Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
AuE, EW-AuE Teil 1
A_6.172.01 Medienproduktionen Animationsfilm
Informationsblatt zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Mit dieser Vergabeeinheit ist die Entwicklung und Umsetzung von Animationsfilmen für 14 Medienstationen der neuen Dauerausstellung im Pergamonmuseum anzubieten, 8 davon sind zu vertonen. Zum Teil beinhalten die Einzelpositionen mehrere Filme oder Filmsequenzen.
Der AN begleitet die Implementierung von zwei Projektionen sowie einer Multiscreen-Anwendung.
Die übrigen Animationsfilme sind an die Ausstellungsgestaltung (ASG) zu übergeben, die diese entsprechend des Styleguides Medien für die Implementierung auf den übrigen Medienstationen vorbereitet und die Implementierung begleitet.
Die Medienstationen Animationsfilm wurden inhaltlich von den Staatlichen Museen Berlin (SMB) vorbereitet und erste Grobkonzepte erstellt. Diese Konzepte sind in enger Abstimmung zwischen dem AN und den SMB zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Die im Rahmen dieser Ausschreibung zu erbringenden Leistungen gliedern sich in die folgenden Phasen:
Kurzbeschreibung Phasen der Leistungserbringung:
1. Phase: Konzeption (Storyboard)
• Auf Basis der Grobkonzepte der SMB ist ein detailliertes Konzept in enger Abstimmung mit den SMB zu entwickeln. Eine Medienpädagogische Expertise beim AN wird für die Entwicklung vorausgesetzt.
2. Phase: Produktion (Grobschnitt)
• Aufbau, die einzelnen Elemente sowie die Gestaltung der Filme finalisieren
• Auswahl Sprecher
• Sprecher:innenaufnahmen mit Regieanweisungen zu Intonation, Timing und Betonung gemäß Drehbuch
• Ausarbeitung/Präzision Animationen
• Zwischenpräsentation: eine weiter präzisierte und ausgearbeitete Rohfassung der Animationsfilme und Sprecheraufnahmen sowie vorgesehene Musik und Soundelemente als Rohfassung
• Präsentation: eine finalisierte Fassung der Animationsfilme mit Sprecheraufnahmen, Geräuschen, Musik und Soundelementen
3. Phase: Postproduktion (Feinschnitt mit Ton)
• Überführung der in der Konzeption und Produktion erarbeiteten Ansätze und Ergebnisse in enger Abstimmung mit den SMB und der ASG in die finale Anwendung
• Es erfolgt eine Zwischenpräsentation und eine finale Präsentation mit jeweils anschließender Korrekturrunde.
4. Phase: Implementierung (von 3 Medienstationen)
• Anpassungen in Bezug auf die Wirkung in der realen Abspielumgebung, insbesondere in Bezug auf Farbton, Helligkeit und Kontrast, sowie passgenaues Einrichten von Projektionen mit Maskenkorrekturen, Mapping und Softedgeüberblendungen sowie einem Sonderformaten vor Ort im Pergamonmuseum
• Die Dateien sind in einer Vorabversion und in der finalen Version dem Gewerk Hardware und der ASG vor der Implementierung zu übergeben.
• Übergabe der bei der Implementierung angepassten finalen Dateien und finalen Archivierungs-Dateien als Ergänzung der Dokumentation.
Termine:
Beginn der Ausführung: 08/2025
Bereitstellung der Testdateien für Programmierung: 04/2026
Bereitstellung der Filme zur Erstellung DGS: 06/2026
Bereitstellung der Filme zur Implementierung: 08/2026
Fertigstellung der Leistung bis 01/2027
Kostenobergrenze:
Für die ausgeschriebene Leistung gilt eine Kostenobergrenze von maximal 430.000,-- EUR netto. Angebote deren Gesamtpreis netto die Kostenobergrenze überschreiten werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf? __blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Weitere Nachweise / Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
Unternehmensanforderung:
Mindestanforderung: Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 100.000,00 Euro netto pro Jahr.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf? __blob=publicationFile&v=1
Weitere Nachweise / Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
Unternehmensdarstellung:
Für die Unternehmensdarstellung ist eine eigene Darstellung auf bis zu drei DIN-A4 Seiten durch den Bewerber zu ergänzen. Es sind Angaben zu machen zu Tätigkeitsbereichen, Organisation, Mitarbeiteranzahl/-struktur der letzten 3 Jahre, ggf. Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft bzw. mit Nachunternehmern), Ausstattung/Geräte und technische Ausrüstung zur Auftragsausführung zu machen.
Es werden Erfahrungen bei der Implementierung von Software auf die Hardwareumgebung, insbesondere Erfahrungen von Projection Mapping und Softedge-Projektionen vorausgesetzt. Bitte weisen sie diese Expertise in den Referenzen oder der Unternehmensdarstellung nach.
Diese Unternehmensdarstellung ist als Eigenerklärung beizufügen.
Die Angaben in der Unternehmensdarstellung sind informativ und werden im Gegensatz zu Referenzen und Mindestumsätzen nicht bewertet.
Es gilt jedoch die fachliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung darzustellen.
Referenzen:
Es sind 5 Referenzen über die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von vergleichbaren Leistungen im Bereich Mediengestaltung und Medienproduktion im Ausstellungs- und Museumsbetrieb in den letzten 7 Jahren einzureichen.
- davon mind. 2 Referenzen mit einem Auftragsvolumen von mind. 35.000 EUR netto
- davon mind. 1 Referenz für öffentlich-rechtliche oder kulturelle Einrichtungen
- davon mind. 2 Referenz über die kulturelle Vermittlung von heterogenen Themen
im Museumsbereich
- davon mind. 1 Referenz mit einer differenzierten Zielgruppenansprache
Die geforderten Referenzen sind entsprechend des ausgefüllten Referenzbogens und vom Bieter zu erstellenden Anlagen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch textliche Erläuterungen in Bezug auf die Wertungskriterien auf max. 2 Seiten DIN A4 pro Referenz zu erläutern. Die Referenzen werden nach der Wertungsmatrix bewertet. Es sind zusätzlich Filmdateien über das Vergabeportal zu den Referenzen hochzuladen, ca. 2 min pro Referenz (max. 10 min pro Referenz).
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 100 Punkte für den Preis. Alle anderen Angebote
werden im Verhältnis zu diesem Referenzpreis bewertet. Die Formel zur Berechnung der Preis-
Punkte lautet:
Preis-Punkte = (Niedrigster Preis / Angebotspreis) × 100
Kostenobergrenze:
Für die ausgeschriebene Leistung gilt eine Kostenobergrenze von maximal 430.000,-- EUR netto. Angebote deren Gesamtpreis netto die Kostenobergrenze überschreiten werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Referenzen werden auf einer Skala von 0 bis 300 Punkten bewertet.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
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