Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Ziel der vorliegenden Beschaffung ist, eine existierende Fähigkeit am Standort Litauen schnellstmöglich zum Schutz der eigenen Soldatinnen und Soldaten, aber auch der Soldatinnen und Soldaten verbündeter Nationen herzustellen. Die gegenwärtige und sich entwickelnde sicherheitspolitische Lage sowie die politische Vorgabe zur Übernahme einer größeren Verantwortung der Bundeswehr als Rahmennation in militärischen Einsätzen haben eine Verpflichtung im Bereich der Verteidigung an der Ostflanke ergeben. Die derzeit vorhandenen Kräfte sind nicht ausreichend. Entscheidender Aspekt ist daher die Fähigkeitslücke so schnell wie möglich durch die Verlegung größerer Truppenteile zu schließen.
Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat im Beschluss vom 31.05.2017 - Verg 36/16 (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII - Verg 47/156; 31.05.2017 - VII-Verg 36/16; 22.05.2013 - VII - Verg 16/12; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 Rn 45; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 19 Verg 2/21) ausdrücklich festgestellt, dass der Auftraggeber zugunsten von Verringerung von Risikopotentialen bestimmte Lösungen vorgeben darf. Die schnellere Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit des militärischen Materials am Zielstandort sowie der risikoarme Transport stellen nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe dar, die den öffentlichen Auftraggeber dazu berechtigen, im Rahmen seiner (vergaberechtlichen) Bestimmungsfreiheit eine ganz bestimmte Durchführung der Transporte (hier: Direkttransporte) nachzufragen. Insoweit müssen im Rahmen der gebotenen Abwägung die Interessen des Wettbewerbs ausnahmsweise zurückstehen.
Hinzu kommt nicht vernachlässigbarer Koordinierungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers und damit des militärischen Bedarfsträgers. Wird ein drittes Land angefahren, so sind für jedes verschiffte Fahrzeug sowie für jeden zu befördernden Soldaten, diplomatische Anmeldungen durchzuführen. Der hierbei jeweils zu stellende "request for visist" stellt nicht nur einen (angesichts der Transportmasse) erheblichen administrativen Aufwand dar, sondern kann ggf. die zusammenhängende vollständige Verlegung von Personal und Material gefährden, sollte er von den Behörden des Drittlandes nicht zeitgerecht bearbeitet werden können. Besonders bei (nicht seltenem) kurzfristigem Fahrzeug-, Material- oder Personalwechsel, welcher dann nicht ordnungsgemäß und zeitgerecht abgefertigt werden kann, wird der zusammenhängende Transit gefährdet bzw. ist nicht möglich. Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei Anlaufen eines dritten Landes ggf. erneut Maßnahmen im Rahmen der Tierseuchenprophylaxe (TSP) getroffen werden müssen. Hierbei werden ebenso materielle sowie personelle Ressourcen verbraucht. Trotz der grundsätzlich gegebenen gegenseitigen Anerkennung haben schwedische Behörden das Recht, eigene Kontrollen durchzuführen. Das bedeutet, sie können die Zertifikate überprüfen und zusätzliche Maßnahmen anordnen, um sicherzustellen, dass keine Tierseuchen eingeschleppt werden. Schweden könnte spezifische Anforderungen und Sonderkontrollen aufstellen, insbesondere wenn die Fahrzeuge aus Hochrisikogebieten stammen oder wenn besondere Sicherheitsprotokolle für militärische Transporte gelten. Dies könnte bedeuten, dass selbst mit deutschen Zertifikaten weitere Maßnahmen oder Kontrollen erforderlich sind. Deutsche Zertifikate sind hilfreich und werden oft anerkannt, jedoch sind sie keine Garantie dafür, dass schwedische Behörden die Einfuhr ohne zusätzliche Kontrollen oder Anforderungen genehmigen. Der ggf. im Einzelfall erforderliche Aufwand ist überhaupt nicht abschätzbar und birgt deshalb ein zusätzliches Risiko der Verzögerungen. Bei zusätzlichen Kontrollen werden militärische Fahrzeuge und Ausrüstungen in der Regel in öffentlichen Häfen oder Kontrollstellen inspiziert. Diese erhöhte Sichtbarkeit kann sie zu einem Ziel für feindliche Akteure machen, die möglicherweise Informationen über den militärischen Präsenz und die Art der transportierten Güter sammeln möchten. Verzögerungen durch Kontrollen führen dazu, dass militärische Fahrzeuge länger in exponierten und potenziell ungeschützten Bereichen verweilen, was die Möglichkeit für Saboteure erhöht, sich Zugang zu verschaffen oder die Situation auszuspionieren. Bei Kontrollen sind oft mehrere Parteien beteiligt (z. B. Zollbeamte, Veterinärbehörden, eventuell auch externe Dienstleister). Dies schafft Gelegenheiten für unbefugte Personen, potenziell auf das militärische Gerät zuzugreifen, um Manipulationen vorzunehmen oder Schäden zu verursachen.
Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen I.1 und I.2 sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich haben gemeinsame Bewerber (Bewerbergemeinschaft) den Nachweis für die Eignungsanforderung I. 3 zu erbringen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen I.1, I.2, und I.4 ebenfalls in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wird bei einem Bewerber bzw. einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Nachunternehmer nicht festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erforderlich wären, um die wirtschaftlich-finanziellen bzw. die technisch-beruflichen Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen
Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB
Das Formblatt B-V31 (Anlage 1) ist unterschrieben und dem Antrag beigefügt.
Soweit die Beauftragung von Unterauftragnehmern vorgesehen ist:
Das Formblatt B-V32 (Anlage 2) ist jeweils von allen als Unterauftragnehmer (UAN) vorgesehenen Unternehmen/Firmen unterschrieben und dem Antrag beigefügt.
Das beigefügte Formblatt B-V34 (Anlage 3) ist zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.
Im Falle einer BG haben gemeinsame Bewerber einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt.
Eine von allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter ist beigefügt. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bewerber beigefügt. Das Formular B-V047 ist ausgefüllt und unterschrieben und dem Teilnahmeantrag beigefügt.
Es ist zu erklären, ob es beabsichtigt wird UAN einzusetzen.
Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, ist zuzusichern, dass diese die Forderungen gemäß der Anlage Eigenerklärungen (BAAINBw-B-V 030, BAAINBw-B- V 031, BAAINBw-B-V 032, BAAINBw-B-V 034) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung ist beizufügen. Eine Liste der UAN sowie entsprechende weitere Erklärungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Auftragserfüllung bekannt werden. Es wird erklärt, dass das Personal zur Verschwiegenheit verpflichtet wird.
Es ist zu erklären, dass das sich bewerbende Unternehmen sowie am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Aus Sicherheitsgründen kommt nur ein Unternehmen mit Sitz in einem NATO- oder EU-Mitgliedsstaat in Betracht.
Es ist zu erklären, dass sich ein Unternehmenssitz in einem NATO- oder EU-Mitgliedsstaat befindet.
Für die Ausführung des Auftrags kommen nur solche Unternehmen in Betracht, die in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgenommen worden sind und hierüber zuvor einen öffentlich rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ‐ SÜG) sowie nach Maßgabe des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch - GHB), beides in der jeweils geltenden Fassung, abgeschlossen haben. Ein gültiger Sicherheitsbescheid oder die Bereitschaftserklärung, in die Geheimschutzbetreuung des Bundes aufgenommen zu werden, ist Voraussetzung für die Teilnahme im Vergabeverfahren.
Es ist zu erklären, dass ein gültiger Sicherheitsbescheid vorliegt bzw. die Bereitschaft besteht,
in die Geheimschutzbetreuung des Bundes aufgenommen zu werden.
Für den Transport von VS-Material und Krypto eingesetzte Subunternehmen müssen ebenfalls der Geheimschutzbetreuung des BMWK unterliegen. Es darf nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden.
Es ist zu erklären, dass für den Transport von VS Material und Krypto nur Subunternehmen eingesetzt werden, die der Geheimschutzbetreuung des BMWK unterliegen und dass nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt wird.
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen
i. H. v. mindestens 3,0 Mio. € (netto),bei einer Bewerbung auf ein Los, in Höhe von
mindestens 6 Mio. € bei einer Bewerbung auf zwei Lose und mindestens 9 Mio. € bei einer Bewerbung auf 3 Lose vorliegt. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren. Der Nachweis gem. II.1 ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Es ist zu erklären, dass ein mittlerer Jahresumsatz i. H. v. mindestens 3,0 Mio. € vorliegt.
Der Bieter legt eine, vom Kreditinstitut zu unterschreibende, vollständig ausgefüllte (ankreuzen der entsprechenden Kästchen) und mit Stempel zu versehende Erklärung vor. Diese darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als ein Jahr sein.
Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formular zu nutzen.
Es ist zu erklären, dass für das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bietergemeinschaft eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. € für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abgeschlossen hat.
Die Versicherungsurkunde (in Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist beizufügen. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber), die Deckungssumme zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Für den Fall, dass die Versicherungsurkunde oder die Bestätigung des Versicherungsträgers nur eine Versicherung für das laufende Kalenderjahr nachweist, erkläre ich, dass die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum (inklusive Verlängerungsoptionen) besteht bzw. ich bereit bin, die geforderte Dauer des Versicherungszeitraums sicherzustellen.
alternativ:
Es ist zu erklären, dass das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bietergemeinschaft bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste (Anlage 9) mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt seit 2022 nachzuweisen.
Es ist zu erklären, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 vorliegt bzw., dass das Zertifikat spätestens mit Angebotsvorlage vorliegen wird.
Es ist zu erklären, dass die Sicherheitsbescheinigung für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß IMDG in der gültigen Form vorliegt bzw. bis Vertragsbeginn vorliegt. Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden wird zugesichert, dass auch von diesen die die Sicherheitsbescheinigung vorliegt, bzw. bis Vertragsbeginn vorliegt.
Das Transportgut unterliegt ggf. den Aspekten des Sabotageschutzes; eine Beauftragung von Personen gem. aktueller Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nummer 17 SÜG (Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko) ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Es wird bestätigt, dass das sich bewerbende Unternehmen/ die Bietergemeinschaft zur Erbringung der nach diesem Vertrag erforderlichen Leistungen keine Beschäftigten aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko gem. o.g. Staatenliste einsetzen wird.
Dieser ergibt sich aus der Summe der gewichteten Stellplatzpreise,
sowie der Summe der Zusatzkosten.
Gewertet wird die Summe des gewichteten Stellplatzpreises und der Summe der Zusatzkosten.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Ziel der vorliegenden Beschaffung ist, eine existierende Fähigkeit am Standort Litauen schnellstmöglich zum Schutz der eigenen Soldatinnen und Soldaten, aber auch der Soldatinnen und Soldaten verbündeter Nationen herzustellen. Die gegenwärtige und sich entwickelnde sicherheitspolitische Lage sowie die politische Vorgabe zur Übernahme einer größeren Verantwortung der Bundeswehr als Rahmennation in militärischen Einsätzen haben eine Verpflichtung im Bereich der Verteidigung an der Ostflanke ergeben. Die derzeit vorhandenen Kräfte sind nicht ausreichend. Entscheidender Aspekt ist daher die Fähigkeitslücke so schnell wie möglich durch die Verlegung größerer Truppenteile zu schließen.
Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat im Beschluss vom 31.05.2017 - Verg 36/16 (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII - Verg 47/156; 31.05.2017 - VII-Verg 36/16; 22.05.2013 - VII - Verg 16/12; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 Rn 45; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 19 Verg 2/21) ausdrücklich festgestellt, dass der Auftraggeber zugunsten von Verringerung von Risikopotentialen bestimmte Lösungen vorgeben darf. Die schnellere Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit des militärischen Materials am Zielstandort sowie der risikoarme Transport stellen nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe dar, die den öffentlichen Auftraggeber dazu berechtigen, im Rahmen seiner (vergaberechtlichen) Bestimmungsfreiheit eine ganz bestimmte Durchführung der Transporte (hier: Direkttransporte) nachzufragen. Insoweit müssen im Rahmen der gebotenen Abwägung die Interessen des Wettbewerbs ausnahmsweise zurückstehen.
Hinzu kommt nicht vernachlässigbarer Koordinierungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers und damit des militärischen Bedarfsträgers. Wird ein drittes Land angefahren, so sind für jedes verschiffte Fahrzeug sowie für jeden zu befördernden Soldaten, diplomatische Anmeldungen durchzuführen. Der hierbei jeweils zu stellende "request for visist" stellt nicht nur einen (angesichts der Transportmasse) erheblichen administrativen Aufwand dar, sondern kann ggf. die zusammenhängende vollständige Verlegung von Personal und Material gefährden, sollte er von den Behörden des Drittlandes nicht zeitgerecht bearbeitet werden können. Besonders bei (nicht seltenem) kurzfristigem Fahrzeug-, Material- oder Personalwechsel, welcher dann nicht ordnungsgemäß und zeitgerecht abgefertigt werden kann, wird der zusammenhängende Transit gefährdet bzw. ist nicht möglich. Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei Anlaufen eines dritten Landes ggf. erneut Maßnahmen im Rahmen der Tierseuchenprophylaxe (TSP) getroffen werden müssen. Hierbei werden ebenso materielle sowie personelle Ressourcen verbraucht. Trotz der grundsätzlich gegebenen gegenseitigen Anerkennung haben schwedische Behörden das Recht, eigene Kontrollen durchzuführen. Das bedeutet, sie können die Zertifikate überprüfen und zusätzliche Maßnahmen anordnen, um sicherzustellen, dass keine Tierseuchen eingeschleppt werden. Schweden könnte spezifische Anforderungen und Sonderkontrollen aufstellen, insbesondere wenn die Fahrzeuge aus Hochrisikogebieten stammen oder wenn besondere Sicherheitsprotokolle für militärische Transporte gelten. Dies könnte bedeuten, dass selbst mit deutschen Zertifikaten weitere Maßnahmen oder Kontrollen erforderlich sind. Deutsche Zertifikate sind hilfreich und werden oft anerkannt, jedoch sind sie keine Garantie dafür, dass schwedische Behörden die Einfuhr ohne zusätzliche Kontrollen oder Anforderungen genehmigen. Der ggf. im Einzelfall erforderliche Aufwand ist überhaupt nicht abschätzbar und birgt deshalb ein zusätzliches Risiko der Verzögerungen. Bei zusätzlichen Kontrollen werden militärische Fahrzeuge und Ausrüstungen in der Regel in öffentlichen Häfen oder Kontrollstellen inspiziert. Diese erhöhte Sichtbarkeit kann sie zu einem Ziel für feindliche Akteure machen, die möglicherweise Informationen über den militärischen Präsenz und die Art der transportierten Güter sammeln möchten. Verzögerungen durch Kontrollen führen dazu, dass militärische Fahrzeuge länger in exponierten und potenziell ungeschützten Bereichen verweilen, was die Möglichkeit für Saboteure erhöht, sich Zugang zu verschaffen oder die Situation auszuspionieren. Bei Kontrollen sind oft mehrere Parteien beteiligt (z. B. Zollbeamte, Veterinärbehörden, eventuell auch externe Dienstleister). Dies schafft Gelegenheiten für unbefugte Personen, potenziell auf das militärische Gerät zuzugreifen, um Manipulationen vorzunehmen oder Schäden zu verursachen.
Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen I.1 und I.2 sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich haben gemeinsame Bewerber (Bewerbergemeinschaft) den Nachweis für die Eignungsanforderung I. 3 zu erbringen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen I.1, I.2, und I.4 ebenfalls in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wird bei einem Bewerber bzw. einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Nachunternehmer nicht festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erforderlich wären, um die wirtschaftlich-finanziellen bzw. die technisch-beruflichen Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen
Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB
Das Formblatt B-V31 (Anlage 1) ist unterschrieben und dem Antrag beigefügt.
Soweit die Beauftragung von Unterauftragnehmern vorgesehen ist:
Das Formblatt B-V32 (Anlage 2) ist jeweils von allen als Unterauftragnehmer (UAN) vorgesehenen Unternehmen/Firmen unterschrieben und dem Antrag beigefügt.
Das beigefügte Formblatt B-V34 (Anlage 3) ist zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.
Im Falle einer BG haben gemeinsame Bewerber einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt.
Eine von allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter ist beigefügt. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bewerber beigefügt. Das Formular B-V047 ist ausgefüllt und unterschrieben und dem Teilnahmeantrag beigefügt.
Es ist zu erklären, ob es beabsichtigt wird UAN einzusetzen.
Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, ist zuzusichern, dass diese die Forderungen gemäß der Anlage Eigenerklärungen (BAAINBw-B-V 030, BAAINBw-B- V 031, BAAINBw-B-V 032, BAAINBw-B-V 034) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung ist beizufügen. Eine Liste der UAN sowie entsprechende weitere Erklärungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Auftragserfüllung bekannt werden. Es wird erklärt, dass das Personal zur Verschwiegenheit verpflichtet wird.
Es ist zu erklären, dass das sich bewerbende Unternehmen sowie am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Aus Sicherheitsgründen kommt nur ein Unternehmen mit Sitz in einem NATO- oder EU-Mitgliedsstaat in Betracht.
Es ist zu erklären, dass sich ein Unternehmenssitz in einem NATO- oder EU-Mitgliedsstaat befindet.
Für die Ausführung des Auftrags kommen nur solche Unternehmen in Betracht, die in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgenommen worden sind und hierüber zuvor einen öffentlich rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ‐ SÜG) sowie nach Maßgabe des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch - GHB), beides in der jeweils geltenden Fassung, abgeschlossen haben. Ein gültiger Sicherheitsbescheid oder die Bereitschaftserklärung, in die Geheimschutzbetreuung des Bundes aufgenommen zu werden, ist Voraussetzung für die Teilnahme im Vergabeverfahren.
Es ist zu erklären, dass ein gültiger Sicherheitsbescheid vorliegt bzw. die Bereitschaft besteht,
in die Geheimschutzbetreuung des Bundes aufgenommen zu werden.
Für den Transport von VS-Material und Krypto eingesetzte Subunternehmen müssen ebenfalls der Geheimschutzbetreuung des BMWK unterliegen. Es darf nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden.
Es ist zu erklären, dass für den Transport von VS Material und Krypto nur Subunternehmen eingesetzt werden, die der Geheimschutzbetreuung des BMWK unterliegen und dass nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt wird.
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen
i. H. v. mindestens 3,0 Mio. € (netto),bei einer Bewerbung auf ein Los, in Höhe von
mindestens 6 Mio. € bei einer Bewerbung auf zwei Lose und mindestens 9 Mio. € bei einer Bewerbung auf 3 Lose vorliegt. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren. Der Nachweis gem. II.1 ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Es ist zu erklären, dass ein mittlerer Jahresumsatz i. H. v. mindestens 3,0 Mio. € vorliegt.
Der Bieter legt eine, vom Kreditinstitut zu unterschreibende, vollständig ausgefüllte (ankreuzen der entsprechenden Kästchen) und mit Stempel zu versehende Erklärung vor. Diese darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als ein Jahr sein.
Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formular zu nutzen.
Es ist zu erklären, dass für das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bietergemeinschaft eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. € für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abgeschlossen hat.
Die Versicherungsurkunde (in Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist beizufügen. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber), die Deckungssumme zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Für den Fall, dass die Versicherungsurkunde oder die Bestätigung des Versicherungsträgers nur eine Versicherung für das laufende Kalenderjahr nachweist, erkläre ich, dass die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum (inklusive Verlängerungsoptionen) besteht bzw. ich bereit bin, die geforderte Dauer des Versicherungszeitraums sicherzustellen.
alternativ:
Es ist zu erklären, dass das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bietergemeinschaft bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste (Anlage 9) mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt seit 2022 nachzuweisen.
Es ist zu erklären, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 vorliegt bzw., dass das Zertifikat spätestens mit Angebotsvorlage vorliegen wird.
Es ist zu erklären, dass die Sicherheitsbescheinigung für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß IMDG in der gültigen Form vorliegt bzw. bis Vertragsbeginn vorliegt. Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden wird zugesichert, dass auch von diesen die die Sicherheitsbescheinigung vorliegt, bzw. bis Vertragsbeginn vorliegt.
Das Transportgut unterliegt ggf. den Aspekten des Sabotageschutzes; eine Beauftragung von Personen gem. aktueller Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nummer 17 SÜG (Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko) ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Es wird bestätigt, dass das sich bewerbende Unternehmen/ die Bietergemeinschaft zur Erbringung der nach diesem Vertrag erforderlichen Leistungen keine Beschäftigten aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko gem. o.g. Staatenliste einsetzen wird.
Dieser ergibt sich aus der Summe der gewichteten Stellplatzpreise,
sowie der Summe der Zusatzkosten.
Gewertet wird die Summe des gewichteten Stellplatzpreises und der Summe der Zusatzkosten.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Ziel der vorliegenden Beschaffung ist, eine existierende Fähigkeit am Standort Litauen schnellstmöglich zum Schutz der eigenen Soldatinnen und Soldaten, aber auch der Soldatinnen und Soldaten verbündeter Nationen herzustellen. Die gegenwärtige und sich entwickelnde sicherheitspolitische Lage sowie die politische Vorgabe zur Übernahme einer größeren Verantwortung der Bundeswehr als Rahmennation in militärischen Einsätzen haben eine Verpflichtung im Bereich der Verteidigung an der Ostflanke ergeben. Die derzeit vorhandenen Kräfte sind nicht ausreichend. Entscheidender Aspekt ist daher die Fähigkeitslücke so schnell wie möglich durch die Verlegung größerer Truppenteile zu schließen.
Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat im Beschluss vom 31.05.2017 - Verg 36/16 (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII - Verg 47/156; 31.05.2017 - VII-Verg 36/16; 22.05.2013 - VII - Verg 16/12; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 Rn 45; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 19 Verg 2/21) ausdrücklich festgestellt, dass der Auftraggeber zugunsten von Verringerung von Risikopotentialen bestimmte Lösungen vorgeben darf. Die schnellere Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit des militärischen Materials am Zielstandort sowie der risikoarme Transport stellen nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe dar, die den öffentlichen Auftraggeber dazu berechtigen, im Rahmen seiner (vergaberechtlichen) Bestimmungsfreiheit eine ganz bestimmte Durchführung der Transporte (hier: Direkttransporte) nachzufragen. Insoweit müssen im Rahmen der gebotenen Abwägung die Interessen des Wettbewerbs ausnahmsweise zurückstehen.
Hinzu kommt nicht vernachlässigbarer Koordinierungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers und damit des militärischen Bedarfsträgers. Wird ein drittes Land angefahren, so sind für jedes verschiffte Fahrzeug sowie für jeden zu befördernden Soldaten, diplomatische Anmeldungen durchzuführen. Der hierbei jeweils zu stellende "request for visist" stellt nicht nur einen (angesichts der Transportmasse) erheblichen administrativen Aufwand dar, sondern kann ggf. die zusammenhängende vollständige Verlegung von Personal und Material gefährden, sollte er von den Behörden des Drittlandes nicht zeitgerecht bearbeitet werden können. Besonders bei (nicht seltenem) kurzfristigem Fahrzeug-, Material- oder Personalwechsel, welcher dann nicht ordnungsgemäß und zeitgerecht abgefertigt werden kann, wird der zusammenhängende Transit gefährdet bzw. ist nicht möglich. Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei Anlaufen eines dritten Landes ggf. erneut Maßnahmen im Rahmen der Tierseuchenprophylaxe (TSP) getroffen werden müssen. Hierbei werden ebenso materielle sowie personelle Ressourcen verbraucht. Trotz der grundsätzlich gegebenen gegenseitigen Anerkennung haben schwedische Behörden das Recht, eigene Kontrollen durchzuführen. Das bedeutet, sie können die Zertifikate überprüfen und zusätzliche Maßnahmen anordnen, um sicherzustellen, dass keine Tierseuchen eingeschleppt werden. Schweden könnte spezifische Anforderungen und Sonderkontrollen aufstellen, insbesondere wenn die Fahrzeuge aus Hochrisikogebieten stammen oder wenn besondere Sicherheitsprotokolle für militärische Transporte gelten. Dies könnte bedeuten, dass selbst mit deutschen Zertifikaten weitere Maßnahmen oder Kontrollen erforderlich sind. Deutsche Zertifikate sind hilfreich und werden oft anerkannt, jedoch sind sie keine Garantie dafür, dass schwedische Behörden die Einfuhr ohne zusätzliche Kontrollen oder Anforderungen genehmigen. Der ggf. im Einzelfall erforderliche Aufwand ist überhaupt nicht abschätzbar und birgt deshalb ein zusätzliches Risiko der Verzögerungen. Bei zusätzlichen Kontrollen werden militärische Fahrzeuge und Ausrüstungen in der Regel in öffentlichen Häfen oder Kontrollstellen inspiziert. Diese erhöhte Sichtbarkeit kann sie zu einem Ziel für feindliche Akteure machen, die möglicherweise Informationen über den militärischen Präsenz und die Art der transportierten Güter sammeln möchten. Verzögerungen durch Kontrollen führen dazu, dass militärische Fahrzeuge länger in exponierten und potenziell ungeschützten Bereichen verweilen, was die Möglichkeit für Saboteure erhöht, sich Zugang zu verschaffen oder die Situation auszuspionieren. Bei Kontrollen sind oft mehrere Parteien beteiligt (z. B. Zollbeamte, Veterinärbehörden, eventuell auch externe Dienstleister). Dies schafft Gelegenheiten für unbefugte Personen, potenziell auf das militärische Gerät zuzugreifen, um Manipulationen vorzunehmen oder Schäden zu verursachen.
Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen I.1 und I.2 sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich haben gemeinsame Bewerber (Bewerbergemeinschaft) den Nachweis für die Eignungsanforderung I. 3 zu erbringen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen I.1, I.2, und I.4 ebenfalls in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wird bei einem Bewerber bzw. einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Nachunternehmer nicht festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erforderlich wären, um die wirtschaftlich-finanziellen bzw. die technisch-beruflichen Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen
Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB
Das Formblatt B-V31 (Anlage 1) ist unterschrieben und dem Antrag beigefügt.
Soweit die Beauftragung von Unterauftragnehmern vorgesehen ist:
Das Formblatt B-V32 (Anlage 2) ist jeweils von allen als Unterauftragnehmer (UAN) vorgesehenen Unternehmen/Firmen unterschrieben und dem Antrag beigefügt.
Das beigefügte Formblatt B-V34 (Anlage 3) ist zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.
Im Falle einer BG haben gemeinsame Bewerber einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt.
Eine von allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter ist beigefügt. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bewerber beigefügt. Das Formular B-V047 ist ausgefüllt und unterschrieben und dem Teilnahmeantrag beigefügt.
Es ist zu erklären, ob es beabsichtigt wird UAN einzusetzen.
Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, ist zuzusichern, dass diese die Forderungen gemäß der Anlage Eigenerklärungen (BAAINBw-B-V 030, BAAINBw-B- V 031, BAAINBw-B-V 032, BAAINBw-B-V 034) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung ist beizufügen. Eine Liste der UAN sowie entsprechende weitere Erklärungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Auftragserfüllung bekannt werden. Es wird erklärt, dass das Personal zur Verschwiegenheit verpflichtet wird.
Es ist zu erklären, dass das sich bewerbende Unternehmen sowie am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Aus Sicherheitsgründen kommt nur ein Unternehmen mit Sitz in einem NATO- oder EU-Mitgliedsstaat in Betracht.
Es ist zu erklären, dass sich ein Unternehmenssitz in einem NATO- oder EU-Mitgliedsstaat befindet.
Für die Ausführung des Auftrags kommen nur solche Unternehmen in Betracht, die in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgenommen worden sind und hierüber zuvor einen öffentlich rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ‐ SÜG) sowie nach Maßgabe des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch - GHB), beides in der jeweils geltenden Fassung, abgeschlossen haben. Ein gültiger Sicherheitsbescheid oder die Bereitschaftserklärung, in die Geheimschutzbetreuung des Bundes aufgenommen zu werden, ist Voraussetzung für die Teilnahme im Vergabeverfahren.
Es ist zu erklären, dass ein gültiger Sicherheitsbescheid vorliegt bzw. die Bereitschaft besteht,
in die Geheimschutzbetreuung des Bundes aufgenommen zu werden.
Für den Transport von VS-Material und Krypto eingesetzte Subunternehmen müssen ebenfalls der Geheimschutzbetreuung des BMWK unterliegen. Es darf nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden.
Es ist zu erklären, dass für den Transport von VS Material und Krypto nur Subunternehmen eingesetzt werden, die der Geheimschutzbetreuung des BMWK unterliegen und dass nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt wird.
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen
i. H. v. mindestens 3,0 Mio. € (netto),bei einer Bewerbung auf ein Los, in Höhe von
mindestens 6 Mio. € bei einer Bewerbung auf zwei Lose und mindestens 9 Mio. € bei einer Bewerbung auf 3 Lose vorliegt. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren. Der Nachweis gem. II.1 ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Es ist zu erklären, dass ein mittlerer Jahresumsatz i. H. v. mindestens 3,0 Mio. € vorliegt.
Der Bieter legt eine, vom Kreditinstitut zu unterschreibende, vollständig ausgefüllte (ankreuzen der entsprechenden Kästchen) und mit Stempel zu versehende Erklärung vor. Diese darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als ein Jahr sein.
Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formular zu nutzen.
Es ist zu erklären, dass für das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bietergemeinschaft eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. € für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abgeschlossen hat.
Die Versicherungsurkunde (in Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist beizufügen. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber), die Deckungssumme zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Für den Fall, dass die Versicherungsurkunde oder die Bestätigung des Versicherungsträgers nur eine Versicherung für das laufende Kalenderjahr nachweist, erkläre ich, dass die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum (inklusive Verlängerungsoptionen) besteht bzw. ich bereit bin, die geforderte Dauer des Versicherungszeitraums sicherzustellen.
alternativ:
Es ist zu erklären, dass das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bietergemeinschaft bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste (Anlage 9) mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt seit 2022 nachzuweisen.
Es ist zu erklären, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 vorliegt bzw., dass das Zertifikat spätestens mit Angebotsvorlage vorliegen wird.
Es ist zu erklären, dass die Sicherheitsbescheinigung für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß IMDG in der gültigen Form vorliegt bzw. bis Vertragsbeginn vorliegt. Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden wird zugesichert, dass auch von diesen die die Sicherheitsbescheinigung vorliegt, bzw. bis Vertragsbeginn vorliegt.
Das Transportgut unterliegt ggf. den Aspekten des Sabotageschutzes; eine Beauftragung von Personen gem. aktueller Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nummer 17 SÜG (Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko) ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Es wird bestätigt, dass das sich bewerbende Unternehmen/ die Bietergemeinschaft zur Erbringung der nach diesem Vertrag erforderlichen Leistungen keine Beschäftigten aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko gem. o.g. Staatenliste einsetzen wird.
Dieser ergibt sich aus der Summe der gewichteten Stellplatzpreise,
sowie der Summe der Zusatzkosten.
Gewertet wird die Summe des gewichteten Stellplatzpreises und der Summe der Zusatzkosten.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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