Ausschreibungsdetails
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
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Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB:
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen gel-tende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022
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Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen“ geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen auf gesondertes Verlangen beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Nachweise können auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei.
>>> Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen
> Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
> Eigenerklärung, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist
> Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Die unternehmensbezogenen Unterlagen umfassen die folgenden Angaben:
> Liste mit zwei Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Die Vergleichbarkeit wird seitens des Auftraggebers anerkannt, sobald ca. 1.000.000 EUR Auftragssumme pro Jahr erreicht ist.
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Folgende auftragsspezifische Erklärungen sind mit dem Angebot vom Bieter bzw. den eingesetzten anderen Unternehmen einzureichen:
> Erklärung/ Darstellung der Struktur der Einsatzleitung, insbesondere hinsichtlich der zuständigen Niederlassung
> Erklärung, dass für die Ausführung der Leistung geeignete Mitarbeiter zum Einsatz kommen, welche:
- nach § 34a Gewerbeordnung(GewO) unterricht werden
- an einer Qualifikation für "Sicherheitsmitarbeiter in Asylbewerberunterkünften" teilnehmen
- zu festgelegten und dem Vertragsgegenstand entsprechenden Inhalten geschult werden
- Lehrgänge zum Ersthelfer sowie Brandschutzhelfer absolvieren
> Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung umgehend ein Projektleiter inkl. Kontaktdaten (Name, Funktion im Unternehmen, Qualifikation, Telefon, E-Mailadresse, zeitliche Erreichbarkeit) benannt wird
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen“ geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen auf gesondertes Verlangen beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Nachweise können auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei.
>>> Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen
> Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
> Eigenerklärung, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist
> Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Die unternehmensbezogenen Unterlagen umfassen die folgenden Angaben:
> Liste mit zwei Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Die Vergleichbarkeit wird seitens des Auftraggebers anerkannt, sobald ca. 1.000.000 EUR Auftragssumme pro Jahr erreicht ist.
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Folgende auftragsspezifische Erklärungen sind mit dem Angebot vom Bieter bzw. den eingesetzten anderen Unternehmen einzureichen:
> Erklärung/ Darstellung der Struktur der Einsatzleitung, insbesondere hinsichtlich der zuständigen Niederlassung
> Erklärung, dass für die Ausführung der Leistung geeignete Mitarbeiter zum Einsatz kommen, welche:
- nach § 34a Gewerbeordnung(GewO) unterricht werden
- an einer Qualifikation für "Sicherheitsmitarbeiter in Asylbewerberunterkünften" teilnehmen
- zu festgelegten und dem Vertragsgegenstand entsprechenden Inhalten geschult werden
- Lehrgänge zum Ersthelfer sowie Brandschutzhelfer absolvieren
> Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung umgehend ein Projektleiter inkl. Kontaktdaten (Name, Funktion im Unternehmen, Qualifikation, Telefon, E-Mailadresse, zeitliche Erreichbarkeit) benannt wird
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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