Ausschreibungsdetails
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung und Pflege der Gartenanlage sichergestellt werden.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster
ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen,
versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese
Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung und Pflege der Gartenanlage sichergestellt werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind auf folgender Liegenschaft zu erbringen:
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Die Leistungen fallen in den folgenden Kategorien an:
- Jahrespflege der Außenanlagen,
- Vororttermine,
- Pflanzflächenpflege,
- Dachflächenpflege,
- Rasen- Wildwiesenpflege,
- Übergeordnete Instandhaltungsarbeiten,
- Regiearbeiten.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind dieser Leistungsbeschreibung nebst Anlagen 1 und 2 und dem Preisblatt (Formular 03.06) zu entnehmen.
Die/Der Auftragnehmer/-in (AN) erstellt jährlich eine Jahrespflegeübersicht, in der eine Vorschau der durchzuführenden regelmäßigen Arbeiten aufgeführt werden, aus der die geplanten Kalenderwochen zur Durchführung der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses hervorgehen. Der Umfang der tatsächlich zu erbringenden Leistungen wird auf Grundlage der jährlich zu erstellenden Jahrespflegeübersicht und den regelmäßigen Vorortterminen im Einvernehmen mit der AG’in festgelegt.
Die/Der AN bestellt einen verantwortlichen Mitarbeiter seines Hauses (mit Vertretung z. B. im Krankheitsfall oder Urlaub) als zentralen Ansprechpartner für alle vertragsrelevanten Belange. Dies bindet kaufmännische und technische Belange ein. Während der Ausführung der Arbeiten ist vor Ort ein Vorarbeiter einzusetzen und der AG’in namentlich zu benennen.
Das BMUKN hat sich zum Ziel gesetzt, die Freiflächen in der Liegenschaft in Bonn stufenweise unter den Aspekten Steigerung von Biodiversität und Naturnaher Garten zu entwickeln. Dabei sind ebenfalls Vorgaben zu berücksichtigen, die sich aus Aspekten der Sicherheit und des Urheberrechts ergeben. Neupflanzungen und Ansaaten erfolgen grundsätzlich mit Wildformen heimischer Pflanzenarten. In Absprache mit der AG‘in sind in Einzelfällen auch Ausnahmen zulässig. Alle für die Gartenarbeiten benötigten Betriebsmittel und Werkstoffe stellt die/der AN nach näherer Maßgabe der Nr. 4.1 der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01 der Vergabeunterlagen).
Über die Durchführung der nach dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen hat die/der AN als zahlungsbegründende Unterlage mit folgendem Inhalt Protokoll zu führen nach Maßgabe der Nr. 4.2 der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01 der Vergabeunterlagen).
Die AG‘in behält sich vor Pflegegänge, die nicht rechtzeitig angemeldet wurden oder bei denen der Pflegebericht nicht umgehend vorgelegt wurde, nicht anzuerkennen.
Grundsätzlich sind die Arbeiten montags bis freitags (ohne Feiertage) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen, ohne den Dienstbetrieb zu stören.
Weitere Anforderungen zu den Einsatzzeiten, das zur Auftragsausführung eingesetzte Personal, Unfallverhütung, Beaufsichtigung des eingesetzten Personals / Kontrollen sowie sonstige Pflichten der/des AN ergeben sich aus Nr. 5 der Leistungsbeschreibung ( Formular 03.01 der Vergabeunterlagen).
Eine Ortsbegehung ist verpflichtend und wird von der Auftraggeberin (AG’in) schriftlich dokumentiert. Angebote von Bietenden, die keine Ortsbegehung nachweisen können, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bitte vereinbaren Sie über die eVergabe-Plattform in der Kalenderwoche 24 einen Termin. Die Ortsbesichtigungen finden dann in der Kalenderwoche 25 und 26 (16.-27.06.2025) statt.
Dem Angebot ist eine Auflistung der geplanten Gerätschaften, die am Robert-Schuman-Platz im BMUKN eingesetzt werden sollen (elektronische und sonstige), beizufügen.
3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Es sind mindestens 4 Referenzen einzureichen.
Bewertet wird:
Erfahrung mit/im Bereich Pflege von repräsentativen Grünflachen mit folgender Artenvielfalt:
Rosen, Stauden, bodendeckende Gehölze, Kletterpflanzen, Ziersträuchern,
Rhododemdren, Formgehölze und Hecken sowie Wegeflächen mit unterschiedlichen Belägen (Kieselsteinpflaster, Naturstein- und Betonsteinpflaster bzw. -platten, wassergebundene Wegedecken und
Splittflächen) sowie Teich,- Rasen- und Wiesenflächen.
Dazu gehören insbesondere auch naturnahe Referenzobjekte, deren Bepflanzung überwiegend aus heimischen Pflanzen besteht. Naturnahe Referenzobjekte sind Gartenbaumaßnahmen, in welchen bereits naturnahe Gartengestaltung umgesetzt wurden.
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Der Betrieb muss über eine gültige Zertifizierung im Bereich naturnaher Gartenbau verfügen, z. B. als „zertifizierter Fachbetrieb für naturnahes Grün – empfohlen von Bioland“ durch einen Abschluss an der NaturgartenAkademie des Naturgarten e. V oder eine gleichwertige Zertifizierung durch eine anerkannte Institution.
Bewertet wird:
Nachweis der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Personals im Bereich Biodiversität und ökologischer Pflege von mindestens einem Mitglied des Personals der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Nachweis über die Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Personals im Bereich nachhaltige und ökologische Grünflächenpflege von mindestens zwei Mitgliedern des Personals der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Nachweis Zertifizierte/-r Baumkontrolleur/-in von mindestens einem Mitglied des eingesetzten Personals der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Nachweis Objektleitung für Gärtnermeister*in im Garten- und Landschaftsbau oder höherwertiger Abschluss und abgeschlossene Schulung/ Fortbildung in dem Themenfeld „Biodiversität und ökologische Pflege“ von mindestens einem Mitglied des eingesetzten Personals der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen. Die Eignungsanforderungen müssen kumulativ vorliegen.
Nachweis Vorarbeiter*in für Landschaftsgärtner*in mit abgeschlossener Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau und abgeschlossene Schulung / Fortbildung in dem Themenfeld "Biodiversität und ökologische Pflege" und Vorliegen der Sachkundigkeit gem. Pflanzenschutzgesetz von mindestens einem Mitglied des eingesetzten Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen. Die Eignungsanforderungen müssen kumulativ vorliegen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular 03.13 der Vergabeunterlagen in Verbindung mit den einzureichenden Unterlagen / Nachweise gemäß 03.03 "Übersicht Eignungskriterien") gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Ein anderer Nachweis liegt vor, wenn die/der Bietende auf andere Weise nachweist, dass sie/er die erforderlichen Umweltmanagementmaßnahmen durchführt.
Hierzu wird die Vorlage einer Registrierungsurkunde/eines Registrierungs-bescheides der EMAS-Zertifizierung oder einer anderen Bescheinigung gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 „Übersicht Eignungskriterien“ der Vergabeunterlagen bewertet.
jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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