Ausschreibungsdetails
Die DGUV Vorschrift 2 regelt seit 2011 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen, wobei der Betreuungsumfang auf Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird. Sie unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, wobei für kleinere Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Sonderregelungen gelten. Die Vorschrift zielt auf eine bedarfsorientierte, flexible und transparente Betreuung ab, die den individuellen Anforderungen der Betriebe entspricht. In Verbindung mit der ArbmedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) regelt sie auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, wobei die Grundbetreuung kollektive Beratungen umfasst, während individuelle Vorsorgeuntersuchungen zur betriebsspezifischen Betreuung gehören. Die DGUV Vorschrift 2 wurde kürzlich überarbeitet und soll im Laufe des Jahres 2025 in einer aktualisierten Version in Kraft treten, um die betriebliche Betreuung weiter zu verbessern.
ca. 24.000 Bedienstete
ca. 850 Dienststellen
Nähere Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Datei 06_V1_Anlage_Leistungsbeschreibung.pdf ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Alle Erfüllungsorte sind in der Datei 15_V1_Anlage_Dienststellenverzeichnis.pdf aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Für dieses Vergabeverfahren gelten die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG, https://landesrecht.thueringen.de/perma? j=VergabeG_TH). Hierfür ist es notwendig gemäß § 8 ThürVgG eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes ausfüllen. Die Datei 13_ V1_Formular_Eigenerklärung Thüringer Vergabegesetz.pdf, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, muss vollständig ausgefüllt dem Angebot beigefügt werden.
Das Dienstleistungsunternehmen
- verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
- nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Verstoß die Auftraggeberin oder der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Die Datei 21_V1_Formular_Abwehrerklärung Scientology.pdf, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, muss vollständig ausgefüllt dem Angebot beigefügt werden.
Ausschlussgründe EU Sanktionen Russland:
Für dieses Vergabeverfahren gilt die EU-Sanktionsregelung1269 mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/3192/deu.
Die Datei 12_V1_Formular_Eigenerklärung Russlandsanktionen.pdf, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, muss vollständig ausgefüllt dem Angebot beigefügt werden.
Die DGUV Vorschrift 2 regelt seit 2011 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen, wobei der Betreuungsumfang auf Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird. Sie unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, wobei für kleinere Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Sonderregelungen gelten. Die Vorschrift zielt auf eine bedarfsorientierte, flexible und transparente Betreuung ab, die den individuellen Anforderungen der Betriebe entspricht. In Verbindung mit der ArbmedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) regelt sie auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, wobei die Grundbetreuung kollektive Beratungen umfasst, während individuelle Vorsorgeuntersuchungen zur betriebsspezifischen Betreuung gehören. Die DGUV Vorschrift 2 wurde kürzlich überarbeitet und soll im Laufe des Jahres 2025 in einer aktualisierten Version in Kraft treten, um die betriebliche Betreuung weiter zu verbessern.
ca. 24.000 Bedienstete
ca. 850 Dienststellen
Nähere Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Datei 06_V1_Anlage_Leistungsbeschreibung.pdf ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Alle Erfüllungsorte sind in der Datei 15_V1_Anlage_Dienststellenverzeichnis.pdf aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Berechtigung der als Betriebsarzt vorgesehenen Personen, den ärztlichen Beruf auszuüben und Angaben über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde zur Erfüllung der in Punkt 2 der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben sowie die zwingend vorhandenen Fähigkeiten sich in deutscher Sprache in Wort und Schrift verständigen zu können (mindestens Sprachlevel B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Hinweis:
Dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist vor Tätigwerden eines Betriebsarztes in den Dienststellen des Freistaats zwingend die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde nachzuweisen.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde kann bei Ärzten als gegeben angesehen werden, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,
a) die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder
b) die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.
Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass die eingesetzten Ärzt*innen eine gültige Approbationsurkunde besitzt/besitzen.
Die fachliche Eignung ist durch das formlose Vorlegen der fachlichen Abschlüsse nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Gleiches gilt für den Nachweis des Sprachlevels.
Die Fachkunde für den Bereich arbeitspsychologische Beratung und Betreuung wird z. B. durch ein abgeschlossenes universitäres Studium der Psychologie und DGSv-zertifizierte Qualifikation zur Supervisor*in oder abgeschlossene Weiterbildung zur Systemischen Berater*in nachgewiesen.
Die eingesetzten Personen müssen zwingend die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mindestens Sprachlevel B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Die fachliche Eignung ist durch das formlose Vorlegen der fachlichen Abschlüsse nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Gleiches gilt für den Nachweis des Sprachlevels.
Durch Vorlage folgender Unterlagen hat der Bieter seine Zuverlässigkeit nachzuweisen:
a) Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger (fehlende Mitgliedschaft ist Ausschlussgrund gemäß § 42 VgV)
b) Vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro pauschal jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall je Versicherungsjahr bereits besteht bzw. eine Verpflichtungserklärung, bei Zuschlag eine entsprechende Versicherung abzuschließen (fehlender Nachweis bzw. fehlende Erklärung ist Ausschlussgrund gemäß §§ 42, 45 VgV) (22_V1_Formular_Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung.pdf)
a) Leistungsvolumen pro Jahr (nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Ärzte in Bezug auf Einsatzstunden – ausreichendes medizinisches Assistenzpersonal).
b) geplante Absicherung der betriebsärztlichen Betreuung nach Punkt 2 der Leistungsbeschreibung (06_V1_Anlage_Leistungsbeschreibung.pdf) (z. B. vorhandene oder geplante Betreuungszentren bzw. Kooperationspraxen und der damit verbundenen Erreichbarkeit).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich wenigstens ein Versorgungszentrum in Thüringen einzurichten bzw. vorzuweisen.
Der Auftragnehmer beabsichtigt mindestens ein weiteres Versorgungszentrum in Thüringen aufzubauen; alternativ Vereinbarungen mit regionalen Kooperationspraxen zur Leistungserfüllung zu schließen.
c) Ausstattung allgemein (Einrichtungen, Geräte, Räume, Hilfspersonal etc.)
d) Ausstattung mit medizinischen Geräten und technischen Hilfsmitteln (moderne Leistungsberichterstattung, Probandendatenbank).
e) Sicherstellung erforderlicher Laborleistungen.
Die Bieterdarstellung dient der Vergabestelle zur Bewertung und Beurteilung der Eignung des Bieters hinsichtlich einer vertragskonformen Erfüllung der ausgeschriebenen Dienstleistung.
Details sind der Datei 03_V1_Formular_Angebotsschreiben, Preisblatt.pdf zu entnehmen. Das Dokument befindet sich in den Vergabeunterlagen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
950e2b53-72e0-476e-8fc9-e03322acfce0