu jedem einzelnen Anforderungspunkt detaillierte, systematische und nachvollziehbare Ausführungen zu machen.
Benennen Sie je Referenz mindestens einen kundenseitigen Ansprechpartner mit Rufnummer.
Die BA behält sich vor, die angegebenen Referenzen telefonisch zu hinterfragen und ggf. vor Ort zu besichtigen. Benennen Sie ausschließlich Projekte, bei denen dies möglich ist.
Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, verwenden Sie ausschließlich die Struktur der im Vordruck E.2 bereitsgestellten Mustertabelle und nehmen Sie zu allen Punkten Stellung.
Verbindliche Hinweise:
- Das Einreichen von mehr als vier Referenzen (3 Referenzen B 6 - B 8 UND 1 Referenz B9) ist nicht erforderlich. Jede Referenz wird einzeln bewertet.
- Eine Referenz darf nur einem Projekt zugewiesen werden. D.h. die 4 Referenzen müssen in 4 unterschiedlichen Projekten umgesetzt worden sein.
- Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf maximal 3 Seiten je Referenz (DIN A4, Schriftgrad Arial 10 Pkt., Zeilenabstand 1,5). Ausgenommen von den maximalen Seiten sind Inhaltsverzeichnis und Deckblatt.
- Es sind zu jedem einzelnen Anforderungspunkt nachvollziehbare Ausführungen zu machen.
- Fehlende oder falsche Angaben führen zu Punktabzug.
- Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden mit Kontaktdaten verlangt. Die Benen-nung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) alleine genügt nicht.
- Die BA behält sich vor, alle bzw. ausgewählte Referenzen beim angegebenen Referenz-kunden zu prüfen.
- Bei den geforderten vier Referenzen darf maximal eine Referenz der Bundesagentur für Arbeit angegeben werden.
- Die Beschreibung der Referenzen soll den Leser in die Lage versetzen, ein umfassendes Bild über die Referenzen zu erhalten. Erwartet wird hier eine detaillierte und ausführliche Beschreibung.
- Gehen Sie bei Ihren Ausführungen auch auf (aus Ihrer Sicht) weitere wichtige Kriterien ein.
Mindeststandard:
Bei den Bewertungskriterien B.4 bis einschließlich B.9 müssen von 3.000 möglichen Eignungspunkten (gewichtet), mindestens 2.000 Eignungspunkte (gewichtet) erzielt werden. Das Unterschreiten der geforderten Mindestpunktzahl führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die Skala der Wertungspunkte reicht von 0 bis 3.
Im Kriterium B.9 (Referenz ISP-Backup) müssen mind. 2 Wertungspunkte erreicht werden.
Werden diese nicht erreicht, so führt dies ebenfalls zum Ausschluss. Vgl. hierzu auch die Bewertungsmatrix Eignung - Vordruck E.3.
Angabe der durchschnittlichen Gesamtanzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024).
Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmen/Subunternehmen werden die Mitarbeiterzahlen addiert.
Die Mitarbeiterzahlen sind getrennt auszuweisen, sofern diese im Zuge der Eignungsleihe einbezogen werden sollen. Ebenso verhält es sich mit den Mitarbeiterzahlen der Unternehmen der Bewerbergemeinschaft oder des Generalunternehmers bzw. der geplanten Subunternehmer.
Mindeststandard:
Bei den Bewertungskriterien B.4 bis einschließlich B.9 müssen von 3.000 möglichen Eignungspunkten (gewichtet), mindestens 2.000 Eignungspunkte (gewichtet) erzielt werden. Das Unterschreiten der geforderten Mindestpunktzahl führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die Skala der Wertungspunkte reicht von 0 bis 3.
Im Kriterium B.9 (Referenz ISP-Backup) müssen mind. 2 Wertungspunkte erreicht werden.
Werden diese nicht erreicht, so führt dies ebenfalls zum Ausschluss. Vgl. hierzu auch die Bewertungsmatrix Eignung - Vordruck E.3.
Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe bzw. die Zusicherung des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (für die Dauer der Leistungserbringung) im Falle der Erteilung des Zuschlages.
Mindeststandard:
Eignerklärung im Vordruck E.2 Eignungsanforderungen zu Kriterium A.3.
Angabe der Höhe des Netto-Jahresumsatzes in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes .
Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmen/Subunternehmen werden die Umsätze addiert.
Die Umsätze sind getrennt auszuweisen, sofern diese im Zuge der Eignungsleihe einbezogen werden sollen. Ebenso verhält es sich mit den Umsatzzahlen der Unternehmen der Bewerbergemeinschaft oder des Generalunternehmers bzw. der geplanten Subunternehmer.
Mindeststandard:
Bei den Bewertungskriterien B.4 bis einschließlich B.9 müssen von 3.000 möglichen Eignungspunkten (gewichtet), mindestens 2.000 Eignungspunkte (gewichtet) erzielt werden. Das Unterschreiten der geforderten Mindestpunktzahl führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die Skala der Wertungspunkte reicht von 0 bis 3.
Im Kriterium B.9 (Referenz ISP-Backup) müssen mind. 2 Wertungspunkte erreicht werden.
Werden diese nicht erreicht, so führt dies ebenfalls zum Ausschluss. Vgl. hierzu auch die Bewertungsmatrix Eignung - Vordruck E.3.
C.1)
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