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Lizenzverlängerungen Jira und Confluence nebst Dienstleistungen

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24.07.2025 (letzte Änderung am 18.11.2025)

27.11.2025 23:59

2025 0000 1504

1

Verfahren

Bundesamt für Justiz

18.11.2025 05:15


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.
Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Lizenzverlängerungen Jira und Confluence nebst Dienstleistungen
Beschreibung: Das BfJ beabsichtigt, die zeitlich befristete Überlassung (Lizenzverlängerung) von Data-Center Lizenzen der Produkte Atlassian Jira und Confluence, im offenen Verfahren zu vergeben. Da-
neben werden Dienstleistungen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen benötigt. Die Vertragslaufzeit der neu zu vergebenden Aufträge beginnt am 1. Februar 2026 und endet am 31. Januar 2028.
Einzelheiten zum Beschaffungsgegenstand sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung“ und den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Im Falle der Zuschlagserteilung sind vom Auftragnehmer alle dort dargestellten Leistungen zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: 8d2d5a88-f004-4c95-a538-6372ea3beef8
Interne Kennung: 2025 0000 1504
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72267000Software-Wartung und -Reparatur
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Gemäß den Bestimmungen
der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu
den Teilnahmebedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu
einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden.
Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine
rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße
nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der
Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter
bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet
wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder eines
vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt,
dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich,
diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in
Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit
nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften
verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5,
§§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2
Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c,
1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4
des Strafgesetz-buches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11,
Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens
150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens
1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens
2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35
Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft wor-den ist. - Der Bieter
bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen
keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Ver-hinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken
sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation
befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person
beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt,
dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche
Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. -Der Bieter bestätigt, dass sein
Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen
Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl.
§ 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt,
keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungs-maßnahmen nach § 125 GWB
ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen
Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2.
bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab
dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Betrug oder Subventionsbetrug: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Insolvenz: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Schwere Verfehlung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an
dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Lizenzverlängerungen Jira und Confluence nebst Dienstleistungen
Beschreibung: Das BfJ beabsichtigt, die zeitlich befristete Überlassung (Lizenzverlängerung) von Data-Center Lizenzen der Produkte Atlassian Jira und Confluence, im offenen Verfahren zu vergeben. Daneben werden Dienstleistungen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen benötigt. Die Vertragslaufzeit der neu zu vergebenden Aufträge beginnt am 1. Februar 2026 und endet am 31. Januar 2028.
Einzelheiten zum Beschaffungsgegenstand sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung“ und den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Im Falle der Zuschlagserteilung sind vom Auftragnehmer alle dort dargestellten Leistungen zu erbringen.
Interne Kennung: 2025 0000 1504
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72267000Software-Wartung und -Reparatur
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2028
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erfahrungen im Bereich der ausgeschrieben Leistung, nachzuweisen durch Referenz (Anlage 7 der BWB) - Angabe mindestens einer geeigneten Referenz über einen früher ausgeführten Dienstleistungsauftrag innerhalb der letzten drei Kalenderjahre
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Erfüllung der Norm DIN EN ISO 9001 der Qualitätssicherung, nachzuweisen durch ein Zertifikat, welches bestätigt, dass das Qualitätsmanagementsystem den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung, nachzuweisen durch Eigenerklärung im Form eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als ein Jahr.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mindestjahresumsatz i. H. v. 264.000,00 €, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, nachzuweisen durch Eigenerklärung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mindestjahresumsatz der auf die Leistung im entsprechenden Tätigkeitsfeld entfällt i. H. v. 88.000,00 €, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, nachzuweisen durch Eigenerklärung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Mindesteigenkapital: i. H. v.: 35.000,00 €, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, nachzuweisen durch Eigenerklärung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Mindestkapitalquote: i. H. v. 20%, der letzten drei Geschäftsjahre, nachzuweisen durch Eigenerklärung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall für Sachschäden und mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden, nachzuweisen durch Eigenerklärung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Nachweis der Berechtigung des Bieters, die in der Leistungsbeschreibung geforderten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Produkten der Firma Atlassian. Pty Ltd erbringen und deren Produkte vertreiben zu dürfen. Nachzuweisen durch ein Zertifikat oder einem vergleichbaren Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Bieter vom Hersteller „Atlassian“ autorisiert ist, die geforderten Dienstleistungen („Maintenance & Support Certificate/Nachweis“) zu erbringen sowie zertifizierter Atlassian Partner ist.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=780730
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=780730
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/202523:59
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 54Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Identifikationsnummer: 991-18338-39
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@bfj.bund.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: t:0228 9499-0
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
10 Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1b35d7d6-22aa-43f1-9b56-cbc8c8d844f8-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3ec6ba3d-60ed-4a23-a901-d5d16ef09cb0- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/11/202512:40
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

27.08.2025


27.08.2025




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