Ausschreibungsdetails
beim WSA Nord-Ostsee-Kanal
Lotsbetriebsverein e.V.
Lotsbetriebsverein e.V. sollen beschafft werden.
Die Lotsenversetzschiffe sollen im Rahmen der bestehenden Lotsenversetzlogistik im 24
/07 -Betrieb ganzjährig in der Deutschen Bucht eigesetzt werden. Maßgeblich sind
bestes Seegangsverhalten mit geringen Stampf- und Rollbewegungen, höchste
Manövrierfähigkeit und Kombinierbarkeit mit der aktuellen Flotte, insbesondere mit
den Lotsenstationsschiffen. Die Schiffe müssen neben der Stammbesatzung von 3
Personen bis zu 12 weitere Personen transportieren können. Ruhebereiche für mehrere
Personen sind vorzusehen.
Die Schiffe sind als Doppelrumpfschiffe mit minimierter Wasserlinienfläche „SWATH“
auszuführen, um raueste Bedingungen handhaben zu können. Einsatzbedingt kommt es
vielfach zu An- und Ablegemanövern unter Seegangseinfluss bei
Schiffsgeschwindigkeiten über 10 kn. Fender und Schiffsstruktur sind dementsprechend
robust auszulegen.
Art und Umfang der zu erbringenden Leistung:
Bau und betriebsfertige Lieferung eines SWATH Lotsenversetzfahrzeugs mit den
Hauptabmessungen:
Länge: min. 24,00 m / max. 28,00 m
Breite: ca. 13,00 m
Konstruktionstiefgang: max. 3,20 m, voll abgeladen
Freibord: ca. 3,50 m
Nassdeckhöhe: min 1,70 m, auf ebenem Kiel
Geschwindigkeit: min. 18 kn
Versetzbetrieb: ca. 8 bis 12 kn.
Zur Erklärung der Eignung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "C 02 Eigenerklärung zur Eignung 133_333b-L_F_ftx_v2.6x_RE" oder eine EEE durch den Bieter oder, bei einer Bietergemeinschaft, von jedem Mitglied, auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe sind die Angaben zusätzlich von den Unterauftragnehmern für die jeweilige Eignungsleihe gesondert mit dem Angebot auszufüllen oder einzureichen. Dies gilt sowohl für die hier beschriebenen Ausschlussgründe, als auch für die, unter Ziffer 5.1.9 genannten, Eignungskriterien.
Lotsbetriebsverein e.V.
den Neubau zweier Lotsenversetzschiffe in SWATH-Bauweise (Small
Waterplane Area Twin Hull) zu beauftragen. Vertragsgegenstand ist der Bau und die
betriebsfertige Lieferung zweier SWATH Versetzfahrzeuge für den Einsatz in Nordund
Ostsee, primär für das Seelotsrevier um Cuxhaven, für den Betrieb in
Verantwortung des Lotsbetriebsverein e. V. Das Schiff soll unter Deutscher Flagge als
Seeschiff betrieben werden und in nationaler, küstenna-her Fahrt für Tages- und
Nachtfahrten im Rahmen eines 24/7/365-Betriebes einsetzbar sein. Die Schiffe selbst,
ihre Antriebsanlagen und elektrischen Aus-stattungen müssen über die nationale
Zulassung der Bundesrepublik Deutsch-land, oder eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union verfügen und sind unter Aufsicht einer in Europa ansässigen und
anerkannten, im Internationalen Verband der Klassifikationsgesellschaften
organisierten, Klassifikationsgesell-schaft zu bauen. Die Grundlagen der
Gesamtkonzeption, des energietechni-schen Konzeptes und der Nachweis der
Leistungsfähigkeit der Schiffe als Lot-senversetzschiffe sind mit dem Angebot
darzustellen.
Der Neubau ist für den ganzjährigen Einsatz als Lotsentender in der Deut-schen Bucht
zu konzipieren. Er soll das bereits vorhandene System des Lot-senversetzdienstes,
bestehend aus den SWATH-Stationsschiffen „Elbe“, „We-ser“ und „Hanse“ sowie den
SWATH-Tendern DUHNEN, DÖSE, GRODEN, WANGEROOG und BORKUM
sinnvoll ergänzen und vervollständigen. Beson-derer Wert ist in dem Zusammenhang
auf die Kombinierbarkeit und gemein-same Wirksamkeit in dem bestehenden System
zu legen. Die Kraftstoffversor-gung muss, entsprechend der aktuellen Praxis, sowohl
Landseitig, als auch durch eines der Lotsenstationsschiffe auf See erfolgen können.
Aufgrund der technischen Voraussetzungen der Lotsenstationsschiffe entsteht somit die
Not-wendigkeit, Gasöl (Marinedestillat gemäß ISO 8217 in der aktuellen Fassung) als
primären Kraftstoff zu verwenden. Bezüglich der Hautabmessungen, Frei-bord,
Übersteige-Einrichtungen, Befenderung und Schnittstellen wird zwecks
Systemkompatibilität eine Ähnlichkeit zu den bestehenden SWATH-Tendern angestrebt.
Aufgrund der rauen Einsatzbedingungen und den aggressiven Umge-bungsbedingungen
der deutschen Nordseeküste ist besonderer Wert auf gutes Seeverhalten und
Schwerwettertauglichkeit zu legen sowie ausschließlich hochwertige Materialien und
Komponenten zu verwenden. Ein hoher Techno-logie-, Bedien- und Wohnstandard sind
zu gewährleisten.
An den Neubau werden hohe Anforderungen in Bezug auf einen wirt-schaftlichen
Betrieb gestellt. Umweltschonende Technologien und Optionen sind zu berücksichtigen.
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
mindestens 5.000.000,00 €
Allgemeines, mit Geltung für das gesamte Verfahren:
Die Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden. Wenn
- die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden und
- die Informationen für die Vergabestelle nicht gebührenfrei bei einer Datenbank abrufbar
sind bzw.
- die Zuschlag erteilende Stelle nicht bereits im Besitz der Informationen ist,
hat das den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
- Ist eine der geforderten Mindestanforderungen durch den Bieter/Bietergemeinschaft oder evtl. Unterauftragnehmer nicht erfüllt, ist die Eignung für diesen Auftrag damit nicht nachgewiesen und es erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
gewichtssensibel sind (z.B.: Unterwasserfahrzeuge, Tragflächenfahrzeuge,
SWATH-Schiffe, Bodeneffektfahrzeuge, Mehrrumpfschiffe), oder welche
speziell für das Übersteigen auf See gebaut wurden (z.B.
Lotsenversetzfahrzeuge, Bereitschaftsboote der Exekutivorgane, Crew
Transfer Vessels zum Übersteigen auf Offshoreanlagen).
Mindestanforderung: Ein erfolgreiches Referenzprojekt in den vergangenen
10 Jahren. Rettungsinseln oder Rettungseinrichtungen gem. Solas bzw. LSACode
gelten nicht als Fahrzeuge welche speziell für das Übersteigen auf See
gebaut wurden.
Referenzen sind gem. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV vorzuweisen.
Mindestens 1 Schiffbauingenieur,
Mindestens 1 Maschinenbauingenieur,
Mindestens 1 Elektroingenieur
Beschäftigte sind gem. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV vorzuweisen.
Übersteigen auf und von Schiffen und Bereitschaftsbooten
Abschlagszahlungs-Vorauszahlungsbürgschaft
Vertragserfüllungsbürgschaft
Mängelansprüchebürgschaft
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammern des Bundes
beim WSA Nord-Ostsee-Kanal
beim WSA Nord-Ostsee-Kanal
beim WSA Nord-Ostsee-Kanal
beim WSA Nord-Ostsee-Kanal
Vergabekammern des Bundes
33380994-e640-480a-908d-3aab1c26ae67