Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (BT-1311) hochzuladen.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auch auf die beigefügte "Checkliste" verwiesen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Bewerber werden außerdem darauf hingewiesen, dass aufgrund der Regierungsneubildung der Bundeshaushalt 2025 noch nicht beschlossen werden konnte und damit seit dem 1. Januar 2025 die vorläufige Haushaltsführung greift. Aus diesem Grund liegt für das vorliegende Beschaffungsprojekt bislang noch keine gesicherte Finanzierungszusage vor.
Aus diesen Gründen soll ein Beschaffungsrahmenvertrag ohne Festabruf geschlossen werden.
E. Ergänzende Informationen zum Beschaffungsgegenstand
Die Motorschlitten, in den Varianten schwer und leicht, sowie die Anhängeschlitten dienen dem Transport von Material, Verpflegung, Munition und Personal in verschneitem Gelände, auch unter extremen Klima- und Wetterbedingungen. Die Fahrzeuge müssen daher eine hohe taktische Beweglichkeit bei Schnee und Eis aufweisen.
Die Motor-/Anh-Schlitten müssen im Wesentlichen folgende Forderungen erfüllen:
• Motorschlitten, schwer:
o Zwei vollwertige Sitzplätze für Fahrer und Sozius
o Transportmöglichkeiten für persönliche Ausrüstung und Material
• Motorschlitten, leicht:
o Ein vollwertiger Sitzplatz für den Fahrer
o Transportmöglichkeiten für persönliche Ausrüstung und Material
• Anhängeschlitten:
o Ladefläche zum querschnittlichen Transport von Material
• Uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Motorschlitten unter arktischen Klimabedingungen
• Transportfähigkeit auf Straße, Eisenbahn und See- und Binnenschiffen
• Militärischer Lufttransport als Außen- und Innenlast mit Hubschraubern
• Militärischer Lufttransport als Innenlast mit Flugzeugen
• Infrarotscheinwerfer
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrages). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben.
- Angaben zur Eigentümerstruktur
- Die unterzeichnete "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB" (Formular: BAAINBw B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft nach 150a GewO überprüft. Ferner erfolgt eine Überprüfung nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG.
- Die unterzeichnete Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen mit Datum und Firmenstempel.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde), bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung.
- Die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V 047), sofern Teilnahme am Verfahren als Bewerber-/ Bietergemeinschaft beabsichtigt.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
- Eine aktuelle formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese Erklärung muss Informationen zu folgenden Punkten beinhalten:
1. Geschäftsverbindung /Kontoführung
2. finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse
3. Kreditbeurteilung
4. Zahlungsverhalten.
Die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Herstellung von Motor-/ Anh-Schlitten), der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern sowie, sofern zutreffend, von im Rahmen der Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
- Eine Auflistung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte wesentliche Lieferaufträge. Einschlägige und damit vergleichbare Vorhaben sind solche über die Lieferung kundenspezifisch angepasster Motorschlitten. Hierbei sind Auftraggeber, Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkt, die gelieferte Stückzahl und die kundenspezifischen Anpassungen aufzuzeigen. Hier muss mindestens ein vergleichbares Vorhaben vorliegen, um das Eignungskriterium zu erfüllen.
- Eine Beschreibung der technischen Ausrüstungen und Fertigungskapazitäten nach Art und Umfang. Die Bewerber sollen hier eröffnen, wie sie im Bereich der technischen Ausrüstung für ihre Fertigung aufgestellt sind. Außerdem müssen die Fertigungsarten (bspw. Nestfertigung oder Bandfertigung) sowie die Fertigungskapazitäten den Anforderungen an den geplanten Vertragsumfang genügen. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen.
- Nachweis über die Fähigkeit des Unternehmens, mindestens 50 Motorschlitten pro Jahr fertigen zu können. Die Fertigungskapazitäten müssen nach Art und Umfang genau beschrieben werden einschließlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität des Unternehmens gem. AQAP 2110. Der Nachweis kann durch schriftliche Eigenerklärung geführt werden.
- Nachweis über die Fähigkeit zu technischen Nachbesserungsmaßnahmen vergleichbar IHS 3 und IHS 4 in Deutschland. Der Nachweis kann durch schriftliche Eigenerklärung geführt werden. Hierbei ist ausführlich darzustellen wie diese Maßnahmen nach Art und Umfang erfolgen.
-Nachweise über Erfahrungen im Umgang mit militärspezifischen Normen/Vorschriften (bspw. MIL-STD, STANAG) und militärspezifischen Anforderungen (bspw. Infrarotscheinwerfer, Gepäckträger, Waffenhalterungen, Tarnlicht) anhand einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Liefergegenstandes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers. Der Nachweis kann durch unterzeichnete Eigenerklärung geführt werden.
- Nachweis über die Zertifizierung des Herstellers nach ISO 9001. Der Nachweis ist durch Vorlage des Zertifikats in Kopie zu führen.
- Darstellung der Befähigung zur Erstellung einer bundeswehrspezifischen, gerätbegleitenden technischen Dokumentation in Anlehnung an die technische Regelung H011. Der Nachweis kann durch schriftliche Eigenerklärung ggf. unter Nennung des beabsichtigten Unterauftragnehmers geführt werden.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
85e1814e-2fd7-400e-9796-e739085b6738