1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Deutscher WetterdienstArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-AppBeschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterentwicklung und Betrieb
der WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen WetterdienstesKennung des Verfahrens: cb31869f-af07-46c2-b2b5-5f4d20c88625Interne Kennung: NOV_58737_25_GRMVerfahrensart: Nichtoffenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72212100Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)Betrug oder Subventionsbetrug: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)Bildung krimineller Vereinigungen: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)Bildung terroristischer Vereinigungen: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)Einstellung der beruflichen Tätigkeit: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)Insolvenz: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)Interessenkonflikt: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: §§ 123,
124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)Rein nationale Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)Schwere Verfehlung: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: §§ 123, 124
GWB (Eigenerklärung, Vordruck)Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: §§ 123,
124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung,
Vordruck)Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärung, Vordruck)Zahlungsunfähigkeit: §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576
(Eigenerklärung, Vordruck)
Für die oben aufgeführten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und
Verordnung (EU) 2022/576 gilt Folgendes:
Der Auftrag wird nur mit einem fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen
abgeschlossen, welches nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden
ist. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die
Vorlage eines Präqualifikationsnachweises. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-LF) vorzulegen.
Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) durch den Auftraggeber akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
durch Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen
/Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zuständige
Stellen sind z.B. die Berufsgenossenschaften, Sozialkassen, Finanzämter, IHK,
Gewerbezentralregister. Die Vorlage hat dann innerhalb der von der Vergabestelle
festgesetzten Frist über die eVergabeplattform zu erfolgen.
Weiter ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen
des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576
erforderlich.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen
vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit
mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den
Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-AppBeschreibung: Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Betrieb der
WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen WetterdienstesInterne Kennung: OV-58737-25-GRM
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72212100Entwicklung von branchenspezifischer SoftwareOptionen:Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 21/12/2025Enddatum der Laufzeit: 20/12/2027
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Er muss hierfür mit dem Angebot mindestens 2 geeignete
Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahren mit den
geforderten Angaben (Auftragswert, Ausführungszeitraum,
Leistungsempfänger, Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes)
vorweisen können.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Die weiteren Eignungkriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=775063
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=775063Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/06/202509:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97
Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende,
denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information
per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Deutscher WetterdienstIdentifikationsnummer: 991-01769-82Ort: Offenbach am MainPostleitzahl: 63067NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)Land: DeutschlandE-Mail: Beschaffung@dwd.deTelefon: +496980620Rollen dieser Organisation:Beschaffer
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: t:022894990Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 (0)228 94 99-0Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 06b1757e-1478-41fd-86e3-58505460ab83- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/202500:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung