Ausschreibungsdetails
Gebäudeinnen- und Sonder-, sowie die Glas- und Fensterreinigung für das Justizzentrum Magdeburg
die Glas- und Fensterreinigung für das Justizzentrum Magdeburg
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 08.07.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Diese betreffen im Einzelnen:
- die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA),
- den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere
nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen.
Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen inkl. Arbeitsplatz- und Sonderreinigungen (28.033,71 m² Grundfläche; 1.962.245,06 m² Jahresreinigungsfläche).
Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Raumgruppe A: 150 m²/h
Raumgruppe B: 250 m²/h
Raumgruppe C: 230 m²/h
Raumgruppe D: 380 m²/h
Raumgruppe E: 200 m²/h
Raumgruppe F: 300 m²/h
Raumgruppe G: 350 m²/h
Raumgruppe H: 180 m²/h
Raumgruppe I: 120 m²/h
Raumgruppe J: 230 m²/h
Raumgruppe K: 190 m²/h
Raumgruppe L: 190 m²/h
Raumgruppe M: 80 m²/h
Raumgruppe N: 145 m²/h
Raumgruppe O: 20 m²/h
Raumgruppe P: 40 m²/h
Los 2: Glas- und Fensterreinigungsleistungen (5.018,58 m² Grundfläche; 10.037,16 m² Jahresreinigungsfläche).
Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) für jede Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Fenster- und Glasart A: 10 m²/h
Fenster- und Glasart B: 20 m²/h
Fenster- und Glasart C: 20 m²/h
Fenster- und Glasart D: 10 m²/h
Fenster- und Glasart E: 10 m²/h
Fenster- und Glasart F: 15 m²/h
Fenster- und Glasart G: 10 m²/h
Fenster- und Glasart H: 10 m²/h
Fenster- und Glasart I: 10 m²/h
Fenster- und Glasart J: 10 m²/h
Fenster- und Glasart K: 20 m²/h
Fenster- und Glasart L: 20 m²/h
Fenster- und Glasart M: 20 m²/h
Fenster- und Glasart N: 20 m²/h
Fenster- und Glasart O: 20 m²/h
Fenster- und Glasart P: 15 m²/h
Fenster- und Glasart Q: 20 m²/h
Fenster- und Glasart R: 20 m²/h
Fenster- und Glasart S: 20 m²/h
Fenster- und Glasart T: 10 m²/h
Fenster- und Glasart U: 20 m²/h
Fenster- und Glasart V: 15 m²/h
Fenster- und Glasart VH: 15 m²/h
Fenster- und Glasart W: 20 m²/h
Fenster- und Glasart WH: 20 m²/h
Fenster- und Glasart XH: 20 m²/h
Fenster- und Glasart Y: 20 m²/h
Fenster- und Glasart YH: 20 m²/h
Fenster- und Glasart GÜ: 40 m²/h
Fenster- und Glasart SK: 20 m²/h
Fenster- und Glasart GW: 20 m²/h
Fenster- und Glasart GT: 20 m²/h
Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 16.06.2025 bis 04.07.2025. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.2 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
a) bis zum 31.05.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und
b) bis zum 31.05.2029 für das Optionsjahr 2029/2030
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.09.2030.
Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.05.2030, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert
werden.
Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit
Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten.
Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im
Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen. (Formular "B2 - Bieterauskunft")
Es werden für Los 1 insgesamt maximal 1.000 Wertungspunkte vergeben. Dieses Kriterium wird mit maximal 666 Punkten bewertet.
a) Angebotspreis Unterhaltsreinigung wird mit maximal 626 Punkten bewertet,
b) Gesamtangebotspreis Sonderreinigungen wird mit maximal 40 Punkten bewertet.
Als Angebotspreis werden die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche für die Reinigungsleistungen sowie der Einheitspreise für die Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen.
Zur Erläuterung ein Beispiel anhand des Preises für die Unterhaltsreinigung:
Das preislich niedrigste wertbare Angebot erhält die Höchstpunktzahl (626 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 563,40 Punkte.
Die Punkte für den Preis b) werden ebenfalls wie oben berechnet, wobei die separat anzubietenden Preise für die Sonderreinigungen in Summe in die Wertung einfließen.
Es werden für Los 1 insgesamt maximal 1.000 Wertungspunkte vergeben.
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der Jahresreinigungsstunden laut Preisblatt gewertet.
Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (334 Punkte). Für weniger Reinigungsstunden gibt es Punktabzüge, die prozentual der Stundendifferenz entsprechen.
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 300,6 Punkte.
nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
a) bis zum 31.05.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und
b) bis zum 31.05.2029 für das Optionsjahr 2029/2030
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.09.2030.
Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.05.2030, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert
werden.
Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit
Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten.
Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im
Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen. (Formular "B2 - Bieterauskunft")
Es werden für Los 2 insgesamt maximal 1.000 Wertungspunkte vergeben. Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Als Angebotspreis werden die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche/Fensterarten für die Reinigungsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen.
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Das preislich niedrigste wertbare Angebot erhält die Höchstpunktzahl (1.000 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 900 Punkte.
nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
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