1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsamt (BVA) Obere BundesbehördeArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Herstellung und Lieferung von 50-Eurocent-Münzplättchen in 2 LosenBeschreibung: Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 11.220.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 52.800.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 1) sowie von 5.780.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 27.200.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben. Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 1 insgesamt 56.100 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 198.000 Stück sowie im Los 2 insgesamt 28.900 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 102.000 Stück der 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern. Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 2 sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.Kennung des Verfahrens: 71eef534-3fdb-44d9-ba9b-ff841fa24956Interne Kennung: Z I 5- X -137/25Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: neinZentrale Elemente des Verfahrens: Es ist ein in den Vergaberichtlinien genanntes Verfahren (§ 15 VGV - offenes Verfahren)
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 44451000Münzronden
2.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: bei der Neuen Münze 19Ort: HamburgPostleitzahl: 22145NUTS-3-Code: Hamburg(DE600)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Lieferungen sind an die jeweils zur Prägung beauftrage Münzstätte zu liefern (Standorte der fünf Münzstätten der Bundesrepublik Deutschland: Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg).
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 1Euro
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.5 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2Auftragsbedingungen:Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungRein nationale Ausschlussgründe: nach § 123 und 124 GWB (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen)
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: Herstellung und Lieferung von 50-Eurocent-Münzplättchen in 2 LosenBeschreibung: IIm Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 11.220.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 52.800.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 1) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben. Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 1 insgesamt 56.100 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 198.000 Stück der 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.Interne Kennung: Z I 5 - X -137/25
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 44451000MünzrondenOptionen:Beschreibung der Optionen: Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von einer Optionsmenge von bis zu 52.800.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 1) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben. Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 1 Optionsmengen für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 198.000 Stück 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: bei der Neuen Münze 19Ort: HamurgPostleitzahl: 22145NUTS-3-Code: Hamburg(DE600)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Mindestmengen der Münzronden in Stempel- und Spiegelglanzqualität sind an die Münzstätte Hamburg zu liefern. Die Optionsmengen sind gleichmäßig auf die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufzuteilen und zu liefern.
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/10/2025Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 1Euro
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup# ,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische BeschaffungZiel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: SonstigesGefördertes soziales Ziel: Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
5.1.8 ZugänglichkeitskriterienZugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in das HandelsregisterBeschreibung: 1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben. 2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. 3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung 2. Aktuelle Bankauskunft Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: 1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Lieferung von Silbermünzronden. 2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden 3. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Silbermünzronden 4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
5. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder die Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten ArbeitenBeschreibung: 1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung 2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: Preis
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=775424
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=756086Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 24/06/202512:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich das Nachfordern von Unterlagen gemäß § 56 Abs.2 ff. VGV vor.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 25/06/202512:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinEs ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: jaZusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Nach Erhalt der unterzeichneten Geheimhaltungserklärung übersenden wir Ihnen die Unterlagen, aus denen die konkreten Spezifikationen der zu liefernden Ronden entnommen werden können (Anlagen 1.1 bis 1.3 zur Leistungsbeschreibung).Elektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Rügefrist, die 10 Kalendertage ab Kenntnis eines Verstoßes beträgt. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, bei der Vergabekammer eingereicht werden.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesverwaltungsamt (BVA) Obere BundesbehördeOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesverwaltungsamt (BVA) Obere BundesbehördeOrganisation, die Angebote bearbeitet: Bundesverwaltungsamt (BVA) Obere Bundesbehörde
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002Titel: Herstellung und Lieferung von 50-Eurocent-Münzplättchen in 2 LosenBeschreibung: Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 5.780.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 27.200.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben. Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 2 insgesamt 28.900 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 102.000 Stück der 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 2 sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.Interne Kennung: Z I 5 -X - 137/25
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 44451000Münzronden
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Ollenhauerstraße 97Ort: BerlinPostleitzahl: 13403NUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/10/2025Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 1Euro
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in das HandelsregisterBeschreibung: : 1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben. 2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. 3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert
zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.Kriterium: Allgemeiner JahresumsatzBeschreibung: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung 2. Aktuelle Bankauskunft Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten LieferungenBeschreibung: 1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Lieferung von Silbermünzronden. 2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden 3. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Silbermünzronden 4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen. 5. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder die Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: 1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung 2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland) Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=775424
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=775424Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 24/06/202512:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich das Nachfordern von Unterlagen gemäß § 56 Abs.2 ff. VGV vor.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 25/06/202512:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Rüge eines Verstoßes (10 Kalendertage nach Kenntnis) und die Frist für die Einreichung des Nachprüfungsantrags (15 Kalendertage nach Ablehnung der Rüge oder 10 Kalendertage nach Kenntnis des Verstoßes).
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsamt (BVA) Obere BundesbehördeIdentifikationsnummer: 0204 - DE8118844176Postanschrift: DGZ-Ring 12Ort: BerlinPostleitzahl: 13086NUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: DeutschlandKontaktstelle: Vergabestelle im Referat Z I 5E-Mail: Vergabestelle@bva.bund.deTelefon: 000Fax: +49 228-99358681645Internet-Adresse: http://www.bva.bund.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtIdentifikationsnummer: 0204 - 49228-94990Postanschrift: Bundesklanzlerplatz 1Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: info@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228-94990Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 9be1c532-c206-45a6-8917-d49b9ceb4d4c- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/05/202500:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung