Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kurzbeschreibung des Gesamtsystems:
Für die Abschätzung des Gefährdungspotentials nach Angriffen mit ABC-Kampfmitteln, nach Freisetzung von toxischen Stoffen und für einen effektiven Einsatz von Tarnnebeln werden kontinuierliche Messungen der meteorologischen Größen Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Temperatur und Feuchte, sowie Turbulenzzustand benötigt. Um diese Fähigkeit in der Bw sicherstellen zu können ist die Beschaffung des Gesamtsystems "Auswertegerät, meteorologische Werte ABC-AbwTrp" erforderlich.
Das Gesamtsystem muss alle Komponenten, die zur Erfüllung der o.a. Funktion erforderlich sind, beinhalten. Dies umfasst alle Komponenten
- des Messgeräts (z.B. Sensorkopf, Temperatur- und Feuchtefühler),
- der Datenerfassung und -übertragung (z.B. Sensorelektronik, Datenlogger, Leitungen),
- der Datenanzeige/-aufzeichnung und Bedienung (Bedien- und Auswerterechner, Software)
- der für den Aufbau und Betrieb erforderlichen Peripherieanteile (Mast, Kabel, Anschlussleitungen, TULB, Kalibriersatz etc.), sowie
- Ersatzteilerstbedarf,
- Ausbildung und
- Dokumentation.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es ist eine Festbeauftragung von bis zu 14 Gesamtsyteme geplant.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Abrufanteils derzeit nicht gesichert ist. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln erfolgt erst für die jeweilige beabsichtigte Bestellung.
5.1.12 dieser Bekanntmachung).
Nachweis durch o.g. Registerauszug oder gleichwertiges Dokument
1) pünktliche und anstandslose Bedienung von Krediten und Darlehen zur verzugslosen Erfüllung bzw. Verpflichtung gegenüber Dritten
2) zur allgemeinen Kenntnis hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
Nachweis durch Vorlage einer formlosen Bankerklärung
Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft
Nachweis über Formblatt B-V 047
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diesen Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in der Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Die Angaben, sich im Falle der Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht.
In diesem Fall sind vom Bewerber folgende Unterlagen für den Dritten vorzulegen:
- Unterlagen B1
- Erklärung des Unterauftragnehmers zu Ausschlussgründen auf Formblatt BAAINBw B-V 034
- Nachweis, dass der Dritte mit seinen Mitteln dem Bewerber zur Verfügung steht, "Verpflichtungserklärung"
- Bankerklärung der Hausbank des Dritten
Dies weist er durch Einreichung einer Referenz über die Erbringung einer vergleichbaren Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre nach.
Vergleichbar ist die Leistung dann, wenn der Bieter Komponenten für die Messsensorik, Datenerfassung und -weiterleitung, Datenanzeige/-aufzeichnung und Bedienung sowie alle für den Aufbau und Betrieb erforderlichen Peripherieanteile als einheitliches Gesamtsystem für den Auftraggeber zusammengestellt und geliefert hat.
Folgende Angaben sind für die Referenz zu machen:
- Ausführungszeitraum für die Herstellung
- Liefertermin
- Auftraggeber (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat)
- Beschreibung des hergestellten bzw. gelieferten Produkts
- die gefertigte Stückzahl (gesamt und jährlich falls es sich um einen mehrjährigen Auftrag handelt)
- Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer (soweit das unter datenschutzrechtlichen Aspekten möglich ist)
Sofern der Bewerber nicht selbst der Hersteller des Gerätes ist, hat er den Unterauftragnehmer zu benennen, in dessen Produktionsstätte das Gerät gefertigt wurde.
Sofern den entsprechenden Referenzprojekten Verträge mit dem BAAINBw zu Grunde liegen, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes ausreichend.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in der Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Die Angaben, sich im Falle der Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht.
In diesem Fall sind vom Bewerber folgende Unterlagen für den Dritten vorzulegen:
- Unterlagen gemäß B1
- Nachweis, dass der Dritte mit seinen Mitteln dem Bewerber zur Verfügung steht, "Verpflichtungserklärung"
- Referenz in Bezug auf den Dritten
- Erklärung des Unterauftragnehmers zu Ausschlussgründen auf Formblatt BAAINBw B-V 034
Für etwaige Unterauftragnehmer gilt folgendes:
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug des Unterauftragnehmers oder ein gleichwertiges Dokument bei
ausländischen Unterauftragnehmern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung).
Nachweis durch o.g. Registerauszug oder gleichwertiges Dokument
Nachweis durch Vorlage des unterschriebenen Formblattes BAAINBw-B-V 034
C2. falls erforderlich
Erklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Nachweis durch Vorlage des unterschriebenen Formblattes BAAINBw-B-V 034
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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