Ausschreibungsdetails
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der anfallenden Menge, zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.
Bezugsberechtigt aus den Rahmenvereinbarungen sind die in der Anlage 2 des Vertrages aufgeführten Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Justizlandschaft in Sachsen-Anhalt gliedert sich in:
• das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg
• das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau
• das Oberlandesgericht Naumburg
• vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal
• 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen
• das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg
• zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg
• das Landessozialgericht in Halle (Saale)
• drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg
• das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale)
• vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal
• das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau
• die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg
• vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal
• drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt
• die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz
• die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale)
• den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz
• den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 12.08.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale
Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen.
(6) Die Bieter haben ferner die Erklärung zur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Dokument „Eigenerklärung SaubFahrzeugBeschG“) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen.
Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln.
Neben der eigentlichen förmlichen Zustellung umfasst der Leistungsgegenstand insbesondere auch:
• die Bereitstellung von Zustellungsformularen und der Vordrucke gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV),
• die Abholung der förmlichen Zustellaufträge bei den einzelnen Dienststellen,
• den Transport,
• die Erfassung der Zustellungsaufträge,
• die Beurkundung der Zustellung,
• die gebündelte Rückgabe der ausgefüllten Zustellungsurkunden an die Versandstellen,
• die Bereitstellung dafür erforderlicher, ggf. wetterfester Transportbehälter, ggf. Transportwagen,
sowie die sonstigen Anforderungen nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Zustellgebiet im Sinne der Ausschreibung ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind nicht Gegenstand der Leistung.
a) 31.05.2027 für das Optionsjahr 2028
b) 31.05.2028 für das Optionsjahr 2029
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen.
Unbeschadet der Regelungen des Absatzes 3 endet diese Rahmenvereinbarung automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge (vgl. § 5 Abs. 1 des Vertragsentwurfs), spätestens jedoch zum 30.11.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezugsberechtigt aus den Rahmenvereinbarungen sind die in der Anlage 2 des Vertrages aufgeführten Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Justizlandschaft in Sachsen-Anhalt gliedert sich in:
• das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg
• das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau
• das Oberlandesgericht Naumburg
• vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal
• 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen
• das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg
• zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg
• das Landessozialgericht in Halle (Saale)
• drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg
• das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale)
• vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal
• das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau
• die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg
• vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal
• drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt
• die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz
• die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale)
• den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz
• den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
o der Leistungsart,
o des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.-Nr.),
o der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Teil einer Bietergemeinschaft),
o des Ausführungsortes,
o der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (durchschnittliche Anzahl der Zustellungsaufträge p.a.)
o der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
o des Auftragswertes und
o des Leistungszeitraums.
Der Wertungspreis wird aus der Summe aller Gesamtpreise gebildet. Die Gesamtpreise für die einzelnen Leistungsbestandteile errechnen sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise mit der kalkulatorischen Sendungsmenge.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (500 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 450 Punkte.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Logistikkonzept - Schutz der Sendungen
Es ist darzustellen, wie im Rahmen der Produktionsprozesse (Abholung, Bearbeitung und Sortierung, Transport zum Empfängerort, Verteilung, Zustellung) sichergestellt wird, dass die Zustellungen vor Wettereinflüssen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen geschützt werden. Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen.
Bewertung:
41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Logistikkonzept - Subunternehmer Hauptzustellgebiet
Es ist darzulegen, ob der Bieter die Zustellung innerhalb Sachsen Anhalts mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen anzugeben. Es sind maximal 75 Punkte zu erreichen.
Bewertung:
Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept verpflichtet, die auszuführenden Leistungen im Bereich Sachsen Anhalt im eigenen Betrieb und mit eigenen Kräften ("aus einer Hand") zu erbringen, erhält er die volle Punktzahl von 75 Punkten. Beabsichtigt der Bieter für die Zustellung in Sachsen Anhalt (Konzern-)Fremdunternehmen (Nachunternehmer, Kooperationspartner, etc.) einzusetzen, erhält der Bieter eine geringere Punktzahl in Abhängigkeit zu der Anzahl der beteiligten Fremdunternehmen:
1 Subunternehmer = 50 Punkte
mehr als 1 Subunternehmer = 0 Punkte
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen
Es ist darzustellen, wie mit Havarie- und Sondersituationen sowie Versandspitzen umgegangen wird. Hier ist insbesondere darauf einzugehen, welche Reaktionsmechanismen im Falle von Personal- und/oder Maschinenausfällen oder extremen Wetterbedingungen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist auszuführen, wie die garantierten bzw. Mindestpostlaufzeiten des PostG auch bei vorübergehend sehr hohen Beförderungsmengen eingehalten werden und wie ein Sendungsrückstau vermieden wird. In diesem Zusammenhang sollte auch dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass eine ausreichende und flexible Anzahl von Versand-/Sortierbehältern zur Verfügung steht. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Logistikkonzept -Ersatzzustellung durch Niederlegung
Es ist darzustellen, wie die Niederlegungsstellen nach § 181 ZPO in Bezug auf strukturelle, organisatorische und personelle Parameter (Öffnungszeiten, Anzahl Standorte, etc.) aufgestellt sind. Es können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
21-25 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
15-20 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
9-14 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
3-8 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-2 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Der Bieter hat ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, indem er die Qualität der Abläufe und die Qualifikation des einzusetzenden Personals beschreibt. Die Umsetzung der insofern beschriebenen Maßnahmen ist für die Auftragsausführung als verbindlich anzusehen. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen.
Qualitätssicherungskonzept - Überwachung der Qualität durch den Auftragnehmer
Der Bieter hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen der Bieter die Qualität der Leistung im Auftragsfalle überwachen und absichern wird. Es ist dabei insbesondere auf die Kontrollintervalle und das Kontrollschema bei der Überprüfung der Zustelllaufzeit einzugehen. Außerdem ist das Korrekturverhalten bei Mängeln zu erläutern.
Zudem hat der Bieter aufzuführen, welche Anlaufstellen (Service- und Qualitätsmanagement) dieser für den AG vorhält, um Sachstandsanfragen seitens des AG zeitnahe zu beantworten. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
61-75 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
45-60 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
29-44 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
13-28 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-12 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Qualitätssicherungskonzept - Externe Laufzeitmessung
Es ist darzulegen, ob und bejahendenfalls in welchem Turnus während der Vertragslaufzeit zur Qualitätssicherung externe Laufzeitmessungen von neutralen Qualitätsmessdiensten durchgeführt werden. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
Gibt der Bieter in seinem Konzept verbindlich an, dass er mindestens drei Laufzeitmessungen von externen, neutralen Qualitätsmessdiensten während der Vertragslaufzeit durchführt, erhält er die Höchstpunktzahl von 75 Punkten. Die durchzuführenden Laufzeitmessungen haben die Sendungsströme des Auftraggebers zu berücksichtigen. Für weniger Laufzeitmessungen erhält er wie folgt weniger Punkte:
2 Laufzeitmessungen im Vertragszeitraum = 50 Punkte
1 Laufzeitmessung im Vertragszeitraum = 25 Punkte
keine Laufzeitmessung im Vertragszeitraum = 0 Punkte
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzustzenden Mitarbeiter
Es ist darzulegen, in welcher Weise die für die Leistungsausführung eingesetzten Mitarbeiter aus- und fortgebildet werden, etwa in Bezug auf die betrieblichen Abläufe bei der Beförderung, Zustellung und Nachsendung. Abzustellen ist nicht auf allgemeine Qualifikationsmaßnahmen des Bieterunternehmens, sondern vielmehr konkret auf die Schulungen derjenigen Mitarbeiter, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Postlaufzeiten
Es ist darzulegen, welche E+2-Quote für die Auftragsausführung garantiert und mit welchen Maßnahmen die angestrebte Zustellung am Tag nach der Abholung beim Auftraggeber erreicht wird. Es sind maximal 100 Punkte erreichbar.
Bewertung:
Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept zu einer E+2-Quote von ≥ 96% verpflichtet, erhält dieser die volle Punktzahl von 100 Punkten. Bieter mit geringeren Quoten erhalten Punkte nach angegebenen Staffelung:
E+2 = 80% = 0 Punkte
E+2 mehr als 80% = 25 Punkte
E+2 größer gleich 85% = 50 Punkte
E+2 größer gleich 90% = 75 Punkte
E+2 größer gleich 96% = 100 Punkte
Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln.
Neben der eigentlichen förmlichen Zustellung umfasst der Leistungsgegenstand insbesondere auch:
• die Bereitstellung von Zustellungsformularen und der Vordrucke gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV),
• die Abholung der förmlichen Zustellaufträge bei den einzelnen Dienststellen,
• den Transport,
• die Erfassung der Zustellungsaufträge,
• die Beurkundung der Zustellung,
• die gebündelte Rückgabe der ausgefüllten Zustellungsurkunden an die Versandstellen,
• die Bereitstellung dafür erforderlicher, ggf. wetterfester Transportbehälter, ggf. Transportwagen,
sowie die sonstigen Anforderungen nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Zusätzlicher Auftragsgegenstand im Los 2 ist neben dem o.g. Leistungsgegenstand das elektronische Auslesen der Inhalte der Zustellungsurkunde und das Bereitstellen eines elektronischen Datensatzes mit Bilddatei in vereinbarter Form auf einem Server (ePZA).
Die gesammelte Rücksendung der Tagesmenge an Zustellungsurkunden, welche im Druckzentrum von Dataport am Standort 24161 Altenholz versandt wurde, erfolgt in Großbriefen, an das Gemeinsame Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Eine Rücksendung von Zustellurkunden an den Standort Altenholz erfolgt nicht.
Ausgenommen von der elektronischen Bereitstellung der Zustellungsdaten nebst Bilddateien der vollständig ausgefüllten Zustellungsurkunde sind:
• Urkunden aus dem nichtmaschinellen Verfahren mit einem Geschäftszeichen, welchem ein „N“ angefügt ist (z.B. 21-0004711-0-3N)
• sowie die Postzustellaufträge, welche nicht zugestellt werden konnten („Nicht“-Zustellungen).
In diesen Fällen ist lediglich die Rückgabe der ausgefüllten Zustellungsurkunde an das Gemeinsame Mahngericht erforderlich.
Zustellgebiet im Sinne der Ausschreibung ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind nicht Gegenstand der Leistung.
a) 31.05.2027 für das Optionsjahr 2028
b) 31.05.2028 für das Optionsjahr 2029
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen.
Unbeschadet der Regelungen des Absatzes 3 endet diese Rahmenvereinbarung automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge (vgl. § 5 Abs. 1 des Vertragsentwurfs), spätestens jedoch zum 30.11.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezugsberechtigt aus den Rahmenvereinbarungen sind die in der Anlage 2 des Vertrages aufgeführten Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Justizlandschaft in Sachsen-Anhalt gliedert sich in:
• das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg
• das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau
• das Oberlandesgericht Naumburg
• vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal
• 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen
• das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg
• zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg
• das Landessozialgericht in Halle (Saale)
• drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg
• das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale)
• vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal
• das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau
• die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg
• vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal
• drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt
• die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz
• die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale)
• den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz
• den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
o der Leistungsart,
o des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.-Nr.),
o der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Teil einer Bietergemeinschaft),
o des Ausführungsortes,
o der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (durchschnittliche Anzahl der Zustellungsaufträge p.a.)
o der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
o des Auftragswertes und
o des Leistungszeitraums.
Der Wertungspreis wird aus der Summe aller Gesamtpreise gebildet. Die Gesamtpreise für die einzelnen Leistungsbestandteile errechnen sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise mit der kalkulatorischen Sendungsmenge.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (500 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 450 Punkte.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Logistikkonzept - Schutz der Sendungen
Es ist darzustellen, wie im Rahmen der Produktionsprozesse (Abholung, Bearbeitung und Sortierung, Transport zum Empfängerort, Verteilung, Zustellung) sichergestellt wird, dass die Zustellungen vor Wettereinflüssen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen geschützt werden. Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen.
Bewertung:
41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Logistikkonzept - Subunternehmer Hauptzustellgebiet
Es ist darzulegen, ob der Bieter die Zustellung innerhalb Sachsen Anhalts mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen anzugeben. Es sind maximal 75 Punkte zu erreichen.
Bewertung:
Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept verpflichtet, die auszuführenden Leistungen im Bereich Sachsen Anhalt im eigenen Betrieb und mit eigenen Kräften ("aus einer Hand") zu erbringen, erhält er die volle Punktzahl von 75 Punkten. Beabsichtigt der Bieter für die Zustellung in Sachsen Anhalt (Konzern-)Fremdunternehmen (Nachunternehmer, Kooperationspartner, etc.) einzusetzen, erhält der Bieter eine geringere Punktzahl in Abhängigkeit zu der Anzahl der beteiligten Fremdunternehmen:
1 Subunternehmer = 50 Punkte
mehr als 1 Subunternehmer = 0 Punkte
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen
Es ist darzustellen, wie mit Havarie- und Sondersituationen sowie Versandspitzen umgegangen wird. Hier ist insbesondere darauf einzugehen, welche Reaktionsmechanismen im Falle von Personal- und/oder Maschinenausfällen oder extremen Wetterbedingungen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist auszuführen, wie die garantierten bzw. Mindestpostlaufzeiten des PostG auch bei vorübergehend sehr hohen Beförderungsmengen eingehalten werden und wie ein Sendungsrückstau vermieden wird. In diesem Zusammenhang sollte auch dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass eine ausreichende und flexible Anzahl von Versand-/Sortierbehältern zur Verfügung steht. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Logistikkonzept -Ersatzzustellung durch Niederlegung
Es ist darzustellen, wie die Niederlegungsstellen nach § 181 ZPO in Bezug auf strukturelle, organisatorische und personelle Parameter (Öffnungszeiten, Anzahl Standorte, etc.) aufgestellt sind. Es können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
21-25 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
15-20 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
9-14 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
3-8 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-2 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Der Bieter hat ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, indem er die Qualität der Abläufe und die Qualifikation des einzusetzenden Personals beschreibt. Die Umsetzung der insofern beschriebenen Maßnahmen ist für die Auftragsausführung als verbindlich anzusehen. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen.
Qualitätssicherungskonzept - Überwachung der Qualität durch den Auftragnehmer
Der Bieter hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen der Bieter die Qualität der Leistung im Auftragsfalle überwachen und absichern wird. Es ist dabei insbesondere auf die Kontrollintervalle und das Kontrollschema bei der Überprüfung der Zustelllaufzeit einzugehen. Außerdem ist das Korrekturverhalten bei Mängeln zu erläutern.
Zudem hat der Bieter aufzuführen, welche Anlaufstellen (Service- und Qualitätsmanagement) dieser für den AG vorhält, um Sachstandsanfragen seitens des AG zeitnahe zu beantworten. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
61-75 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
45-60 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
29-44 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
13-28 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-12 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Qualitätssicherungskonzept - Externe Laufzeitmessung
Es ist darzulegen, ob und bejahendenfalls in welchem Turnus während der Vertragslaufzeit zur Qualitätssicherung externe Laufzeitmessungen von neutralen Qualitätsmessdiensten durchgeführt werden. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
Gibt der Bieter in seinem Konzept verbindlich an, dass er mindestens drei Laufzeitmessungen von externen, neutralen Qualitätsmessdiensten während der Vertragslaufzeit durchführt, erhält er die Höchstpunktzahl von 75 Punkten. Die durchzuführenden Laufzeitmessungen haben die Sendungsströme des Auftraggebers zu berücksichtigen. Für weniger Laufzeitmessungen erhält er wie folgt weniger Punkte:
2 Laufzeitmessungen im Vertragszeitraum = 50 Punkte
1 Laufzeitmessung im Vertragszeitraum = 25 Punkte
keine Laufzeitmessung im Vertragszeitraum = 0 Punkte
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzustzenden Mitarbeiter
Es ist darzulegen, in welcher Weise die für die Leistungsausführung eingesetzten Mitarbeiter aus- und fortgebildet werden, etwa in Bezug auf die betrieblichen Abläufe bei der Beförderung, Zustellung und Nachsendung. Abzustellen ist nicht auf allgemeine Qualifikationsmaßnahmen des Bieterunternehmens, sondern vielmehr konkret auf die Schulungen derjenigen Mitarbeiter, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen").
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Postlaufzeiten
Es ist darzulegen, welche E+2-Quote für die Auftragsausführung garantiert und mit welchen Maßnahmen die angestrebte Zustellung am Tag nach der Abholung beim Auftraggeber erreicht wird. Es sind maximal 100 Punkte erreichbar.
Bewertung:
Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept zu einer E+2-Quote von ≥ 96% verpflichtet, erhält dieser die volle Punktzahl von 100 Punkten. Bieter mit geringeren Quoten erhalten Punkte nach angegebenen Staffelung:
E+2 = 80% = 0 Punkte
E+2 mehr als 80% = 25 Punkte
E+2 größer gleich 85% = 50 Punkte
E+2 größer gleich 90% = 75 Punkte
E+2 größer gleich 96% = 100 Punkte
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