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Ausschreibungsdetails

Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Örtliche Bauüberwachung

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06.06.2025

08.07.2025 10:00

W-90 / 11 / 2025 (P)

1

Verfahren

Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis

06.06.2025 09:00

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen
Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma
- Örtliche Bauüberwachung
Beschreibung: Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Nißma soll der Abschnitt B 2 mit einer Oberflächenab-dichtung versehen werden.
Die Bauleistungen erfolgen im Bereich der Deponie Nißma, wobei die eigentlichen Bauarbeiten auf einer Gesamtfläche von rund 2,5 ha stattfinden.
Auf Grund der Größe und der zeitlichen Abhängigkeiten wird von einer Bauzeit von August 2025 bis März 2027 ausgegangen.

Bei den angefragten Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung handelt es sich um Ingenieurleistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden.
Die Gesamtleistung der ÖBÜ entspricht den Besonderen Leistungen der Lph 8 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke (nach HOAI § 43).
Kennung des Verfahrens: b8b6ba2c-9250-42c0-b03d-8a646e7b245a
Interne Kennung: W-90 / 11 / 2025 (P)
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71521000Baustellenüberwachung
2.1.2 Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Betrug oder Subventionsbetrug: Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Insolvenz: Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Interessenkonflikt: Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma
- Örtliche Bauüberwachung
Beschreibung: Die örtliche Bauüberwachung (öBÜ) bei Ingenieurbauwerken ist eine Besondere Leistung zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und umfasst das Überwachen der
Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie
den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben.
Im Rahmen der o. g. allgemein beschriebenen Leistung sind insbesondere folgende Teilleistungen zu erbringen:
• Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufberatung)
• Teilnahme und Mitwirkung an den Bauberatungen
• Plausibilitätsprüfung der Absteckung
• Überwachen der Ausführung der Bauleistungen:
- Führen eines Bautagebuches für die Zeiten der Anwesenheit der örtlichen
Bauüberwachung und Dokumentation des Bauablaufes
- Fotodokumentation des Bauablaufs
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur
Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den Vorgaben des
Auftraggebers und den erteilten Genehmigungen und Erlaubnissen
- Überwachung des Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit den im
Bauvertrag genannten Nachunternehmern
- Verlangen bzw. Veranlassung und Auswertung der Eignungs-, Eigenüberwachungs- ggf. Kontrollprüfungen
- Gemeinsame Aufmaße mit den bauausführenden Unternehmen
- Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründender Unterlagen
Fortschreibung der zahlungsbegründenden Unterlagen im Hinblick auf die Schlussrechnungslegung und -prüfung
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile
und der Gesamtanlage und beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen
- Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen, Überwachen der Räumungs- und
Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baubetriebsflächen
- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
- Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
• Vorbereitend für die Schlussdokumentation sind folgende baubegleitenden Unterlagenzusammenzustellen / zu erarbeiten:
- Bestandsunterlagen
- Fotodokumentation des Bauablaufs
- Materialströme, Liefermengen und Liefernachweise
- Dokumentation der Kontrollen Nachweisführung gem. QMP
- Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen
Die Leistungen der ÖBÜ beginnen mit Auftragsvergabe und enden nach Fertigstellung/Abnahme des Bauwerks, behördlicher Abnahme sowie Zusammenstellung aller
Unterlagen zur Schlussdokumentation.
Nach gegenwärtigem Sachstand wird von einer Gesamtbauzeit von knapp 2 Jahren ausgegangen. Darin enthalten ist je Jahr eine witterungsbedingte (Winter-)Pause.
Interne Kennung: W-90 / 11 / 2025 (P)
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71521000Baustellenüberwachung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Am Geyersberg 1
Ort: Elsteraue
Postleitzahl: 06729
NUTS-3-Code: Burgenlandkreis(DEE08)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 05/03/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben:

1. Leistungsverzeichnis / Preisblatt – wird nicht nachgefordert. (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.)
2. Angebotsschreiben (Formblatt 633)
3. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei); alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
4. Beiliegendes Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - sofern zutreffend
5. Beiliegendes Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes
Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)  sofern erforderlich
6. Beiliegendes Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe
mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)  sofern erforderlich
7. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
8. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
9. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket

Allgemeine Hinweise:

1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.

7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.

8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.

Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben:

Benennung und Nachweis der Qualifikation der für die Leistung der örtl. BÜ vorgesehene/n Person/en
- Name des örtl. Bauüberwachers
- Berufliche Qualifikation des örtl. Bauüberwachers
Bitte Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen sowie Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten beifügen.


Allgemeine Hinweise:

1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.

7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.

8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.

Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben:

Referenzen:
Für die Beurteilung der Eignung sind mindestens zwei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen – örtliche Bauüberwachung für eine Deponieabdichtung (KDB, mineralische Abdichtung, Bentonitmatte) mit jeweils mind. 1,5 Mio € Baukosten mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
1. Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Angabe des Auftragswertes
4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum

maßgebender Zeitraum: Referenzen im Zeitraum 2015 - 2025


Allgemeine Hinweise:

1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.

7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.

8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.

Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben:

Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister

Allgemeine Hinweise:

1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.

7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.

8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.

Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben:

Gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.

Nachweis oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.

Allgemeine Hinweise:

1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.

7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.

8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.

Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Allgemeine Hinweise:

1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.

7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.

8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.

(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:

1. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend
2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend
3. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend
4. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
9. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht,

Allgemeine Hinweise:

1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in d
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.

7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.

8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.

(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/07/202523:59
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=776970
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=769301
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/202510:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: 1. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis / Preisblatt für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters.
Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 08/07/202510:01
Zusätzliche Informationen: Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt, da hier ein Offenes Verfahren (elektronisches Verfahren; EU-weit nach VgV) durchgeführt wird.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Burgenlandkreis
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Burgenlandkreis
Organisation, die Angebote bearbeitet: Burgenlandkreis
Beschaffungsdienstleister: Burgenlandkreis
Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Burgenlandkreis
Identifikationsnummer: Leitweg-ID: 15084-0000-36
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg (Saale)
Postleitzahl: 06618
NUTS-3-Code: Burgenlandkreis(DEE08)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@blk.de
Telefon: 000
Fax: +49 3445731755
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: t:0345 514-0
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 514-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen
Identifikationsnummer: Leitweg-ID: 15084341-0000-89
Postanschrift: Südring 8a
Ort: Mertendorf OT Görschen
Postleitzahl: 06618
NUTS-3-Code: Burgenlandkreis(DEE08)
Land: Deutschland
E-Mail: info@awsas.de
Telefon: +49344452230
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 453be4db-d948-4123-84fe-ba9ecd88e6cf- 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/06/202511:13
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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