Ausschreibungsdetails
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
- Gesamtmenge bzw. -umfang der Leistung ist dem Preis- und Produktblatt (Anlage 2 zur RV) zu entnehmen.
Schutzbezug: Erfüllung Blauer Engel (DE-UZ 119) oder Blauer Engel (DE-UZ 154) oder Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX).
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer
Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von
Los 1: 1.500.000,00 €
Los 2: 213.000,00 €
Los 3: 2.500.000,00 €
Los 4: 54.000,00 €
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
Los 1: 1.500.000,00 €
Los 2: 213.000,00 €
Los 3: 2.500.000,00 €
Los 4: 54.000,00 €
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die nachfolgenden Nachweise, bestätigt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut, sind spätestens 4 Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen: RAL GZ 430/6 Pkt. 8.2 (Prüfung nach DIN EN 1957) für Matratzen und Schutzbezüge
Los 1 (jew. Punkt 5 der Leistungsbeschreibungen):
Die nachfolgenden Nachweise, bestätigt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut, sind spätestens 4 Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen:
Matratzenkern: Blauer Engel (DE-UZ 119); Schutzbezug: Blauer Engel (DE-UZ 119) oder Blauer Engel (DE-UZ 154) oder Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX).
Los 3 (jew. Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibungen):
Folgende Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen und durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen:
• Matratzenkern: LGA schadstoffgeprüft und STeP by OEKO-TEX
• Schutzbezug: Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX)
Los 4 (jew. Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibungen):
Folgende Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen und durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen:
Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX)
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen (Wareneingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung.
Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde.
Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen:
• Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters.
• Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache.
• Der Liefer-/Abholtermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Los 2 (jew. Punkt 8 der Leistungsbeschreibungen):
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen (Wareneingang) bis zu drei Musterexemplare zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags).
Die Musterexemplare müssen sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
Los 3 (jew. Punkt 8 der Leistungsbeschreibungen) und Los 4 (jew. Punkt 7 der Leistungsbeschreibungen):
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn vorzustellen. Diese Vorstellung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung der Rahmenvereinbarung aufzubewahren.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Gesamtmenge bzw. -umfang der Leistung ist dem Preis- und Produktblatt (Anlage 2 zur RV) zu entnehmen.
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer
Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von
Los 1: 1.500.000,00 €
Los 2: 213.000,00 €
Los 3: 2.500.000,00 €
Los 4: 54.000,00 €
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
Los 1: 1.500.000,00 €
Los 2: 213.000,00 €
Los 3: 2.500.000,00 €
Los 4: 54.000,00 €
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die nachfolgenden Nachweise, bestätigt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut, sind spätestens 4 Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen: RAL GZ 430/6 Pkt. 8.2 (Prüfung nach DIN EN 1957) für Matratzen und Schutzbezüge
Los 1 (jew. Punkt 5 der Leistungsbeschreibungen):
Die nachfolgenden Nachweise, bestätigt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut, sind spätestens 4 Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen:
Matratzenkern: Blauer Engel (DE-UZ 119); Schutzbezug: Blauer Engel (DE-UZ 119) oder Blauer Engel (DE-UZ 154) oder Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX).
Los 3 (jew. Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibungen):
Folgende Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen und durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen:
• Matratzenkern: LGA schadstoffgeprüft und STeP by OEKO-TEX
• Schutzbezug: Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX)
Los 4 (jew. Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibungen):
Folgende Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen und durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen:
Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX)
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen (Wareneingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung.
Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde.
Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen:
• Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters.
• Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache.
• Der Liefer-/Abholtermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Los 2 (jew. Punkt 8 der Leistungsbeschreibungen):
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen (Wareneingang) bis zu drei Musterexemplare zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags).
Die Musterexemplare müssen sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
Los 3 (jew. Punkt 8 der Leistungsbeschreibungen) und Los 4 (jew. Punkt 7 der Leistungsbeschreibungen):
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn vorzustellen. Diese Vorstellung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung der Rahmenvereinbarung aufzubewahren.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Gesamtmenge bzw. -umfang der Leistung ist dem Preis- und Produktblatt (Anlage 2 zur RV) zu entnehmen.
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer
Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von
Los 1: 1.500.000,00 €
Los 2: 213.000,00 €
Los 3: 2.500.000,00 €
Los 4: 54.000,00 €
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
Los 1: 1.500.000,00 €
Los 2: 213.000,00 €
Los 3: 2.500.000,00 €
Los 4: 54.000,00 €
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die nachfolgenden Nachweise, bestätigt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut, sind spätestens 4 Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen: RAL GZ 430/6 Pkt. 8.2 (Prüfung nach DIN EN 1957) für Matratzen und Schutzbezüge
Los 1 (jew. Punkt 5 der Leistungsbeschreibungen):
Die nachfolgenden Nachweise, bestätigt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut, sind spätestens 4 Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen:
Matratzenkern: Blauer Engel (DE-UZ 119); Schutzbezug: Blauer Engel (DE-UZ 119) oder Blauer Engel (DE-UZ 154) oder Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX).
Los 3 (jew. Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibungen):
Folgende Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen und durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen:
• Matratzenkern: LGA schadstoffgeprüft und STeP by OEKO-TEX
• Schutzbezug: Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX)
Los 4 (jew. Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibungen):
Folgende Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen und durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen:
Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX)
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen (Wareneingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung.
Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde.
Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen:
• Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters.
• Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache.
• Der Liefer-/Abholtermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Los 2 (jew. Punkt 8 der Leistungsbeschreibungen):
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen (Wareneingang) bis zu drei Musterexemplare zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags).
Die Musterexemplare müssen sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
Los 3 (jew. Punkt 8 der Leistungsbeschreibungen) und Los 4 (jew. Punkt 7 der Leistungsbeschreibungen):
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn vorzustellen. Diese Vorstellung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung der Rahmenvereinbarung aufzubewahren.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Gesamtmenge bzw. -umfang der Leistung ist dem Preis- und Produktblatt (Anlage 2 zur RV) zu entnehmen.
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer
Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von
Los 1: 1.500.000,00 €
Los 2: 213.000,00 €
Los 3: 2.500.000,00 €
Los 4: 54.000,00 €
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand je Los i. H. v.
Los 1: 1.500.000,00 €
Los 2: 213.000,00 €
Los 3: 2.500.000,00 €
Los 4: 54.000,00 €
Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die nachfolgenden Nachweise, bestätigt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut, sind spätestens 4 Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen: RAL GZ 430/6 Pkt. 8.2 (Prüfung nach DIN EN 1957) für Matratzen und Schutzbezüge
Los 1 (jew. Punkt 5 der Leistungsbeschreibungen):
Die nachfolgenden Nachweise, bestätigt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut, sind spätestens 4 Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen:
Matratzenkern: Blauer Engel (DE-UZ 119); Schutzbezug: Blauer Engel (DE-UZ 119) oder Blauer Engel (DE-UZ 154) oder Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX).
Los 3 (jew. Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibungen):
Folgende Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen und durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen:
• Matratzenkern: LGA schadstoffgeprüft und STeP by OEKO-TEX
• Schutzbezug: Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX)
Los 4 (jew. Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibungen):
Folgende Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen und durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen:
Made in Green by OEKO-TEX (Alternativ: Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II oder STeP by OEKO-TEX)
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen (Wareneingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung.
Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde.
Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen:
• Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters.
• Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache.
• Der Liefer-/Abholtermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Los 2 (jew. Punkt 8 der Leistungsbeschreibungen):
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen (Wareneingang) bis zu drei Musterexemplare zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags).
Die Musterexemplare müssen sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
Los 3 (jew. Punkt 8 der Leistungsbeschreibungen) und Los 4 (jew. Punkt 7 der Leistungsbeschreibungen):
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von zwei Wochen ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn vorzustellen. Diese Vorstellung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung der Rahmenvereinbarung aufzubewahren.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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