Ausschreibungsdetails
Nach aktuellem Stand werden 8.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit benötigt, die Höchstabnahmemenge beläuft sich auf maximal 9.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit. Wird diese Höchstabnahmemenge ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit.
Nach heutigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass dabei 4.500 Monitore mit einer Diagonale von 24" und 3.500 Monitore mit einer Diagonale von 27" benötigt werden. In Zusammenhang mit der Einführung der Dokumentenmanagementsysteme kann es zu Verschiebungen innerhalb der Gerätemodelle kommen. Insofern kann zwar von einer Beschaffung von mindestens 8.000 Monitoren ausgegangen werden, die zahlenmäßigen Angaben pro Gerätemodell sind jedoch als unverbindlich zu betrachten.
Aufgrund der Größenordnung des Beschaffungsvorhabens verlangt die KBS, dass die Bieter selbst Hersteller oder vom Hersteller für den Vertrieb autorisiert sind. Dazu ist die Eigenerklärung Anlage 12 mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen Monitore müssen zwingend vom selben Hersteller sein, eine Aufteilung ist nicht zulässig.
Nach aktuellem Stand werden 8.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit benötigt, die Höchstabnahmemenge beläuft sich auf maximal 9.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit. Wird diese Höchstabnahmemenge ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit.
Nach heutigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass dabei 4.500 Monitore mit einer Diagonale von 24" und 3.500 Monitore mit einer Diagonale von 27" benötigt werden. In Zusammenhang mit der Einführung der Dokumentenmanagementsysteme kann es zu Verschiebungen innerhalb der Gerätemodelle kommen. Insofern kann zwar von einer Beschaffung von mindestens 8.000 Monitoren ausgegangen werden, die zahlenmäßigen Angaben pro Gerätemodell sind jedoch als unverbindlich zu betrachten.
Aufgrund der Größenordnung des Beschaffungsvorhabens verlangt die KBS, dass die Bieter selbst Hersteller oder vom Hersteller für den Vertrieb autorisiert sind. Dazu ist die Eigenerklärung Anlage 12 mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen Monitore müssen zwingend vom selben Hersteller sein, eine Aufteilung ist nicht zulässig.
Während der Vertragsdauer ist nicht von einem zeitlich gleichverteilten Abruf der vereinbarten Stückzahl auszugehen. Im Hinblick auf die jeweiligen Abrufe kann die KBS – gemäß dem jeweiligen Projektfortschritt – eigenständig disponieren. Der Schwerpunkt der Abrufe dürfte in den ersten beiden Jahren der Geltungsdauer des Vertrags liegen. Wird die in Teil B Punkt 1.1 genannte Höchstmenge ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit.
Die vom Auftragnehmer einzuhaltende Frist zwischen Eingang des Einzelabrufs beim zukünftigen Auftragnehmer und Anlieferung der betreffenden Geräte an der Anlieferstelle beträgt maximal 15 Arbeitstage. Sämtliche zu liefernden Geräte und Hardware-Komponenten müssen fabrikneu sein.
Aachen, Ahlen, Alsdorf, Altenburg, Amberg, Aue, Bad Driburg, Badenweiler, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Neuenahr, Bad Soden-Salmünster, Bergheim, Berlin, Bietschied, Bochum, Borkum, Borna, Bottrop, Bremen, Bremerhaven, Castrop-Rauxel, Chemnitz, Cottbus, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Dresden, Duisburg, Emden, Erfurt, Essen, Frankfurt/Main, Geislingen, Gelsenkirchen, Gera, Gladbeck, Goslar, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Herne, Herten, Hoyerswerda, Hückelhoven, Ibbenbüren, Kamp-Lintfort, Karlsruhe, Kassel, Leipzig, Lennestadt, Lünen, Lutherstadt Eisleben, Magdeburg, Marl-Hüls, Marquartstein, Moers, München, Münster, Oberhausen, Philippsthal, Püttlingen, Recklinghausen, Rosenheim, Rostock, Saarbrücken, Saarlouis, Senftenberg, Siegen, Sondershausen, Spremberg, Sankt Wendel, Vacha, Wolkenstein-Warmbad, Weilburg, Wilhelmshaven, Winterberg, Würzburg.
Diese Orte sind Liefer- beziehungsweise Erfüllungsorte im Sinne des abzuschließenden Vertrags. Während der Vertragslaufzeit können weitere Dienststellen im Bundesgebiet hinzukommen oder entfallen; die neuen Dienststellen werden ebenfalls Erfüllungsorte im Sinne des abzuschließenden Vertrags. Wegfallende Dienststellen werden ohne weitere Konsequenzen für die KBS nicht mehr beliefert.
Die Lieferung der DV-Komponenten während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Grundlage spezifizierter Abrufbestellungen der KBS. Den Lieferungen sind Lieferscheine, versehen mit der Bestellnummer, Menge und Warenbezeichnung, wahlweise in Papier- oder elektronischer Form als Exceldatei, der KBS zur Verfügung zu stellen. Weitere Anforderungen bezüglich der Lieferungen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen.
Für die angebotenen Monitore sind im Rahmen der Angebotsabgabe Produktbeschreibungen inklusive technischer Angaben in deutscher Sprache beizufügen. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der KBS zulässig. Sofern ein Abgleich der in den technischen Leistungsbeschreibungen genannten A-Kriterien mit den Datenblättern nicht möglich ist, sind entsprechende Herstellererklärungen beizufügen. Die jeweils in den Leistungsbeschreibungen geforderten Nachweise von Prüfprotokollen (Teil B Punkte 2.2.1 und 2.2.2) sind zwingend dem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Energieeffizienz werden von der KBS mit den zur Verfügung gestellten Exemplaren des angebotenen Systems getestet.
Im Falle von festgestellten Abweichungen zwischen Bieteraussage im Prüfprotokoll und Testergebnis der KBS behält sich die KBS vor, die Diskrepanz durch einen unabhängigen Sachverständigen (zum Beispiel TÜV Rheinland) prüfen zu lassen, sofern der Bieter das negative Testergebnis der KBS nicht akzeptiert. Falls der Sachverständige die Abweichung bestätigt, sind die Kosten dieser Prüfung vom Bieter zu übernehmen, andernfalls von der KBS.
Im Rahmen der Bewertung der Angebote hat die Anlieferung der Teststellung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die KBS zu erfolgen. Die Anforderung erfolgt über die Nachrichtenfunktion der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Systeme der Teststellung müssen dem angebotenen System entsprechen.
Der Bieter hat während der Teststellung zur Klärung von technischen Fragen oder zur Inbetriebnahme der gelieferten Teststellung innerhalb von drei Kalendertagen nach Aufforderung qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung ist für 30 Kalendertage zu ermöglichen.
Wird das Testsystem nicht oder nicht in der angebotenen Konfiguration beziehungsweise nicht in der geforderten Frist funktionsfähig für den Betriebszweck bereitgestellt, wird dies wie eine Änderung der Vergabeunterlagen gewertet. Dies hat den Ausschluss des Angebots zur Folge.
Die hier beschriebenen Verpflichtungen hinsichtlich der Teststellungen gelten nach erfolgtem Zuschlag für den späteren Auftragnehmer auch bezüglich der Nachfolgemodelle bei Abkündigung der bis dato bestellten Gerätetypen.
Eine gültige Hersteller-Preisliste (Stichtag 11.08.2025) und Bestätigung des Herstellers über die Gültigkeit der Preisliste zum betreffenden Stichtag (s. S. 17 der Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung) ist dem Angebot beizufügen.
- die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung Herstellerstatus und Zertifizierung (Anlage 12)
- die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung über Supportorganisation (Anlage 13)
- die den Vergabeunterlagen beifügte Muster Auftragsverarbeitungsvertrag(Anlage 17)
Beschreibung:
- die den Vergabeunterlagen beifügte Referenzliste (Anlage 8):
Nachweis von mindestens drei Referenzen vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang) ab 2022
- die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung Herstellerstatus und Zertifizierung (Anlage 12):
Der Bieter erklärt, dass er selbst bzw. das o.g. Mitglied der Bietergemeinschaft zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Hersteller ist/sind oder vom Hersteller zum Vertrieb der Hardware-Produkte zertifiziert ist/sind.
- die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung über Supportorganisation (Anlage 13):
Der Bieter erklärt, dass der bundesweite Support für Hardware-Instandsetzungen gemäß dem beschriebenen Leistungsumfang und Servicelevel organisiert wird.Hierbei werden folgende Kriterien erfüllt:
1. Möglichkeit zur Callaufgabe an zentraler Stelle per Anruf, E-Mail, Fax und per
elektronischer Kopplung des Tickettools, unabhängig vom Standort der gestörten Hardwarekomponente,
2. bundesweit einheitlich agierende Supportorganisation mit einheitlichem Prozess der
Callbearbeitung/-lösung.
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Mindestumsatz (Anlage 18)
Beschreibung:
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Anlage 10):
Für den Fall der Auftragserteilung verpflichtet sich der Bieter, eine Haftpflichtversicherung entsprechend den Haftungsregelungen aus den zur Anwendung kommenden EVB-IT Verträgen und deren ergänzenden Vertragsbedingungen, sofern noch nicht vorhanden, mit Gültigkeit ab Vertragsbeginn für die Vertragslaufzeit abzuschließen und auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zu gewährleisten, dass auch Schäden abgedeckt werden, die durch das Handeln der Mitglieder der Bietergemeinschaft verursacht werden.
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Mindestumsatz (Anlage 18):
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024) insgesamt mindestens 7,5 Mio. EUR Umsatz erzielt hat.
Es werden A- und B-Kriterien unterschieden. A-Kriterien stellen Ausschlusskriterien dar. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes.
B-Kriterien stellen Bewertungskriterien dar. Die B-Kriterien mit entsprechender Bepunktung (Leistungspunkte) sind in Anlage 2 aufgeführt.
Der Schwankungsbereich für die erweiterte Richtwertmethode beträgt 10 %, das Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl. Das Angebot mit den meisten Leistungspunkten im Schwankungsbereich ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Anlage 23).
Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl aus dem Quotienten von erzielten Leistungspunkten und Angebotspreis gebildet. Die so gebildeten Kennzahlen werden mit dem Faktor 10.000.000 skaliert.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot. Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs die höchsten Leistungspunkte erzielt hat. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. Die beigefügte Anlage 23 – Beispiel Auswertungsmatrix UfAB 2018 dient als Hilfsmittel und soll beispielhaft die Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 darstellen.
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die
Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit
erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 31/07/2025
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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