Ausschreibungsdetails
Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag und Namen der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH. Dieses Verfahren wird mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
2) Aus Gründen der Sicherheit einer qualitätsgerechten Leistungserbringung sowie der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit ist dem Bieter für die Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen eine vorherige Besichtigung der Annahmestelle zu empfehlen, da sich dieses Wissen jeder einzelne Anbieter nur durch eine Besichtigung der Annahmestelle vor der Verpreisung des Leistungsverzeichnisses verschaffen kann. Die Ausschreibung wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach §17 VGV und der Option gem. § 17 Abs. 11 ausgeschrieben.
3) Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt.
4) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache und innerhalb der angegebenen Teilnahmefrist über die Vergabeplattform der eVergabe des Bundes einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
5) Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und/oder des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
6) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die eVergabe des Bundes zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist und Angebotsfrist zu stellen. Sofern eine Vorortbesichtigung gewünscht ist, ist der Terminwunsch bis spätestens 15 Tage vor Abgabefrist der Teilnahmeanträge oder des Angebotes über die Vergabeplattform zu kommunizieren. Später eingehende Rückfragen und Besichtigungswünsche können nicht mehr berücksichtigt werden.
7) Enthalten die Bewerberinformationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren, so hat der Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
8) Weiterhin hat der Bewerber in der Angebotsphase die Vergabestelle auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die eVergabe des Bundes zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Vergabestelle, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, werden den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens über die eVergabe des Bundes/Nachrichten mitgeteilt. Die erteilten weiteren Informationen (Antworten der Vergabestelle auf Fragen der Bewerber/Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrages sowie bei der Erstellung des Angebotes zugrunde zu legen.
9) Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Rücksendung der Unterlagen.
10) Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von dem Auftraggeber vorgesehene Frist von 26 Kalendertagen für die Erstellung des Angebotes aus Ihrer Sicht realistisch ist.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, die Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten, vorzunehmen! Grundlage: VGV § 17 Abs. (11).
Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung diese Möglichkeit vorbehalten hat.
11) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der beigefügten Datenschutzerklärung der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH einzuhalten.
setz § 21 Abs (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terro-Liste" geführt werden.
2) Eigenerklärung nach § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
Die Verteilung d. Entsorgungsstandorte setzt sich insg. aus ca. 8 % Wohnungsgrundstücken/Firmen (von 254 im Jahr 2021 auf 239 im 2024) und zu ca. 92% aus Gärten (von 2.837 im Jahr 2021 auf 2.765 im Jahr 2024) zusammen. Es sind täglich im Mittel bis zu ca. 40, im Maximum saisonal bedingt (mit Gartenentsorgung) bis zu ca. 80 Einzelentsorgungen zu realisieren. Im Jahr 2024 wurden ca. 8.810 Aufträge mit insgesamt 26.815 m³ abgearbeitet.
Davon waren ca. 2110 Aufträge für Wohngrundstücke/Firmen mit einer Entsorgungsmenge von 14.000 m³ und ca. 6.700 Aufträge für Gärten mit einer Entsorgungsmenge von 12.815 m³.
400 Anträge beinhalteten eine Schlauchlänge über 30 m (mit insgesamt 4.900 m zusätzlichem Schlauch). Die Auftragszahl zur Reinigung von abflusslosen Sammelgruben betrug ca. 2 Stk., die Nichteinhaltung von Terminen ca. 30 Stk., mit Samstagfahrt ca. 3 Stk. und mit Havariefahrt an Sonn- und Feiertagen ca. 2 Stk.
Als Annahmestation fungiert das Hauptpumpwerk Cracauer Anger in der Herrenkrugstraße 140b in 39114 Magdeburg.
Die Entsorgung hat überwiegend von Montag bis Freitag in einer Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu erfolgen. In Ausnahmefällen am Samstag u. bei Havarien an Sonn- und Feiertagen. Die Entsorgung der Gartensparten ist problematischer, da aufgrund der schmalen Wege u. sehr engen Wenderadien sehr kleine Fahrzeuge vonnöten sind. Es müssen auch Gartenwege befahren werden, die extrem spitzwinklige Abzweige (wesentlich größer als 90 Winkelgrad). Eine Wendemöglichkeit existiert gebenenfalls nicht.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Der Auftraggeber behält sich nach § 56 Abs. 2 VGV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
1) Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der „Anti-Terror-Liste“ geführt werden. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß §6 Abs. WRegG und die Abfrage im Gewerbezentralregister nach §150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GewO, vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
2) Eigenerklärung nach § 123 und §124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
3) Eigenerklärung zur Einhaltung der Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach TVergG LSA.
4) Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als 6 Monate (Kopie) und Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes (Kopie),
5) Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde (Kopie), ausländische Bewerber haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
6) Bescheinigung der zuständigen Behörden In- oder Ausland, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Kopie) – nicht älter als 3 Monate
7) Bescheinigung der Mitgliedschaft/Zugehörigkeit und Unbedenklichkeitsescheinigung der Berufsgenossenschaft oder entsprechend den Vorschriften seines Mitgliedstaates
8) Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung/ Bietergemeinschaft gemäß Vordruck des Auftraggebers einzureichen. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung dafür abzugeben. Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzern- verbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die im Teilnahmeantrag benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen vorzulegen. Angaben zu den benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
1) Nachweis (nicht älter als 12 Monate), dass eine Berufshaftpflicht- einschließlich einer Umwelthaftflichtversicherung besteht oder Bestätigung/Eigenerklärung über Abschluss für den Fall des Zuschlags über eine Berufshaftpflicht- einschließlich Umweltversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Schadenfall in Bezug auf Haftpflichtversicherung:
a) für Personenschäden in Höhe von 2. 500 000 EUR,
b) für Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR,
c) für Vermögensschäden in Höhe von 100.00 EUR,
Mindestdeckungssummen pro Schadenfall in Bezug auf Umwelthaftpflichtversicherung:
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschaden in Höhe von 2.500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Versicherung muss über die hiesige Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 2 Schadensfälle je Jahr abdecken.
2) Auflistung der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zur Leistungszeit, Leistungsumfang, Ort und Nennung eines auskunftsberechtigten Ansprechpartners mit Telefonnummer
3) Vorlage des aktuell vorliegenden Jahresabschlusses (Kopie)
1) Beschreibung der technischen Ausrüstung (vorhandene Gerätetechnik einschließlich vorhandener Messanzeige, z. Bsp. Fahrzeugtypen, Baujahr, Fassungsvermögen, Reinigungstechnik) und Qualifizierung des Personal – tabellarische Übersicht erforderlich
2) Sachkundenachweis für die Fäkalschlammabfuhr (z. Bsp. DWA Landesverband Nord der gleichwertig),
3) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetreib für die Tätigkeiten Einsammeln und Befördern von Fäkalschlamm für AVV 200304 (Kopie),
4) Genehmigung für Nachtarbeit (Umweltamt nach 32. BlmSchV § 7 Abs. 2) – im Auftragsfall innerhalb von 2 Wochen nachzureichen,
5) Genehmigung für Sonntagsarbeit (Ordnungsamt nach FeiertG LSA § 7) – – im Auftragsfall innerhalb von 2 Wochen nachzureichen,
6) Nachweis über ständige Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail-Adresse) auch der Fahrzeugführer – tabellarische Übersicht erforderlich
7) Absicherung des Not- und Havariedienstes (Angabe der Funktelefonnummer) – tabellarische Übersicht über die für den Not- und Havariedienst zuständigen Personen mit Namen und Funktelefonnummer
8) Tabellarische Übersicht über die Personen mit Namen und beruflicher Qualifikation, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
a) für Personenschäden in Höhe von 2. 500 000 EUR,
b) für Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR,
c) für Vermögensschäden in Höhe von 100.00 EUR,
Mindestdeckungssummen pro Schadenfall in Bezug auf Umwelthaftpflichtversicherung:
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschaden in Höhe von 2.500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Versicherung muss über die hiesige Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 2 Schadensfälle je Jahr abdecken.
Mit Abschluss des Rahmenvertrages ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Dauer der Vertragslaufzeit vom 01.10.2025 bis 30.09.2027 unter Zugrundelegung der angegebenen Mengen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bürgschaft ist als kostenlose, selbstschuldnerische und unbefristete Bankbürgschaft, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage (§§770, 771 BGB) durch eines vom AG anzuerkennenden Kreditinstitutes auszustellen. Die Sicherheit ist binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Zur Abrechnung der Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft wird die jährliche zu erwartende Obergrenze von 26.800 m³ Fäkalien angesetzt und mit 5% über das Nettoauftragsvolumen abgesichert. Diese Menge stellt lediglich eine Berechnungsgrundlage zur Berechnung der Bürgschaftshöhe dar und ist keine verbindliche Angabe über die zu erwartenden Fäkalschlammmengen. Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt mit Vertragsende.
Eine jährliche Abschmelzung der Bürgschaftshöhe in Bezug auf die zu erwartende Fäkalienmenge ist seitens des AN möglich. Hierzu ist eine auf die Restlaufzeit und die zu erwartende Fäkalienmenge angepasste Vertragserfüllungsbürgschaft einzureichen. Der Austausch erfolgt Zug um Zug.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung Überprüfungsstelle:
Vergabekammern des Landes
Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale
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