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Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App

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23.05.2025

26.06.2025 09:00

NOV_58737_25_GRM

1

Verfahren

Deutscher Wetterdienst

30.07.2025 13:47

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterentwicklung und Betrieb
der WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes
Kennung des Verfahrens: cb31869f-af07-46c2-b2b5-5f4d20c88625
Interne Kennung: NOV_58737_25_GRM
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72212100Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)
Betrug oder Subventionsbetrug: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Bildung krimineller Vereinigungen: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)
Bildung terroristischer Vereinigungen: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)
Insolvenz: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Interessenkonflikt: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: §§ 123,
124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)
Rein nationale Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Schwere Verfehlung: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: §§ 123, 124
GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: §§ 123,
124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)
Zahlungsunfähigkeit: §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576
(Eigenerklärung, Vordruck)
Für die oben aufgeführten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und
Verordnung (EU) 2022/576 gilt Folgendes:
Der Auftrag wird nur mit einem fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen
abgeschlossen, welches nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden
ist. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die
Vorlage eines Präqualifikationsnachweises. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-LF) vorzulegen.
Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) durch den Auftraggeber akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
durch Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen
/Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zuständige
Stellen sind z.B. die Berufsgenossenschaften, Sozialkassen, Finanzämter, IHK,
Gewerbezentralregister. Die Vorlage hat dann innerhalb der von der Vergabestelle
festgesetzten Frist über die eVergabeplattform zu erfolgen.
Weiter ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen
des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576
erforderlich.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen
vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit
mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den
Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Betrieb der
WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes
Interne Kennung: OV-58737-25-GRM
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72212100Entwicklung von branchenspezifischer Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 20/12/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Er muss hierfür mit dem Angebot mindestens 2 geeignete
Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahren mit den
geforderten Angaben (Auftragswert, Ausführungszeitraum,
Leistungsempfänger, Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes)
vorweisen können.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.

Die weiteren Eignungkriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=775063
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=775063
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/06/202509:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97
Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende,
denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information
per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
Identifikationsnummer: 991-01769-82
Ort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
Land: Deutschland
E-Mail: Beschaffung@dwd.de
Telefon: +496980620
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: t:022894990
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 (0)228 94 99-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 06b1757e-1478-41fd-86e3-58505460ab83- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/202500:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


cb31869f-af07-46c2-b2b5-5f4d20c88625