Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das zu beschaffende Waffensystem soll als Marinewaffe als querschnittliche Nachfolgelösung für das Marineleichtgeschütz (qNFMLG) genutzt werden. Es ist geplant, die qNFMLG für eine Vielzahl unterschiedlicher Schiffe und Boote der Deutschen Marine, exemplarisch für Fregatten, Korvetten und Boote, zu nutzen.
Derzeit befindet sich noch das Marineleichtgeschütz (MLG) 27 mm auf verschiedenen Einheiten in der Nutzung.
Es sollen nun Geschützsysteme mit folgenden Eigenschaften beschafft werden:
- Kaliber: 30mm x 173
- Jedes Geschütz muss über einen Sensor für die Erfassung von Zielen verfügen
- Das Geschützsystem muss über die Möglichkeit verfügen mittels der über den Sensor erfassten Daten und nach Auslösung durch einen Bediener die erfassten Ziele erfolgreich zu bekämpfen.
- Das Geschütz soll auf Überwassereinheiten der Marine integrierbar sein
- Das Geschütz muss fähig sein, Airburst-Munition zu verschießen und zu programmieren
- Das Geschütz soll Luftziele (insbes. Unmanned Aerial Vehicles (UAV)), Überwasserziele und Ziele an Land bekämpfen können
Zur Sicherstellung der Selbstverteidigungsfähigkeit der Deutschen Marineeinheiten ist es hierbei notwendig, auf marktverfügbare Systeme im Technology Readiness Level 9 (TRL 9) mit Nachweis des erfolgreichen Einsatzes zurück zu greifen. Weiterhin muss das zu beschaffende Waffensystem in der Lage sein, Airburst- Munition zu programmieren und zu verschießen, um eine erfolgreiche Drohnenabwehr für die Schiffe und Boote sicherzustellen.
Im Rahmen des vorliegenden Projekts werden 75 Systeme fest beauftragt. Zur Fähigkeitserhaltung bei kurzfristigem Ausfall eines oder mehrerer der -bis dahin- zu beschaffenden Waffensysteme soll darüber hinaus die Möglichkeit des Abrufes von bis zu 100 weiteren Systemen gegeben sein. Die Finanzierung dieser Abrufanteile ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt und steht in Abhängigkeit von der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Bundeshaushalt.
Somit sollen über eine Rahmenvereinbarung insgesamt bis zu 175 Waffensysteme nebst Zubehör (z.B. Sonderwerkzeugsätze, Ersatzteilpakete) sowie Ausbildungsleistungen beauftragt werden.
Die Umrüstung soll dabei im Jahr 2027 beginnen und grundsätzlich im Jahr 2030 enden.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B) TEILNAHMEANTRÄGE:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der maßgeblichen Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen. Soweit eine Signatur erforderlich ist, muss es sich mindestens um eine fortgeschrittene Signatur oder um eine eingescannte Unterschrift handeln.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind.
C) BEWERBERFRAGEN:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Nur bei technischen Problemen der e-Vergabe-Plattform kann auf die E-Mail-Adresse zurückgegriffen werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D) SONSTIGES:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im bleiben im rechtlich zulässigen Rahmen vorbehalten.
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die durch den Teilnahmeantrag entstehen, ist ausgeschlossen.
Bereits jetzt ergeht folgender Hinweis: Der Auftraggeber behält
sich vor, keine Verhandlungen durchzuführen und direkt einen
Zuschlag zu erteilen. Es ist ein verbindliches Angebot
abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Zur Fähigkeitserhaltung bei kurzfristigem Ausfall eines oder mehrerer der -bis dahin- zu beschaffenden Waffensysteme sowie zur Ausrüstung neuer, noch zu beschaffender Schiffe und Boote (z. B. Fregatten Klasse 127, MUSE, Flottendienstboot Klasse 424) soll darüber hinaus die Möglichkeit des Abrufes von bis zu 100 weiteren Systemen gegeben sein.
Somit sollen über eine Rahmenvereinbarung insgesamt bis zu 175 Waffensysteme nebst Zubehör (z.B. Sonderwerkzeugsätze, Ersatzteilpakete) sowie Ausbildungsleistungen beauftragt werden.
Nachweis: Eigenerklärung
Nachweis: Ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus einem Berufs- oder Handelsregister ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ausländische Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften entnehmen ihr jeweils einschlägiges Register dem Anhang VII Teil B der Richtlinie 2009/81/EG. Sie können den Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung alternativ mit einer Erklärung unter Eid oder durch die Vorlage einer sonstigen Bescheinigung führen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis von jedem Mitglied derselben zu führen. Im Falle der Teilnahme in einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene und/oder signierte Erklärung, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Falle der erfolgreichen Eignungsprüfung zum Bieter und im Zuschlagsfall- zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt, vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag durch geeignete, nachprüfbare und objektive Kriterien glaubhaft zu machen, dass jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied für sich alleine nicht in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen, dies mit einer Darstellung/Konzept über die beabsichtigte Aufgaben- und Leistungsverteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft unter Darlegung der Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten. Erklärung auf Formular BAAINBw-B013c betreffend den Nachweis der Zuverlässigkeit nach §§ 23, 24 VSVgV(i. e. keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen, keine Verstöße gegen Mindestlohn-, Aufenthalts- und Schwarzarbeitsbekämpfungsvorschriften, kein Insolvenzverfahren o. ä., Erfüllung Sozialabgabenpflicht) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung ist als Vordruck zu beziehen im Internet unter "www.baain.de" Rubrik "Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe". Dieser Vordruck ist zu verwenden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis von jedem Mitglied derselben zu führen. Die vorstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht zugelassen.
Nachweis: Eigenerklärung
Nachweis: Eigenerklärung
Nachweis: Eine Eigenerklärung - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied derselben - über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Übersichten über den Gesamtumsatz (mind. 150.000.000,00 € pro Jahr) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft der letzten drei Geschäftsjahre, der mit Leistungen erzielt wurde, die mit der zu beschaffenden Leistung vergleichbar sind.
Gegenstand war ein marktverfügbares (TRL 9) Geschützsystem für den Einsatz auf Kriegsschiffen mit den Eigenschaften:
i. Kaliber 30mm x 173
ii. Das Geschützsystem verfügt über einen Elektro-Optischen Sensor mit Laserentfernungsmesser, Nachtsichtkamera und Tageslichtkamera
iii. Das Geschützsystem kann AirBurst-Munition programmieren und verschießen
iv. Das Geschützsystem kann Überwasserziele und Luftziele (insbes. Unmanned Aerial Vehicles (UAVs)) bekämpfen
v. Das Geschützsystem muss bereits auf mindestens einem Kriegsschiff im Einsatz sein
Nachweise:
• Benennung der Produktbezeichnung.
• Benennung der Klasse/ des Schiffes, auf dem das Geschützsystem im Einsatz ist. Sofern dies aus Gründen der Geheimhaltung nicht möglich ist, ist mit einer Eigenerklärung detailliert zu erläutern, um welchen Schiffstyp es sich handelt.
• Benennung des Datums, an dem das Geschützsystem durch den Auftraggeber abgenommen wurde. Sofern eine genauere Angabe aus Gründen der Geheimhaltung nicht möglich ist, darf sich die Datumsangabe auf ein Jahr beschränken.
• Benennung des Auftraggebers mit vollständigen Kontaktdaten, sofern dem keine zwingenden Gründe der Geheimhaltung entgegenstehen.
Nachweise:
• Eigenerklärung
• Benennung der Fertigungsstandorte mit Produktionskapazität
• Benennung von Lieferanten für Schlüsselkomponenten mit Produktionskapazität
Nachweise:
• Eigenerklärung hinsichtlich Bereitschaft zur Anwendung der BSI- Grundschutzmethodik.
• In einem Konzept ist die vorhandene bzw. geplante Organisationsstruktur für die Informationssicherheit sowie die Strategie zur Erreichung der Informationssicherheit (BSI-Grundschutz) darzustellen.
Im Konzept muss dargestellt werden, wie der Bewerber Vorgaben und Maßnahmen über die Informationssicherheit in einem Projekt, welches im Umfang mit dem geplanten Projekt vergleichbar ist, sicherstellt.
Nachweise:
• Eigenerklärung;
• In einem Konzept ist die vorhandene bzw. geplante Organisationsstruktur für die Sicherheitsorganisation, das dazugehörige Qualitätsmanagement sowie die Strategie zur Erreichung der Systemsicherheit darzustellen.
Im Konzept muss dargestellt werden, wie der Bewerber den Sicherheitslebenszyklus in den Entwicklungsprozessen in einem Projekt, welches im Umfang mit dem geplanten Projekt vergleichbar ist, sicherstellt.
Nachweise:
• Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder Vorlage gleichwertiger Nachweise).
• Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Zertifizierung über die Vertragsdauer aufrechterhalten wird.
• Eigenerklärung, dass die Bereitschaft besteht, das Qualitätsmanagementsystem während der Vertragsdauer den jeweils gültigen Normen anzupassen.
Nachweise:
• Eigenerklärung;
Der Teilnehmer wird aufgefordert, anhand eines fiktiven Beispiels seine internen Prozesse im Risikomanagement sowie seine verwendeten Verfahren in einem Konzept beispielhaft darzustellen.
Nachweis: Vordruck BAAINBw - B-V 034
Nachweis: Vordruck BAAINBw B-V 031 bzw. B-V 032
Nachweis: Eigenerkläruung
Nachweis dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhänigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) einverstanden sind
Nachweis: unterschriebene Eigenerklärung
Erklärung dass der Bieter/Bewerber (bei Gemeinschaften ALLE) nicht in einem Staat ansässig ist, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen gemäß § 7 Absat.z 2 BwBBG bietet
Erklärung dass Unterauftragnahmer nicht in einem Staat ansässig sind, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen gemäß § 7 Absätze 3 udn 4 BwBBG bietet.
Nachweisart: unterschriebene Erklärung gemäß Vorgabe des Auftraggebers
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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