Ausschreibungsdetails
geo- und umwelttechnischer Sachverständiger und geotechnische Baubegleitung
Zuarbeit Bauausführung:
- Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen
- Prüfung der geotechnischen Grundlagen bei erdstatischen Berechnungen
- Prüfung Untersuchungskonzept des AN zu abfalltechnischen Deklarationsuntersuchungen von Erdaushub, Straßenaufbruch
- Durchführung von abfalltechnischen Deklarationsuntersuchungen von Erdaushub, Straßenaufbruch und sonstigen Bauabfällen gemäß den aktuell gültigen Richtlinien (z.B. Beprobung gemäß EBV, Deponieverordnung).
- Überwachung von Entsorgungsleistungen von Erdaushub, Straßenaufbruch und sonstigen Bauabfällen
- Prüfung von Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokollen sowie Einbringproto-kollen etc. nach ZTV-W, ZTV-E-StB
- Geotechnische Fremdüberwachung einschließlich der Durchführung von Kontrollprüfungen wie Verdichtungskontrollen mittels Rammsondierungen und Plattendruckversuchen
- Prüfung des Qualitätssicherungsplans und der Ergebnisse der Eigenüberwachung des Auftragnehmers (AN)
- Durchführung von Eignungsprüfungen von Erd- und RC-Baustoffen (Kornverteilung, Bodengruppe, Wassergehalt, organischer Anteil etc.)
- Visuelle und geotechnische Abnahme von Gründungssohlen im Brückenbau, Verkehrswege-bau
- bodenkundliche Baubegleitung nach §4 BBSchV
Zuarbeit Planungsleistungen:
- Kleinrammbohrungen zur Probenentnahmen nach DIN EN ISO 22475-1 „Geotechnischen Erkundung und Untersuchung“
- Rammsondierungen zur Bodenerkundung nach DIN EN ISO 22476-2 „Geotechnischen Erkundung und Untersuchung“
- Dynamische Plattendruckversuche nach DIN 18134 und TP BF-StB, Stand Mai 2024
- Probenahme an Land und auf dem Wasser
- Analysen von Boden einschließlich Analytik nach EBV, LAGA und Deponieverordnung
- Analysen von Straßenaufbruch einschließlich Analytik nach RUVA StB 01
- Auswertung der Untersuchungen und Erstellen von Untersuchungsberichten
- bodenkundliche Baubegleitung im Rahmen der planerischen Leistungen
anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) -
Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§129b StGB) - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder
Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB), -
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB),
jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), -Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des
Menschenhandels (§ 233a StGB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Erklärung
entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den
untenstehenden Punkten vorliegt: Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen habe/haben/hat. Sofern nachfolgend nicht anders
angegeben, erkläre(n) ich/wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: -Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug
(§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
- Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), -
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), -Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit
gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404
Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Das
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich/wir, nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder -gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz - gem. § 98c Aufenthaltsgesetz - gem. §
19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein.
anderen Unternehmen getroffen habe/haben, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, -kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens
einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbe- werbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom
Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ich/Wir erklären, dass - für mein/unser Unternehmen keine
Ausschlussgründe im Sinne von §6e EU VOB/A vorliegen, - ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro belegt worden bin/sind.
- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Geldbuße von mehr als 175.000 Euro belegt worden bin/sind. - für mein /unser Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinnde von §6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - zwar für mein/unser Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinnde von §6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir
jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder
hergestellt wurde.
geo- und umwelttechnischer Sachverständiger und geotechnische Baubegleitung
Zuarbeit Bauausführung:
- Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen
- Prüfung der geotechnischen Grundlagen bei erdstatischen Berechnungen
- Prüfung Untersuchungskonzept des AN zu abfalltechnischen Deklarationsuntersuchungen von Erdaushub, Straßenaufbruch
- Durchführung von abfalltechnischen Deklarationsuntersuchungen von Erdaushub, Straßenaufbruch und sonstigen Bauabfällen gemäß den aktuell gültigen Richtlinien (z.B. Beprobung gemäß EBV, Deponieverordnung).
- Überwachung von Entsorgungsleistungen von Erdaushub, Straßenaufbruch und sonstigen Bauabfällen
- Prüfung von Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokollen sowie Einbringproto-kollen etc. nach ZTV-W, ZTV-E-StB
- Geotechnische Fremdüberwachung einschließlich der Durchführung von Kontrollprüfungen wie Verdichtungskontrollen mittels Rammsondierungen und Plattendruckversuchen
- Prüfung des Qualitätssicherungsplans und der Ergebnisse der Eigenüberwachung des Auftragnehmers (AN)
- Durchführung von Eignungsprüfungen von Erd- und RC-Baustoffen (Kornverteilung, Bodengruppe, Wassergehalt, organischer Anteil etc.)
- Visuelle und geotechnische Abnahme von Gründungssohlen im Brückenbau, Verkehrswege-bau
- bodenkundliche Baubegleitung nach §4 BBSchV
Zuarbeit Planungsleistungen:
- Kleinrammbohrungen zur Probenentnahmen nach DIN EN ISO 22475-1 „Geotechnischen Erkundung und Untersuchung“
- Rammsondierungen zur Bodenerkundung nach DIN EN ISO 22476-2 „Geotechnischen Erkundung und Untersuchung“
- Dynamische Plattendruckversuche nach DIN 18134 und TP BF-StB, Stand Mai 2024
- Probenahme an Land und auf dem Wasser
- Analysen von Boden einschließlich Analytik nach EBV, LAGA und Deponieverordnung
- Analysen von Straßenaufbruch einschließlich Analytik nach RUVA StB 01
- Auswertung der Untersuchungen und Erstellen von Untersuchungsberichten
- bodenkundliche Baubegleitung im Rahmen der planerischen Leistungen
Umsatz in vergleichbaren Dienstleistungen
Hiermit wird überprüft, ob der Umsatz bei entsprechenden vergleichbaren Projekten
erzielt wird und ob der Bewerber ggf. über genügend Kapazität verfügt, um
Arbeitsspitzen abdecken zu können.
Vergleichbare Leistungen sind folgende Leistungen beim Neubau von Brückenbauwerken und Verkehrsanlagen im Straßenbau:
- Objektüberwachung zur Sicherung der Qualitätsstandards im Erd- und Straßenbau nach ZTV-E StB
- Geo- und umwelttechnische Gutachterleistungen
Zur Bewertung wird der Mittelwert (arithmetisches Mittel) des Bruttoumsatzes für das Büro für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre ermittelt.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: >= 400.000 €
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: >= 300.000 €
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: >= 200.000 €
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: >= 100.000 €
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: >= 80.000 €
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: < 80.000 €
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in der Qualitätssicherung nach ZTV-E-StB für Projekte im Erd- und Straßenbau
Erklärung, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren Leistungen erbracht hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unternehmen, die weniger als 3 Referenzen darlegen, sind nicht geeignet. Als Endpunktzahl wird der Mittelwert aller wertbaren Referenzen gebildet.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen in der Qualitätssicherung nach ZTV-E-StB für Projekte im Erd- und Straßenbau.
1) Durchführung von statischen Plattendruckversuchen,
2) Durchführung von dynamischen Plattendruckversuchen,
3) Durchführung von Rammkernbohrungen
4) Prüfung von Bauwerkshinterfüllungen,
5) Untersuchungen im Straßenoberbau.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung von allen 5 der oben genannten Leistungen.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung von 4 der oben genannten Leistungen
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung von 3 der oben genannten Leistungen.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung von 2 der oben genannten Leistungen
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung von 1 der oben genannten Leistungen
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung keiner der oben genannten Leistungen
Referenzen vergleichbarer geo- und umwelttechnischer Gutachterleistungen
Erklärung, dass der Bieter in den letzten drei Jahren Leistungen erbracht hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unternehmen, die weniger als 3 wertbare Referenzen darlegen sind nicht geeignet.
Als Endpunktzahl wird der Mittelwert aller wertbaren Referenzen gebildet. Vergleichbare Dienstleistungen werden in der Bekanntmachung wie folgt definiert:
Vergleichbare Leistungen sind durch das Unternehmen erstellte Gutachten.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung von Rammkernbohrungen, Rammkernsondierungen, Untersuchungen im Straßenoberbau und hat ein Gutachten über Bodenmechanik, Bodenchemie, Farbanstrichproben und den Straßenaufbruch als Ergebnis.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Die Referenz beihnaltet die Durchführung von Rammkernbohrungen, Rammkernsondierungen, Untersuchungen im Straßenoberbau und hat ein Gutachten über Bodenmechanik, Bodenchemie und den Straßenaufbruch als Ergebnis.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung von Rammkernbohrungen, Rammkernsondierungen, Untersuchungen im Straßenoberbau und hat ein Gutachten über Bodenmechanik und Bodenchemie als Ergebnis.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung von Untersuchungen im Straßenoberbau und hat ein Gutachten über Bodenmechanik und den Straßenaufbruch als Ergebnis.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Die Referenz beinhaltet die Durchführung von Untersuchungen im Straßenoberbau und hat ein Gutachten über den Straßenaufbruch als Ergebnis.
0 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt e: 0 Punkte enthält eine nicht komplett bescheinigte Referenz, sowie eine Referenz über eine nicht vergleichbare Leistung.
Technische Ausstattung
Festlegung, welche Ausstattung erforderlich ist:
Werkzeug und Gerätschaften zur Durchführung von:
Rammkernbohrungen und Rammsondierungen
Probenentnahmen im Straßenoberbau,
Labor zur Untersuchung von Bodenproben,
Labor zur Untersuchung von Farbanstrichproben,
Labor zur Untersuchung von Straßenaufbruch,
EDV-Arbeitsplätze
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: wenn alle der 6 obigen Kriterien erfüllt sind.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: wenn 5 der obigen 6 Kriterien erfüllt sind.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: wenn 4 der obigen 6 Kriterien erfüllt sind.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: wenn 3 der obigen 6 Kriterien erfüllt sind.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: wenn 2 der obigen 6 Kriterien erfüllt sind.
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: wenn 1 oder weniger der obigen 6 Kriterien erfüllt sind.
Gesamtzahl der Beschäftigten
Es wird geprüft, ob der Bewerber über genügend Kapazität verfügt, um den Vertrag fristgerecht zu bearbeiten und auch Arbeitsspitzen oder Krankheitsfälle abdecken zu können.
5 Punkte; Kriterium bestmöglich erfüllt: über 25 Mitarbeiter
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 21- 25 Mitarbeiter
3 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 16- 20 Mitarbeiter
2 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 11- 15 Mitarbeiter
1 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 6- 10 Mitarbeiter
0 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: bis zu 5 Mitarbeiter
Für die Angebotswertung wird der Preis/Honorar (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
· 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar.
· 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises/Honorars.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen/Honoraren erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise/Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung nach DIN 1333).
Zur Sicherung der Qualität bei der Bearbeitung des Projektauftrags ist die Darstellung strukturierter Arbeitsabläufe mit Angabe der Projektbeteiligten in den jeweiligen Arbeitsschritten und Aufgabenbereichen sowie den zu berücksichtigenden Schnittstellen einschließlich der Sicherstellung einer zeitnahen Übergabe der Arbeitsergebnisse zu erbringen.
Der Bieter stellt die vorgesehenen Arbeitsabläufe zu den 5 Bereichen (Baugrund- und Gründungsgutachten, Arbeitsablauf bei Probenentnahme, Baubegleitung, Probenauswertung, bodenkundliche Begleitung) dar und ein beispielhafter Prüfbericht wird übergeben.
Dazu sind die im Rahmen der geotechnischen und umwelttechnischen Begleitung des Bauvorhabens notwendigen Prüfungen und Überwachungstätigkeiten mit Angabe der zu beachtenden Normung, ZTV‘s und Vorschriften darzustellen.
Hierbei ist konkret auf die erforderlichen Prüfungen und Überwachungstätigkeiten im Zuge
o der Herstellung der neuen Erdbauwerke ,
o der Herstellung der neuen Spundwand,
o der Gründung der Widerlager sowie des neuen Brückenbauwerks (Tiefgründungen, WL-Hinterfüllungen),
o des Erdbaus im Zuge des Verkehrswegebaus (Entsorgung/ Wiederverwendung und Einbau von Bodenmaterial) sowie
o des Rückbaus und der Entsorgung/ Wiederverwertung der anfallenden Straßenbaustoffe
einzugehen.
Ein beispielhafter Prüfbericht ist zu übergeben.
Wertung Qualität: 40%
7ade7f9b-2c79-4ae9-abef-d19a92cf91d6