Ausschreibungsdetails
Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen stufenweise:
Los 1 Planungsleistung für Raumakustik Lph 1-7 und Thermische Bauphysik Lph 1-8,
Los 2 Brandschutzplanung Lph 1-8,
zu vergeben.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234,
E-Mail: ticket@bescha.bund.de.
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren
zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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15.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
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16.
In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
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17. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
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18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland:
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Auf-träge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter der entsprechende Punkt in der Anlage B-02.0 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen
- Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
Raumakustik
Für den Mensabereich, den Gästespeisesaal und die Cafeteria sind die Anforderungen aus der DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen zu beachten und nachzuweisen.
Der Nachweis kann auch durch Messungen gem. DIN EN ISO 3382 geführt werden.
Inhalt dieser Aufgabenstellung ist es gegebenenfalls zusätzliche raumakustische Maßnahmen in diesen Räumen zu planen und im Rahmen der Grundsanierung mit zu berücksichtigen.
Thermische Bauphysik
Es sind die Bewertung von hygrothermischen Vorgängen in den vorhandenen Bauteilen der Mensa vorzunehmen.
Die Leistungen werden stufenweise abgerufen (s. Vertragsmuster)
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk
zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de
eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail,
sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren
zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
15.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
16.
In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
17. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)
Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung
Los 1 und 2:
Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Der Nachweis der Architekten- bzw. Ingenieurkammereintragung des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen (oder für ausländische Bewerber der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung). Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in eine entsprechende Kammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen ist der Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG erforderlich. - Mindestanforderung
Los 1: Nachweis über vorhandene Sachkunde zum Leistungsbereich Raumakustik (z.B. Weiterbildungen Bereich Raumakustik) - Mindestanforderung
Los 1: Nachweis über vorhandene Sachkunde zum Leistungsbereich Thermische Bauphysik (Weiterbildungen thermische Bauphysik oder Energieberater oder vergleichbar) - Mindestanforderung
Los 2: Nachweis über vorhandene Sachkunde zum Leistungsbereich Brandschutz (z.B. Weiterbildungen Bereich vorbeugender Brandschutz oder Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz) – Mindestanforderung
Der Nachweis der Architekten- bzw. Ingenieurkammereintragung des Inhabers ist mit dem Angebot einzureichen (oder für ausländische Bewerber der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung) - Mindestanforderung
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Millionen Euro für sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Los und Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
In den 3 pro Los geforderten Unternehmensreferenzen müssen mindestens die Leistungsarten des entsprechenden Loses enthalten sein.
Für Los 1 „Planung der Raumakustik und Thermischen Bauphysik“ muss in den 3 Unternehmensreferenzen mindestens eine Referenz die Leistungsart „Raumakustik“ und mindestens eine Referenz die Leistungsart „Thermischen Bauphysik“ enthalten. Die 3. Referenz kann die Leistungsart „Raumakustik“ oder/und „Thermische Bauphysik“ enthalten.
Für Los 2 „Planung Brandschutz“ muss in allen 3 Unternehmensreferenzen die Leistungsart „Brandschutz“ enthalten.
Die selbe Referenz kann ggf. für mehrere Lose verwendet werden, wenn Sie die entsprechenden Leistungsarten der betreffenden Lose enthält.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei Unternehmensreferenz pro Los vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den Eigenerklärungen (Referenztabellen), um ein entsprechendes Exposé (Darstellung) für die jeweilige Referenz gebeten. Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend mit einer Zuordnung (z.B. Nummerierung) zur Eigenerklärung der Referenzen einzureichen (Referenzen-Exposé).
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Es sind die Tabellen zu den Referenzen in der Anlage „B-03 Bieterauskunft und Eignungskriterien“ unter Beachtung der Mindestanforderungen mit den erforderlichen Angaben pro Los auszufüllen, für die ein Angebot abgeben wird.
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich für das Los 1 aus der Gesamtsumme (netto) lt. Preisblatt-Honorarblatt (Anlage B-01.3, Tabellenblatt „Leistung BPH“ und Tabellenblatt „Leistung RA“).
Bewertung Zuschlagskriterium Preis:
1. Preiskomponente: Umbauzuschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.5 in % (max. 40 Punkte = 20 Punkte für BPH + 20 Punkte für RA)
2. Preiskomponente: ggf. Zu- oder Abschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.6 in % (max. 40 Punkte = 20 Punkte für BPH + 20 Punkte für RA)
3. Preiskomponente: Summe Stundensätze lt. Vertrag § 10.10.2 in € (max. 60 Punkte = 30 Punkte für BPH + 30 Punkte für RA)
4. Preiskomponente: Nebenkostenpauschale lt. Vertrag § 11.1 in % (max. 10 Punkte = 5 Punkte für BPH + 5 Punkte für RA)
5. Preiskomponente: Pauschalen für besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 des Vertrages „spezifische Leistungspflichten“ in € (max. 50 Punkte = 25 Punkte für BPH + 25 Punkte für RA)
Die angebotene Wertungssumme wird für Los 1 mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben.
Zu-oder Abschläge in Prozent, werden zur Berechnung mit dem Wert 100 addiert.
Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung.
Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Bezüglich des Brandschutzes liegt eine Stellungnahme vor. Die Rettungswege aus dem Untergeschoss sind gemäß dieser Stellungnahme nicht ausreichend gegeben. Das Kellergeschoß ist nur über das innenliegende Treppenhaus erreichbar. Die Kellertür zum Lichtschacht dient der Ver- und Entsorgung der Technikzentrale.
Die Brandabschnittstrennung sowie die Schottungen der Leitungsinstallationen können in der vorliegenden Stellungnahme nicht ausreichend eingeschätzt werden.
Als Grundlage der Planungen ist damit die Aufstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes erforderlich. Die Anforderungen aus der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 15.11.2018 zuletzt geändert am 09.02.2021 sind dabei zu beachten.
Die für die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes erforderlichen Planungsleistungen sind Inhalt dieser Aufgabenstellung.
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Die Leistungen werden stufenweise abgerufen (s. Vertragsmuster)
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk
zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de
eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail,
sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren
zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
15.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
16.
In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
17. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)
Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung
Los 1 und 2:
Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Der Nachweis der Architekten- bzw. Ingenieurkammereintragung des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen (oder für ausländische Bewerber der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung). Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in eine entsprechende Kammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen ist der Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG erforderlich. - Mindestanforderung
Los 1: Nachweis über vorhandene Sachkunde zum Leistungsbereich Raumakustik (z.B. Weiterbildungen Bereich Raumakustik) - Mindestanforderung
Los 1: Nachweis über vorhandene Sachkunde zum Leistungsbereich Thermische Bauphysik (Weiterbildungen thermische Bauphysik oder Energieberater oder vergleichbar) - Mindestanforderung
Los 2: Nachweis über vorhandene Sachkunde zum Leistungsbereich Brandschutz (z.B. Weiterbildungen Bereich vorbeugender Brandschutz oder Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz) – Mindestanforderung
Der Nachweis der Architekten- bzw. Ingenieurkammereintragung des Inhabers ist mit dem Angebot einzureichen (oder für ausländische Bewerber der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung) - Mindestanforderung
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Millionen Euro für sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Los und Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
In den 3 pro Los geforderten Unternehmensreferenzen müssen mindestens die Leistungsarten des entsprechenden Loses enthalten sein.
Für Los 1 „Planung der Raumakustik und Thermischen Bauphysik“ muss in den 3 Unternehmensreferenzen mindestens eine Referenz die Leistungsart „Raumakustik“ und mindestens eine Referenz die Leistungsart „Thermischen Bauphysik“ enthalten. Die 3. Referenz kann die Leistungsart „Raumakustik“ oder/und „Thermische Bauphysik“ enthalten.
Für Los 2 „Planung Brandschutz“ muss in allen 3 Unternehmensreferenzen die Leistungsart „Brandschutz“ enthalten.
Die selbe Referenz kann ggf. für mehrere Lose verwendet werden, wenn Sie die entsprechenden Leistungsarten der betreffenden Lose enthält.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei Unternehmensreferenz pro Los vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den Eigenerklärungen (Referenztabellen), um ein entsprechendes Exposé (Darstellung) für die jeweilige Referenz gebeten. Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend mit einer Zuordnung (z.B. Nummerierung) zur Eigenerklärung der Referenzen einzureichen (Referenzen-Exposé).
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Es sind die Tabellen zu den Referenzen in der Anlage „B-03 Bieterauskunft und Eignungskriterien“ unter Beachtung der Mindestanforderungen mit den erforderlichen Angaben pro Los auszufüllen, für die ein Angebot abgeben wird.
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich für das Los 2 aus der Gesamtsumme (netto) lt. Preisblatt-Honorarblatt (Anlage B-01.3).
Bewertung Zuschlagskriterium Preis:
1. Preiskomponente: ggf. Zu- oder Abschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.1 in % (max. 40 Punkte)
2. Preiskomponente: Summe Stundensätze lt. Vertrag § 10.2 in € (max. 40 Punkte)
3. Preiskomponente: Nebenkostenpauschale lt. Vertrag § 11.2 in % (max. 5 Punkte)
4. Preiskomponente: Pauschalen für besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 des Vertrages „spezifische Leistungspflichten“ in € (max. 15 Punkte)
Die angebotene Wertungssumme wird für Los 2 mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben.
Zu-oder Abschläge in Prozent, werden zur Berechnung mit dem Wert 100 addiert.
Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung.
Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausge-schlossen.
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Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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