Ausschreibungsdetails
Metallbauarbeiten
35 m Vordach Träger Winkelstahl 180/90/10
22 m² Vordach Deckenuntersicht Kassetten Alu-Tafeln
2,2 t Windfang Unterkonstruktion Stahl verzinkt
10 m² Windfang Dachschalung OSB/3 22 mm
10 m² Windfang Gefälledämmschicht PUR/PIRR D30 mm
10 m² Windfang Dachabdichtung BROOF FPO-BV-V-PG-GV D 1,8 mm
17 m Windfang Dachrandabschlussprofil Alu D 2 mm, H 80 mm
50 m² Windfang UK Alu Wand/Deckenuntersicht 20-30 mm
50 m² Windfang Bekleidung Alu-Verbundpl. D 4 mm
3 St. Windfang Ablauf Flachdach Freispiegelentwässerung DN70
3 St. Windfang Notablauf Flachdach Freispiegelentwässerung DN70
15 m Windfang Regenfallrohr DN70 Stahl verzinkt
27 m Treppenhaus Wangenbekleidung Stahlblech D 10 mm, beschichtet
27 m Treppenhaus Geländer, Stahl, beschichtet
53 m Treppenhaus Handlauf Stahl, beschichtet
21 m Foyer Handlauf Stahl, beschichtet
4 m Technikraum Geländer, Stahl, verzinkt
1 St. Technikraum Steigleiter, Stahl, verzinkt, H 2,38 m
5 m Trennwand, Stahlgittermatten, H 3,00 m
65 m Kantenschutz, Stahl niro 30x30 mm
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und ter-roristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet wer-den oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswer-te),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Uni-on oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzuläs-sige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste-chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge-schäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung un-ter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
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Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB:
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwe-re Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Ver-haltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschrän-kung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirk-sam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbe-werbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen besei-tigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines frühe-ren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenser-satz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in un-zulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktions-verordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Arti-kel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Ver-ordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022
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Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabege-setzes (ThürVgG).
Metallbauarbeiten
35 m Vordach Träger Winkelstahl 180/90/10
22 m² Vordach Deckenuntersicht Kassetten Alu-Tafeln
2,2 t Windfang Unterkonstruktion Stahl verzinkt
10 m² Windfang Dachschalung OSB/3 22 mm
10 m² Windfang Gefälledämmschicht PUR/PIRR D30 mm
10 m² Windfang Dachabdichtung BROOF FPO-BV-V-PG-GV D 1,8 mm
17 m Windfang Dachrandabschlussprofil Alu D 2 mm, H 80 mm
50 m² Windfang UK Alu Wand/Deckenuntersicht 20-30 mm
50 m² Windfang Bekleidung Alu-Verbundpl. D 4 mm
3 St. Windfang Ablauf Flachdach Freispiegelentwässerung DN70
3 St. Windfang Notablauf Flachdach Freispiegelentwässerung DN70
15 m Windfang Regenfallrohr DN70 Stahl verzinkt
27 m Treppenhaus Wangenbekleidung Stahlblech D 10 mm, beschichtet
27 m Treppenhaus Geländer, Stahl, beschichtet
53 m Treppenhaus Handlauf Stahl, beschichtet
21 m Foyer Handlauf Stahl, beschichtet
4 m Technikraum Geländer, Stahl, verzinkt
1 St. Technikraum Steigleiter, Stahl, verzinkt, H 2,38 m
5 m Trennwand, Stahlgittermatten, H 3,00 m
65 m Kantenschutz, Stahl niro 30x30 mm
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunk-te auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektro-nischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werk-zeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfas-sungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei präqualifizierten Unternehmen sind für die benannten anderen Unternehmen keine Unterlagen vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden nur bei begründeten Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder die EEE, mitunter ergänzt durch die Bescheinigungen zuständiger Stellen nachgefordert. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei.
Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
> Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht
> Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
> Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuver-lässigkeit als Bieter in Frage stellt:
> Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
> Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
> Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
> Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
> Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
> Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Bei-tragszahlung unterfallen
> Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
Die Bescheinigungen (Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen) umfassen die folgenden Angaben:
> drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme, Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Anga-be der ausgeführten Mengen; Zahl der hier durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen An-forderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme ein-schließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnah-me (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragneh-mer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Lei-tungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsge-mäße Ausführung der Leistung
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausge-wiesenem Leitungspersonal
> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen –
insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise
– nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten
Wettbewerbspreis.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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