Ausschreibungsdetails
Das Gebäude wurde zwischen 1955 und 1958 errichtet. Es besteht aus einem Kellergeschoss, drei Vollgeschossen und einem nachträglich ausgebauten Dachgeschoss. Die Grundrissabmessungen betragen ca. 57,7 m x 12,7 m bei einer Traufhöhe von ca. 10,5 m. Das Haus ist nur teilweise unterkellert. Ein Bereich des Kellergeschosses wurde zur Unterbringung der bauzeitlichen Heizanlage als Tiefenkeller ausgebildet.
Die Außenwände im Kellergeschoss bestehen aus Stampfbeton. Alle anderen tragenden Wände des Gebäudes wurden mit Ziegeln im Mauerwerksbau errichtet. Die Gebäudestruktur wird grundlegend von der Längswandbauweise bestimmt. Die Decken lagern auf Außen- und Flurwänden ab und spannen in Gebäudequerrichtung. Es handelt sich hierbei um Füllkörper-Rippendecken (Stahlsteindecken) vorwiegend in Konstruktion der Wenkodecke ausgeführt. Lokale Ortbetonbereiche oder Verstärkungen sind vorhanden. Die Geschosshöhen betragen ca. 3 m in den Regelgeschossen. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Walmdach mit 34° Dachneigung in Ziegeleindeckung. Es besteht aus einer zimmermansmäßig abgebundenen Pfettendachkonstruktion mit doppelt stehendem Stuhl, der über zwei Sprengwerke im Raster von 3,45 m auf Flur- und Außenwände ablastet.
Inhalt der Leistungsbeschreibung sind bauvorbereitende Abbruch- und Demontagearbeiten der neuzeitlichen Oberflächen sowie die Schadstoffbeseitigung.
Der Umbaubereich ist freigezogen und beräumt. Die Demontagen betreffen ausschließlich nichtkonstruktive Bauteile. Tragende Bauteile, die nicht durch die Planung freigegebene Bauteile oder Schornsteine dürfen nicht abgebrochen werden. Die haustechnischen Bestandsanlagen sind komplett abzubrechen, dabei ist darauf zu achten, dass die Hauptversorgungsleitungen (Fernwärmering, LWL-,Cu-Ring) im Kellergeschoss nicht beschädigt werden.
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere folgende
Maßnahmen:
· Schadstoffsanierung gem. TRGS
· Entkernungsarbeiten gemäß den Vorgaben der Objekt- und Fachplaner
· Fachgerechte Entsorgung aller Abfälle, die bei den o.g. Maßnahmen anfallen
· Dokumentation der sanierten Bereiche und der fachgerechten Entsorgung
krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU
Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB
/A, Angabe Eigenerklärung;
b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3
und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU
Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe
Eigenerklärung;
b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB
/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU
Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe
Eigenerklärung;
b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß
§6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe
Eigenerklärung;
c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete):
gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A,
Angabe Eigenerklärung;
d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3
und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.
m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen kann.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU
Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU
Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5
VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des §8 Thüringer
Vergabegesetzes unter anderem zur Tariftreue bzw. Einhaltung des vergabespezifischen
Mindestlohns vorzulegen (s. Anlage §8 Abs.1 S.1 ThürVgG). Ausschluss des Angebots erfolgt bei
Nichtvorliegen der Eigenerklärung gemäß Artikel 5k) Absatz 1 VO (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff.23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022.
oder Bieter in Frage stellt durch Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden ist, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt (fakultativer Ausschlussgrund) und ggf. zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die seine Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Das Gebäude wurde zwischen 1955 und 1958 errichtet. Es besteht aus einem Kellergeschoss, drei Vollgeschossen und einem nachträglich ausgebauten Dachgeschoss. Die Grundrissabmessungen betragen ca. 57,7 m x 12,7 m bei einer Traufhöhe von ca. 10,5 m. Das Haus ist nur teilweise unterkellert. Ein Bereich des Kellergeschosses wurde zur Unterbringung der bauzeitlichen Heizanlage als Tiefenkeller ausgebildet.
Die Außenwände im Kellergeschoss bestehen aus Stampfbeton. Alle anderen tragenden Wände des Gebäudes wurden mit Ziegeln im Mauerwerksbau errichtet. Die Gebäudestruktur wird grundlegend von der Längswandbauweise bestimmt. Die Decken lagern auf Außen- und Flurwänden ab und spannen in Gebäudequerrichtung. Es handelt sich hierbei um Füllkörper-Rippendecken (Stahlsteindecken) vorwiegend in Konstruktion der Wenkodecke ausgeführt. Lokale Ortbetonbereiche oder Verstärkungen sind vorhanden. Die Geschosshöhen betragen ca. 3 m in den Regelgeschossen. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Walmdach mit 34° Dachneigung in Ziegeleindeckung. Es besteht aus einer zimmermansmäßig abgebundenen Pfettendachkonstruktion mit doppelt stehendem Stuhl, der über zwei Sprengwerke im Raster von 3,45 m auf Flur- und Außenwände ablastet.
Inhalt der Leistungsbeschreibung sind bauvorbereitende Abbruch- und Demontagearbeiten der neuzeitlichen Oberflächen sowie die Schadstoffbeseitigung.
Der Umbaubereich ist freigezogen und beräumt. Die Demontagen betreffen ausschließlich nichtkonstruktive Bauteile. Tragende Bauteile, die nicht durch die Planung freigegebene Bauteile oder Schornsteine dürfen nicht abgebrochen werden. Die haustechnischen Bestandsanlagen sind komplett abzubrechen, dabei ist darauf zu achten, dass die Hauptversorgungsleitungen (Fernwärmering, LWL-,Cu-Ring) im Kellergeschoss nicht beschädigt werden.
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere folgende
Maßnahmen:
· Schadstoffsanierung gem. TRGS
· Entkernungsarbeiten gemäß den Vorgaben der Objekt- und Fachplaner
· Fachgerechte Entsorgung aller Abfälle, die bei den o.g. Maßnahmen anfallen
· Dokumentation der sanierten Bereiche und der fachgerechten Entsorgung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im
Handelsregister, in der Handwerksrolle, in der Industrie- und
Handelskammer oder zu keiner Eintragung in die genannten Register
verpflichtet sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die
Bewerber/Bieter zur Bestätigung Ihrer Erklärung folgende Nachweise
vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer.
b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur
Bestätigung dieser Angabe eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr
Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“
nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11
genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
in Euro.
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf
Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen).
c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter
zur Bestätigung dieser Angaben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“
nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11
genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er in den letzten
fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung
angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend) vergleichbare
Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung drei
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen
und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der
Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung.
b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass Ihm
für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die
Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung die Zahl der in
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“
nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11
genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert
und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 ( Angebotsschreiben). Das Formblatt 213 wird nicht nachgefordert.
160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Thüringen
Thüringen
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