Tendering Procedure Details
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
2. Die "Anlage Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen
und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird
von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft
eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage,
der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
• Die Mindestabnahmemenge (= Festbestellmenge) beträgt:
2.500.000 Stück Munition 9mm x 19 DM51A1
• Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt:
15.000.000 Stück Munition 9mm x 19 DM51A1
Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 15.000.000 Stück Munition 9mm x 19 DM51A1 abgerufen werden können.
Sofern Bescheinigungen über bestehende Umweltmanagementsysteme verlangt werden, müssen diese von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Umweltmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber/Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Sofern Bescheinigungen über bestehende Qualitätssicherungsmaßnahmen verlangt werden, müssen diese von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber/Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
● Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Es kann auch eine gleichwertige Erlaubnis aus einem anderen Land vorgelegt werden. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch geeignete Nachweise eindeutig und nachvollziehbar zu belegen.
Bitte legen Sie zum Nachweis folgende Dokumente vor, die Nachweise müssen einmalig erbracht werden und gelten für beide Lose.
● Technische Lieferbedingung der Munition inkl. Zeichnung (Geschoss + Hülse) und Zeichnung der Verpackung
● K-Stands-Urkunde der BW
Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Muster
Nach gesonderter Aufforderung sind zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung 500 Schuss als Angebotsmuster einzureichen.
Die Angebotsmuster sind vom Bieter auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist an eine überprüfende Behörde im Geschäftsbereich des BMI zu senden. (weitere Infos siehe 3.3 Besondere Bewerbungsbedingungen).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
• Die Mindestabnahmemenge (= Festbestellmenge) beträgt:
2.500.000 Stück Munition 9mm x 19 DM51A1
• Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt:
15.000.000 Stück Munition 9mm x 19 DM51A1
Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 15.000.000 Stück Munition 9mm x 19 DM51A1 abgerufen werden können.
Sofern Bescheinigungen über bestehende Umweltmanagementsysteme verlangt werden, müssen diese von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Umweltmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber/Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Sofern Bescheinigungen über bestehende Qualitätssicherungsmaßnahmen verlangt werden, müssen diese von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber/Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
● Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Es kann auch eine gleichwertige Erlaubnis aus einem anderen Land vorgelegt werden. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch geeignete Nachweise eindeutig und nachvollziehbar zu belegen.
Bitte legen Sie zum Nachweis folgende Dokumente vor, die Nachweise müssen einmalig erbracht werden und gelten für beide Lose.
● Technische Lieferbedingung der Munition inkl. Zeichnung (Geschoss + Hülse) und Zeichnung der Verpackung
● K-Stands-Urkunde der BW
Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Muster
Nach gesonderter Aufforderung sind zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung 500 Schuss als Angebotsmuster einzureichen.
Die Angebotsmuster sind vom Bieter auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist an eine überprüfende Behörde im Geschäftsbereich des BMI zu senden. (weitere Infos siehe 3.3 Besondere Bewerbungsbedingungen).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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