Tendering Procedure Details
Los 1: 633 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin
Los 1a: 244 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin, Ortslage Mützel
Los 2: 516 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Möckern
- der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.01.2023,
- der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024,
- der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024.
beabsichtigt der Landkreis Jerichower Land, eine Versorgung noch unterversorgter Adressen in den Einheitsgemeinden Genthin und Möckern zu erreichen.
Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, für den Anschluss der in den Anlagen dargestellten Adressen ein verbindliches Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüssen mit mind. 1 Gigabit/s) abzugeben.
Das Ausbaugebiet wird in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1: 633 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin,
Los 1a: 244 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin - Ortslage Mützel
Los 2: 516 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Möckern.
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben.
Das Angebot muss folgende Angaben enthalten:
a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster (Anlage 3) darzustellen ist.
b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit.
c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes.
2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird.
4. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 (Anlagen 4, 4a bis 4c)
5. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 5).
6. Bei Bedarf: Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (Anlage 6).
7. Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise (Anlage 9).
8. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 10).
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent
Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Rechnung:
Punkte des jeweiligen Bieters = (günstigster Preis × 60 Punkte)/(Preis des jeweiligen Bieters).
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
mit:
Qualität der Backboneanbindung
Service-Konzept und Entstörungszeiten
Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s
Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit.
Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip:
- Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte).
- Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte).
- Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte).
- Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte)
- Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte)
- Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben.
Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind:
Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind:
Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind:
Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
unvollständige Angebote ausgeschlossen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
WICHTIG: Die Förderung des Ausbaus der unterversorgten Adressen im Los 1a wurde bisher nicht beantragt. Daher wird eine Bezuschlagung für dieses Los nur in dem Fall erfolgen, wenn die auf Basis der vorläufigen Bewilligungsbescheide verfügbare Fördersumme für den Ausbau aller 3 Lose auskömmlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird eine Bezuschlagung nur für die Lose 1 und 2 erfolgen.
Daher ist es zwingend erforderlich – sollte der Bieter ein Angebot für den Ausbau von Los 1a abgeben – die Angebotssumme/Wirtschaftlichkeitslücke für Los 1a separat auszuweisen. Sollte ein Gesamtangebot auf alle 3 Lose abgegeben werden, so muss auch hier der Anteil der Wirtschaftlichkeitslücke für das Los 1a separat ausgewiesen werden.
Das Angebot muss folgende Angaben enthalten:
a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster (Anlage 3) darzustellen ist.
b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit.
c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes.
1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG).
2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird.
4. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022. (Anlagen 4, 4a bis 4c).
5. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorlie-gen (Anlage 5).
6. Bei Bedarf: Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (Anlage 6).
7. Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise (Anlage 9).
8. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 10)
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent
Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Rechnung:
Punkte des jeweiligen Bieters = (günstigster Preis × 60 Punkte)/(Preis des jeweiligen Bieters).
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
mit:
Qualität der Backboneanbindung
Service-Konzept und Entstörungszeiten
Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s
Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit.
Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip:
- Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte).
- Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte).
- Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte).
- Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte)
- Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte)
- Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben.
Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind:
Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind:
Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind:
Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
unvollständige Angebote ausgeschlossen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Das Angebot muss folgende Angaben enthalten:
a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster (Anlage 3) darzustellen ist.
b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit.
c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes.
1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG).
2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird.
4. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022. (Anlagen 4, 4a bis 4c).
5. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 5).
6. Bei Bedarf: Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (Anlage 6).
7. Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise (Anlage 9).
8. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 10).
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent
Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Rechnung:
Punkte des jeweiligen Bieters = (günstigster Preis × 60 Punkte)/(Preis des jeweiligen Bieters).
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
mit:
Qualität der Backboneanbindung
Service-Konzept und Entstörungszeiten
Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s
Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit.
Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip:
- Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte).
- Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte).
- Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte).
- Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte)
- Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte)
- Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben.
Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind:
Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind:
Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind:
Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
unvollständige Angebote ausgeschlossen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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