Ausschreibungsdetails
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Das Vergabeverfahren wird zugunsten eines oder mehrerer Bedarfsträger durchgeführt. Bei der späteren Auftragsausführung ist daher der Bedarfsträger für die Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle. Aus diesem Grund wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Die eingesetzten Mitarbeitenden sind gemäß § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes (BGBl. 1974 I S. 469, 547) von der Bedarfsträgerin auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Verpflichtungserklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Für die maximale Vertragslaufzeit gilt ein geschätztes Gesamtvolumen von 5.106.000,00 Euro (ohne MwSt.). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Gesamtvolumen, so dass aus dem Vertrag bis zu 5.106.000,00 Euro (ohne MwSt.) abgerufen werden können. Es besteht keine Verpflichtung zur Beauftragung des geschätzten Gesamtauftragsvolumen seitens der Auftraggeberin.
Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Im Zentrum der Arbeit der bpb steht die Förderung des Bewusstseins für Demokratie und die politische Partizipation in der Bevölkerung. Menschen sollen motiviert und befähigt werden, sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen und aktiv am politischen Leben teilzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelt die bpb Bildungs- und Diskussionsangebote, die Einblicke in geschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge politischer, sozialer, kultureller sowie wirtschaftlicher Prozesse vermitteln. Dazu greift sie aktuelle und historische Themen mit Printprodukten, Veranstaltungen, audiovisuellen Produkten und durch ein intensiv genutztes Online-Angebot auf, das stetig ausgebaut und weiterentwickelt werden soll.
Die bpb sieht sich in ihrem staatlichen Auftrag und Wirken ausdrücklich dem Grundgesetz, den Menschenrechten und der demokratischen politischen Kultur verpflichtet. Das umfasst insbesondere die Grundlagen und Prinzipien der pluralistischen Demokratie und des freiheitlichen Verfassungsstaats der Bundesrepublik Deutschland. In ihrer Arbeit orientiert sich die bpb an den Grundsätzen der Überparteilichkeit und wissenschaftlichen Ausgewogenheit sowie an den anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildung. Eine wichtige Referenz ist dabei der "Beutelsbacher Konsens", der besonders für die formale politische Bildung auf zentrale didaktische Leitgedanken verweist. Hierzu zählt unter anderem das Überwältigungsverbot (keine Indoktrination) und die Beachtung kontroverser Positionen in Wissenschaft und Politik (Kontroversitätsgebot).
Die Auftraggeberin behält sich in diesem Zusammenhang, gemäß § 46 (2) VgV, vor, die berufliche Leistungsfähigkeit des für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieters zu verneinen, wenn sie nach den intern festgelegten Prüfungsvorgaben feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrages, insbesondere in Hinblick auf das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot, in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzprojekt 1 - Nachweis über die Kompetenz zur redaktionellen Betreuung einer Website oder eines vergleichbaren Online-Projektes im Bereich der politischen Bildung
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für Leistungen im Bereich der redaktionellen Betreuung einer komplexen Website oder eines vergleichbar umfangreichen Online-Projektes im Bereich der politischen Bildung oder angrenzenden Bereichen (siehe Anforderungen unten) zu benennen. Das umfasst alle Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung unter Basisleistungen genannt werden. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Es handelt sich um eine Referenz, im Rahmen derer alle die unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung "Basisleistungen: Betreuung und Pflege der Website www.bpb.deBasisleistungen" genannten Tätigkeiten nachvollziehbar erbracht wurden.
- Die Referenz muss nachweisen, dass es sich um Leistungen für eine komplexe redaktionelle Website oder ein vergleichbares Online-Projekt handelt, auf der täglich/ mindestens mehrfach wöchentlich neue Inhalte veröffentlicht werden. Die Inhalte müssen sowohl Text als auch Multimediainhalte umfassen (Grafiken, Bilder, Audio, Videos).
- Die Referenz muss nachweisen, dass der Bieter vergleichbare Leistungen im Umfang der für die Auftragserfüllung erforderlichen Basisleistungen erbringen kann und daher einen Umfang von mindestens 300 Personentagen innerhalb eines Jahres haben.
- Die Referenz muss darüber hinaus nachweisen, dass das Projekt im Bereich der politischen Bildung oder angrenzender Sektoren erbracht wurde. Dafür muss die Referenz folgende Kriterien erfüllen: Die Referenz muss für eine öffentliche Institution der politischen Bildung oder einen Träger der politischen Bildung erbracht worden sein. Möglich sind auch Referenzen in einem angrenzenden Bereich (z. B. weiterer Schul- und Bildungssektor, andere öffentliche Auftraggeber, Stiftungen und Medienunternehmen) für die nachgewiesen wird, dass bei der Auftragserbringung die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.1 genannten Anforderungen und Arbeitsprinzipien der politischen Bildung beachtet wurden. Das betrifft insbesondere die Beachtung der Demokratie- und Menschenrechtsorientierung, der Überparteilichkeit, der politischen sowie wissenschaftlichen Ausgewogenheit, des Kontroversitätsgebotes und des Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbotes.
Referenzprojekt 2 - Nachweis über die Kompetenz zur Erbringung von Grafischen Leistungen für Websites oder Online-Projekte
Vom Bieter ist sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzen als Nachweis für Leistungen im Bereich der Grafik für redaktionelle Websites oder Online-Projekte zu benennen, und zwar eine Referenz im Bereich "Infografiken" und eine im Bereich "Webdesign". Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Es handelt sich jeweils um eine Referenz, im Rahmen derer die unter Punkt 3.5 der Leistungsbeschreibung "Grafische Leistungen" genannten Tätigkeiten nachvollziehbar erbracht wurden.(Erstellung, Recherche und Einpflege einfacher Infografiken nach Vorgaben der bpb, Erstellung und Gestaltung einfacher Illustrationen und Schmuckgrafiken für Online-Angebote der bpb nach Vorgaben der bpb, Erstellung und Gestaltung einfacher Onlineanzeigen nach Vorgaben der bpb, Zuarbeit zur Entwicklung von einfachen multimedialen Inhalten wie Animationen, Zeitleisten, Bildergalerien usw. als freie und plattformunabhängige Formate. Wo dies nicht möglich ist, ist eine vorherige Absprache mit der bpb erforderlich.)
- Mindestens eine Referenz muss nachweisen, dass grafische Leistungen für die Erstellung von Informationsgrafiken zu politischen, historischen oder gesellschaftlich relevanten Themen erbracht wurden. Als "Informationsgrafiken" werden z. B. grafische Darstellungen von Daten (Diagramme) oder illustrative Darstellungen verstanden, die Informationen vermitteln oder inhaltliche Zusammenhänge, Prozesse oder Strukturen nachvollziehbar darstellen (Beispiele finden sich unter: https://bpb.de/zahlen-und-fakten). Referenzen über Grafikleistungen, die rein dekorativen oder werbenden Charakter haben (z. B. Schmuckgrafiken), sind nicht zulässig.
- Mindestens eine Referenz muss nachweisen, dass grafische Leistungen im Bereich "Webdesign" für die Gestaltung einer Website (oder Teile einer Website) oder eines vergleichbaren Online-Projektes erbracht wurden (z. B. Apps, andere Anwendungen).
- Beide Referenzen müssen nachweisen, dass bei der Leistungserbringung die Anforderungen der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und WCAG 2.1 berücksichtigt wurden.
Fortsetzung unter "Zusätzliche Informationen" (BT-772)
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für Leistungen im Bereich der Entwicklungs- und Programmierleistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Es handelt sich um eine Referenz, im Rahmen derer die unter Punkt 4.9 der Leistungsbeschreibung "Entwicklungs- und Programmierleistungen" genannten Tätigkeiten nachvollziehbar erbracht wurden.
- Die Referenz muss nachweisen, dass im Rahmen der Auftragserbringung die programmiertechnische Umsetzung von grafischen Entwürfen in Frontenddesign (mit HTML, CSS, JavaScript; Umsetzung als responsive Design für verschiedene Ausspielgrößen und -geräte ) einer Website oder eines Online-Projektes (z. B. App) geleistet wurden.
- Die Referenz muss nachweisen, dass bei der Leistungserbringung die Anforderungen der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und WCAG 2.1 berücksichtigt wurden.
- Die Referenz muss nachweisen, dass Entwicklungs- und Programmierleistungen in einem Umfang von mindestens 40 Personentagen erbracht wurden.
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
- Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
- Es sind nur 4 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
d0ab4c05-c834-475f-a786-6fd49a31f3f9