Ausschreibungsdetails
Grünpflege und Grauflächenreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Krefeld
Los 2
Grünpflege und Grauflächenreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Moers
Los 3
Grünpflege und Grauflächenreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Straelen
WE 126465 Hauptzollamt Krefeld Medienstraße 1, 47807 Krefeld
Los 2
WE 123946 ZFA Essen (SG Moers) Rheinberger Straße 72, 47441 Moers
Los 3
WE 123942 Zollamt Straelen (Autobahn) Niederdorfer Straße 86, 47638 Straelen
im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die
Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten
sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit
Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-
Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als
10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu
können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft
Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den
Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform
einzureichen.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden
grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
18.07.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem
selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die
Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im
Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-
Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen:
Ortsbesichtigungen werden für alle Lose (Los 1, 2 und 3) angeboten. Alle Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 3 der Anlage A-01
Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur bis zum
10.07.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
zum 04.07.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein
gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen
(Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Ausschließlich Los 2 – Besondere Sicherheitsanforderungen (SÜ1)
Das von der Auftragnehmerin auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft und/ oder in den vertragsgegenständlichen Gebäuden eingesetzte Personal muss grundsätzlich über eine positive Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 64 ZFdG i.V.m. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü1“ in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird hingewiesen (Anlage C-03.3). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich die Auftragnehmerin bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK bzw. BMWE befindet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
Los 1: Reinigung und Pflege von Außenanlagen
Hier: Grünpflege und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen
einer Bundesliegenschaft in Krefeld
• Pflanzflächen säubern mit lockern, ca. 760 m²
• Sträucher Höhe < 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 700 m²
• Hecke Höhe < 2 m, Formschnitt, ca. 60 lfm
• Rasenflächen mähen, ca. 1.490 m²
• Rasenflächen mähen, ca. 1.490 m²
• Unkrautbeseitigung zwischen Rasengittersteinen und Pflastersteinen, ca. 3.390 m²
• Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 360 m²
• Unkrautentfernung Öffentlicher Gehweg, ca. 360 m²
• Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.380 m²
• Unkrautentfernung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.380 m²
• Reinigung Treppen (Handreinigung), ca. 30 m²
• Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 17 Stück
• Entmoosung der Randsteine, ca. 810 lfm
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
Erklärung, dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflegearbeit und Grauflächenreinigung jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflegearbeit und Grauflächenreinigung von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (bearbeitete Grundfläche in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name, Telefonnummer und EMail-Adresse.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Los 2: Reinigung und Pflege von Außenanlagen
Hier: Grünpflege und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Moers
• Pflanzflächen säubern mit lockern, ca. 1.150 m²
• Pflanzflächen Sichtreinigung, ca. 1.150 m²
• Sträucher Höhe < 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 137 m²
• Sträucher Höhe < 2 m, Verkehrssicherungsschnitt, ca. 174 lfm
• Hecke Höhe < 2 m, Formschnitt, ca. 174 lfm
• Hecke Höhe < 2 m, Verkehrssicherungsschnitt, ca. 174 lfm
• Rasenflächen mähen, ca. 612 m²
• Randbereiche mittels Freischneider mähen, ca. 245 m²
• Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 612 m²
• Laubaufnahme und -entsorgung
• Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 525 m²
• Unkrautentfernung Öffentlicher Gehweg, ca. 525 m²
• Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.100 m²
• Unkrautentfernung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.100 m²
• Laubbeseitigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.100 m²
• Reinigung Treppen (Handreinigung), ca. 30 m²
• Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 20 Stück
• Entwässerungsrinnen reinigen, 30 lfm
• Laubbeseitigung von Garagendächern, ca. 228 m²
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
Erklärung, dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflegearbeiten und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflegearbeit und Grauflächenreinigung von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (bearbeitete Grundfläche in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name, Telefonnummer und EMail-Adresse.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Los 2 – Besondere Sicherheitsanforderungen (SÜ1)
Das von der Auftragnehmerin auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft und/ oder in den vertragsgegen-ständlichen Gebäuden eingesetzte Personal muss grundsätzlich über eine positive Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheits-überprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 64 ZFdG i.V.m. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü1“ in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird hingewiesen (Anlage C-03.3). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich die Auftragnehmerin bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK bzw. BMWE befindet.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, innerhalb von 8 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin dieser die durch sie oder ihre/n Unterauftragnehmer einzusetzende/n Person/en zu benennen, welche bereit ist/ sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprü-fung/en bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden ist/ sind (unter An-gabe der Art und des Datums der SÜ). Gleichzeitig hat sie einen Personalkoordinator aus ihrem Unternehmen zu benennen.
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance - Aufgabegebiet Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator der Auftragnehmerin die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung/en erforder-lichen Unterlagen, die diese dann an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Falle von Änderungen zwischen Bekanntmachung und Zuschlagser-teilung die ausgehändigte „Sicherheitserklärung Ü1“ ggf. Abweichungen aufweisen kann. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance - Aufgabegebiet Geheimschutz - der Auftrag-geberin innerhalb von 14 Kalendertagen die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollstän-dig, korrekt und leserlich ausgefüllt zurück zu senden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für die Auf-tragnehmerin nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft und/ oder den vertragsgegenständlichen Gebäuden erhält. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren.
Der Zeitbedarf für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) beträgt gegenwärtig grundsätz-lich 20 Wochen. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen aus dem EU-Ausland kann, je nach Herkunftsland, mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Los 3: Reinigung und Pflege von Außenanlagen
Hier: Grünpflege und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Straelen
• Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 110 m²
• Rasenflächen mähen, ca. 1.300 m²
• Böschung mähen, ca. 1.100 m²
• Reinigung Verkehrsflächen, ca. 7.600 m²
• Sichtreinigung Grundstück, 19.215 m²
• Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 32 Stück
• Abfallbehälter entleeren, 9 Stück à 240 Liter
• Laubbeseitigung, 570 m²
• Unkrautbeseitigung, 570 m²
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
Erklärung, dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflegearbeiten und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen bezüglich der
ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflegearbeit und Grauflächenreinigung von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (bearbeitete Grundfläche in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name, Telefonnummer und EMail-Adresse.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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