Ausschreibungsdetails
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert
wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Terrorismusfinanzierung
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2,
3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2,
3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Vorteilsgewährung, Bestechung un unzulässige Interessenwahrnehmung
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2,
3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
umweltrechtliche Verpflichtungen
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
sozialrechtliche Verpflichtungen
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html
Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung
"Erklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Nr. 8 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verfahren Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs.
2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung
Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe"
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der
Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den
Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die
Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Vereinbarung Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung
Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8
der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die
Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
wegen Vorbefassung Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.
V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetzeim-
internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung
Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen
ausgewertet
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die
Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in
den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%
3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung nach Verordnung
(EU) Nr. 833_2014" (Nr. 9 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
23
Rein nationale Ausschlussgründe
Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG. Der
Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009
/__21.html Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe"
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8 der
Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den
Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
24
Rein nationale Ausschlussgründe
Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG. Der
Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de
/aufenthg_2004/__98c.html Hierzu wird die Eigenerklärung "Erklärung
Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 8
der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
25
Rein nationale Ausschlussgründe
Ausschlussgründe gemäß § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG. Der Gesetzestext
ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html Hierzu
wird die Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
26 Rein nationale Ausschlussgründe
Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –
SchwarzArbG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-iminternet.
de/schwarzarbg_2004/__21.html Hierzu wird die Eigenerklärung
"Erklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Nr. 8 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
27 Rein nationale Ausschlussgründe
Ausschlussgründe gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG). Der Gesetzestext ist hier
abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html Hierzu wird die
Eigenerklärung "Erklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Nr. 8 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die
geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert
wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Bedarfspositionen sind im Vertrag und im Preisblatt als solche gekennzeichnet.
Versicherung (Mindestanforderung)
Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit, nicht älter als 6 Monate und Mindestdeckungssumme bei Vermögensschäden von 1.000.000 €:
Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung und soweit eine branchenübliche Haftpflichtversicherung keine Versicherung von Sach- und/oder Personenschäden umfasst, wird eine weitere Versicherungsbestätigung über die Abdeckung dieser Schadenspositionen nachgewiesen, oder;
Eigenerklärung: Wir verfügen aktuell nicht über eine Haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe, verpflichten uns aber eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und gegenüber der Auftraggeberin binnen 2 Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen.
Internationale Bieter, die nicht aus der EU stammen, müssen sicherstellen, dass ihre Haftpflichtversicherung den gleichen oder vergleichbaren Schutz bietet wie eine branchenübliche Versicherung in der EU und entsprechende Nachweise vorlegen.
Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung ist ein Nachweis (Kopie) der Versicherung beizufügen fügen diesen als Anlage zu dieser Erklärung bei.
Mindestanforderung:
Im Rahmen der Anforderungen ist ein Mindestjahresumsatz von 1.000.000 € gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre per Eigenerklärung nachzuweisen.
Mindestanforderung:
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum seit 2022 bis heute nachzuweisen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese die Einführung und Betrieb eines LZA-Systems bei einer öffentlichen Einrichtung (bspw. Behörde, Universität oder Forschungseinrichtung) entspricht und in Art, Umfang und geplanter Nutzungsart den Anforderung der Leistungsbeschreibung ähnelt.
Zu jedem Referenzprojekt ist der Auftraggebende und eine Ansprechperson dergestalt anzugeben, dass eine persönliche Kontaktaufnahme möglich ist. Die Referenzen sind so zu beschreiben, dass die Vergleichbarkeit durch die Auftraggeberin anhand der Darstellung des Bietenden nachvollzogen werden kann.
In der Leistungsbewertungsmatrix sind außerdem die Maßstäbe und Zielerfüllungsgrade beschrieben, anhand derer die Angebote der Bieter bewertet werden, um den leistungsfähigsten Anbieter zu ermitteln. Weiter ist ebenfalls die Gewichtung angegeben mit der die einzelnen Kriterien in die Leistungskennzahl einfließen.
Diese Kriterien umfassen verschiedene Aspekte der Leistung wie beispielsweise die Funktionalität, den Betrieb und Service.
Das Ergebnis der Qualitätswertung ist die Leistungskennzahl (L). Die maximale zu erreichende Leistungskennzahl ist 490.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderte Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann (bspw. bei fehlenden wesentlichen Preisangaben). Die Berücksichtigung nachgereichter unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt würde. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Angebote alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist
durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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