Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Waffensystem NH90 MRFH, als Nachfolgemodell für den Sea
Lynx Mk88A als Bordhubschrauber der Marine, den AG
unterstützen. Hierzu soll er insb. Prüfkriterien ableiten,
Prüfprogramme entwickeln und Testkarten erstellen. Sodann
soll er das Testprogramm durchführen und begleiten sowie
Berichte erstellen. Außerdem muss der AN an Besprechungen
teilnehmen.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
2025: 1200 Stunden
2026: 1800 Stunden
2027: 1800 Stunden
2028, 2029: jeweils 1400 Stunden
2030: 600 Stunden
Nachweisführung:
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von diesem ein-gesetzten Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge).
Nachweisführung:
Formlose Eigenerklärung
Der Bewerber muss sich spätestens bei Leistungsbeginn in der Geheimschutzbetreuung durch das BMWK befinden und die mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Personen des Auftragnehmers müssen spätestens mit Leistungsbeginn i.S.v. § 9 SÜG sicherheitsüberprüft sein.
Diese Anforderung gilt auch für etwaige vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Personal.
Nachweisführung:
Abgabe eines schriftlichen Bescheids, in der vom Sicherheitsbeauftragten des Bewerbers bestätigt wird, dass der Sicherheitsbescheid vorliegt.
Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist die Geheimschutznummer anzugeben, unter der der Bewerber beim BMWK geführt wird.
Soweit noch keine Geheimschutzbetreuung besteht, muss der Bewerber sich bereit erklären, sich in die Geheimschutzbetreuung des BMWK aufnehmen Des Weiteren Vorlage eines Bescheids, dass die jeweils mit der Leistungserbringung betrauten Personen des Auftragnehmers im o.g. Sinne sicherheitsüberprüft sind (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG).
Soweit das Personal des Auftragnehmers (bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftrag-nehmer) noch nicht sicherheitsüberprüft ist, Vorlage des Nachweises bzw. der Erklärung, dass der Bewerber die Sicherheitsüberprüfungen veranlasst hat bzw. veranlassen wird.
Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 031.
Nachweisführung:
Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 032.
Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert: Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass diese eine Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- undSachschäden umfassen. Weiterhin eine ergänzende Erklärung des Bewerbers, dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum aufrechterhalten wird. Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert: Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden umfassen und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen werden.
Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann: Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden aufkommt.
Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
• Abgeschlossenes Ingenieurstudium Luft- und Raumfahrttechnik LRT (Master)
• Mehrjährige Erfahrung im Bereich Einsatzprüfung Drehflügler, technisch logistische und operative Anteile sowohl an Land als auch an Bord seegehender Einheiten.
• Kenntnisse über die technischen Besonderheiten von militärischen Luftfahrzeugen, im besonderen NH90
• Erfolgreiche Teilnahme an Projektmanagement Qualifizierungslehrgang IPMA Level C/B oder vergleichbar
• Bereitschaft zur mehrwöchigen Einschiffung auf eine seegehende Einheit der deutschen Marine unter Inkaufnahme von Einschränkungen in den Persönlichkeitsrechten sowie dem Recht der körperlichen Unversehrtheit
Nachweisführung:
Vorlage entsprechender Nachweise, Zeugnisse und Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass die o.a. Qualifikationen erfüllt sind.
Nachweisführung:
Vorlage einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in der o.a. Fachrichtung erworben hat.
Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Nachweisführung militärischer Luftfahrzeuge
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter als Projektleitung müssen über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Nachweisführung militärischer Luftfahrzeuge verfügen.
Nachweisführung:
Angabe von mindestens 1 Projekt auf dem Gebiet Nachweisführung militärischer Luftfahrzeuge für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung als Projektleitung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leitenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
Nachweisführung:
Vorlage einer beglaubigten Kopie des IPMA Level C/B-Zertifikats, aus der hervorgeht, dass der Projektleiter die Befähigung im Projektmanagement besitzt komplexe Projekte erfolgreich zu steuern und Teams zu führen.
Nachweisführung:
Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Projektleiter die Bereitschaft zur mehrwöchigen Einschiffung auf eine seegehende Einheit der deutschen Marine unter Inkaufnahme von Einschränkungen in den Persönlichkeitsrechten sowie dem Recht der körperlichen Unversehrtheit erklärt.
Die Anforderungen dieses Eignungskriteriums sind auf grundsätzliche Verfügbarkeit geeigneten Personals gerichtet und dürfen dementsprechend auch durch anonymisierte Nachweise erfüllt werden. Diese müssen jedoch als Konvolut (ein Datensatz pro Person) eingereicht werden.
• Abgeschlossenes Ingenieurstudium Luft- und Raumfahrttechnik LRT (Bachelor/Master)
• mindestens einjährige Erfahrung im Bereich integrierte Nachweisführung/Einsatzprüfung von Drehflüglern
• Kenntnisse über die technischen Besonderheiten von militärischen Luftfahrzeugen, im besonderen NH90
• Besitz des Seetauglichkeitszertifikats
• Bereitschaft zur mehrwöchigen Einschiffung auf eine seegehende Einheit der deutschen Marine unter Inkaufnahme von Einschränkungen in den Persönlichkeitsrechten sowie dem Recht der körperlichen Unversehrtheit
• Das Personal des AN muss als Grundlage für die integrierte Nachweisführung /Einsatzprüfung über Erfahrungen in den Bereichen Betriebsprozesse und Instandhaltungsvorschriften in Bezug auf Drehflügler verfügen.
• Dies umfasst Erfahrungen und fachliche Kompetenz bei der Bewertung der gemäß Leistungsbeschreibung genannten Fachdisziplinen in Bezug auf Drehflügler und im Speziellen in Bezug auf das zu bewertende WaSys NH90 MRFH.
Nachweisführung:
Vorlage entsprechender Nachweise, Zeugnisse und Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass die o.a. Qualifikationen erfüllt sind.
Nachweisführung:
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die jeweilige Person einen Bildungsabschluss in der o.a. Fachrichtung erworben hat.
Nachweisführung:
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen eine amtlich beglaubigte Kopie eines gültigen Seetauglichkeitszertifikats vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Seetauglichkeit für die jeweilige Person durch einen Arzt/eine Ärztin durch eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung festgestellt wurde.
Nachweisführung:
Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter die Bereitschaft zur mehrwöchigen Einschiffung auf eine seegehende Einheit der deutschen Marine unter Inkaufnahme von Einschränkungen in den Persönlichkeitsrechten sowie dem Recht der körperlichen Unversehrtheit erklärt haben.
Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Nachweisführung militärischer Luftfahrzeuge
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine mindestens fünfjährige Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Nachweisführung militärischer Luftfahrzeuge verfügen.
Nachweisführung:
Angabe von mindestens 1 Projekt auf dem Gebiet Nachweisführung militärischer Luftfahrzeuge für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leitenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
Die Anforderungen dieses Eignungskriteriums sind auf grundsätzliche Verfügbarkeit geeigneten Personals gerichtet und dürfen dementsprechend auch durch anonymisierte Nachweise erfüllt werden. Diese müssen jedoch als Konvolut (ein Datensatz pro Person) eingereicht werden.
Zudem muss der AN über einschlägige Erfahrungen der integrierten Nachweisführung/Einsatzprüfung des WaSys NH90 NGEN verfügen, dies umfasst den technisch-logistischen und operativen Anteil sowohl an Land als auch auf seegehenden Einheiten der deutschen Marine.
Nachweisführung:
Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, bei dem die integrierte Nachweisführung /Einsatzprüfung im Rahmen der Qualifikation für Drehflügler im militärischen Bereich durch den AN durchgeführt wurde. Hierbei müssen alle Fachdisziplinen gemäß LB erfüllt sein.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
Die Anforderungen dieses Eignungskriteriums sind auf grundsätzliche Verfügbarkeit geeigneten Personals gerichtet und dürfen dementsprechend auch durch anonymisierte Nachweise erfüllt werden. Diese müssen jedoch als Konvolut (ein Datensatz pro Person) eingereicht werden.
Der AN muss mit den Bereichen Betriebsprozesse und Instandhaltungsvorschriften des WaSys NH90 NGEN vertraut sein.
Nachweisführung:
Angabe von mindestens 1 Referenzprojekt, bei dem die Dokumentenprüfung im Rahmen der Qualifikation für das WaSys NH90 durch den AN durchgeführt wurde.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
Nachweisführung:
Vorlage eines entsprechenden Nachweises, dass Qualifikationen als CVE erfüllt sind. Angabe von mindestens 1 Referenzprojekt aus denen die oben beschriebenen Erfahrungen hervorgehen.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahme-antrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
Die Anforderungen dieses Eignungskriteriums sind auf grundsätzliche Verfügbarkeit geeigneten Personals gerichtet und dürfen dementsprechend auch durch anonymisierte Nachweise erfüllt werden. Diese müssen jedoch als Konvolut (ein Datensatz pro Person) eingereicht werden.
Nachweisführung:
Vorlage eines entsprechenden Zertifikats, dass die Zertifizierung erfüllt ist.
• Der AN muss eine Kollaborationsplattform zur Verfügung stellen, mit der bis zur VS-NfD eingestufte Dokumente von AG und AN gleichzeitig und ortsunabhängig bearbeitet werden können. Die Plattform muss die IT-Infrastruktur der Bundeswehr angebunden sein und ohne zusätzliche Hardware nutzbar sein.
• Der Bereich des Unternehmens des AN muss nach DIN EN ISO/IEC 27001 zertifiziert sein.
Nachweisführung:
Vorlage eines entsprechenden Nachweises und des Zertifikats, dass die Zertifizierung erfüllt ist.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung GER mindestens auf dem Niveau C2 für jeden vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter.
Alternativ sind die deutschen Sprachkenntnisse wie folgt nachzuweisen:
• Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die jeweilige Person Deutsch als Muttersprache spricht, oder
• Vorlage einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit deutschsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• Vorlage einer Meldebestätigung, dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, Österreich oder in einem anderen im Schwerpunkt deutschsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der deutschen Sprache hatte. Sofern in der Rechtsordnung des jeweiligen Staates keine Meldebestätigung oder ein gesetzlicher Nachweis eines gewöhnlichen Aufenthalts existiert, genügt eine Eigenerklärung.
• Alternativ: Vorlage eines Arbeitsvertrags bzw. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig deutschsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann.
Schwerpunktmäßig deutschsprachig sind alle Projekte, in denen mindestens die mündliche Kommunikation während der Projektarbeit in deutscher Sprache erfolgte.
Die Anforderungen dieses Eignungskriteriums sind auf grundsätzliche Verfügbarkeit geeigneten Personals gerichtet und dürfen dementsprechend auch durch anonymisierte Nachweise erfüllt werden. Diese müssen jedoch als Konvolut (ein Datensatz pro Person) eingereicht werden.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über englische Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung des "Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens für Sprachen" (GER) mindestens auf dem Niveau C1 für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter.
Alternativ sind die englischen Sprachkenntnisse wie folgt nachzuweisen: ,
• Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die jeweilige Person Englisch als Muttersprache spricht, oder
• Vorlage einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit englischsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• Vorlage einer Meldebestätigung, dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in den USA, im UK oder in einem anderen im Schwerpunkt englischsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der englischen Sprache. Sieht die Rechtsordnung des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts keine Nachweise des gewöhnlichen Aufenthaltsortes vor, genügt eine Eigenerklärung.
• Alternativ: Vorlage eines Arbeitsvertrags bzw. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig englischsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann. Schwerpunktmäßig englischsprachig sind alle Projekte, bei denen die Dokumentation im Rahmen des Projekts in englischer Sprache erfolgte.
Die Anforderungen dieses Eignungskriteriums sind auf grundsätzliche Verfügbarkeit geeigneten Personals gerichtet und dürfen dementsprechend auch durch anonymisierte Nachweise erfüllt werden. Diese müssen jedoch als Konvolut (ein Datensatz pro Person) eingereicht werden.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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