Ausschreibungsdetails
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente
einzureichen:
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Software und Dienstleistungen des Herstellers Matrix42
Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen wurde eine geschätzte Menge von voraussichtlich 784.599 Lizenzen sowie 8.063 Personentagen ermittelt. Diese Mengen beziehen sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren.
Die Höchstmengen entsprechen den geschätzten Werten.
Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
werden.
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- ALDB GmbH
- Alexander von Humboldt-Stiftung
- Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
- Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin mbH
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5
- Bundesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- Bundesanstalt für Straßenwesen
- Bundesanstalt für Wasserbau
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Bundesgerichtshof
- Bundesinstitut für Berufsbildung
- Bundeskriminalamt
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
- Bundesministerium für Verkehr
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Bundesminsterium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesrechnungshof
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Deutscher Wetterdienst
- Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
- Erdölbevorratungsverband
- FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur
- Gematik GmbH
- Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
- Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
- Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Kunstverwaltung des Bundes
- Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz Gemeinschaft
- Paul-Ehrlich-Institut
- Stiftung Deutsches Historisches Museum
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung: Eine prägnante Kurzbeschreibung des Projektziels und des Leistungsumfangs.
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen, insbesondere:
o Eingesetzte Matrix42 Produkte und Module: Nennen Sie die exakt eingesetzten Matrix42 Produkte und Module (z.B. Matrix42 Service Store, Matrix42 Workspace Management, Matrix42 Software Asset Management, Matrix42 Empirum, Matrix42 Compliance Management). Nehmen Sie hier Bezug auf die Kernprodukte und -bereiche (ITSM, ESM, UEM, ITAM), die in Ihrer Leistungsbeschreibung näher erläutert werden.
o Art der erbrachten Dienstleistungen: Beschreiben Sie genau, welche Arten von Dienstleistungen erbracht wurden (z.B. Implementierung, Konfiguration, Customizing, Migration, Integration in andere Systeme, Schulung, Support, Prozessberatung, Rollout, Betrieb).
o Umfang des Support/der Wartung: Falls Support- und/oder Wartungsleistungen erbracht wurden, beschreiben Sie Art, Umfang und Dauer dieser Leistungen für die implementierten Matrix42 Kernprodukte.
• Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (Netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro. (Alternative: Sollte der Auftragswert vertraulich sein, sind andere aussagekräftige Kennzahlen zum Umfang der Leistungserbringung anzugeben, z.B. Anzahl der Projekt-Personentage, Anzahl der Lizenzen, Anzahl der Standorte, die das Projekt abdeckte.)
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (MM/JJJJ - MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz:
o Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
o Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
o Direkte Telefonnummer des Ansprechpartners
o E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB handelte.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Folgende inhaltliche Mindestanforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt:
• Darstellung einer Implementierung von Matrix42 Produkten und Modulen (vorzugsweise ITSM, ESM, UEM, ITAM), die in Art und Komplexität vergleichbar ist mit den in der "Leistungsbeschreibung" geforderten Leistungen. Dies beinhaltet insbesondere:
o Die Implementierung muss für eine Umgebung mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden erfolgt sein.
o Bei Referenzen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung müssen die Leistungen für eine Umgebung mit mindestens 500 Mitarbeitenden erbracht worden sein.
• Art der erbrachten Dienstleistungen: Die Referenz muss die Erbringung von komplexen Dienstleistungen im Bereich der Matrix42 Implementierung nachweisen, wie z.B. Konfiguration, Customizing, Migration, Integration in andere Systeme, Schulung, Prozessberatung, Rollout oder Betrieb.
• Integrationsszenarien: Die Referenz muss Integrationsszenarien der Matrix42 Produkte mit bestehenden IT-Systemen des Referenzgebers (z.B. Active Directory, SAP, Finanzsysteme, Monitoring-Tools) und die Realisierung relevanter Schnittstellen darstellen.
• Support/Wartung der implementierten Matrix42 Kernprodukte: Nachweis der Erbringung von Support- und/oder Wartungsleistungen für die implementierten Matrix42 Kernprodukte über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Der Umsatz pro Jahr beträgt mindestens für 5.000.000,00 EUR.
Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Alternativ übersenden Sie bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
1feda2f7-cfbb-4c3f-8f45-f85303798218