Ausschreibungsdetails
Beschaffung neuer Lizenzen für Veritas NetBackup.
dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung
berechtigt sind.
II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe
nach § 123 GWB erfülle(n).
III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe
nach § 124 GWB erfülle(n).
IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz
oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. Mir/Uns ist bekannt,
dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit
zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der
Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der
Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die
Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert.
V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines rechtskräftig
festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach
Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind.
VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
an.
VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch
von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle
vorzulegen.
Im Übrigen verweisen wir auf Anlage D5.
Beschaffung neuer Lizenzen für Veritas NetBackup.
FETB NetBackup Enterprise Edition - 18 TB
Erweiterung POS 1
FETB NetBackup Enterprise Edition - 23 TB
Optionale Leistungen können nach tatsächlichem Bedarf innerhalb der Vertragslaufzeit (14. September 2025 bis 13.
September 2028) zu den angegebenen Konditionen durch den Auftraggeber beauftragt und vom Zeitpunkt der Erweiterung
auf Basis des oben (1a; 1b) angegeben jährlichen Einzelpreises anteilig (Restlaufzeit Monate) zum Beginn (nach
Lieferung) bis zum Vertragsende (13.09.2028) in Rechnung gestellt werden.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen.
Föderation
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende
Eigenerklärung auf dem Formular D6 Eigenerklärung Unternehmen mit
Bezug zur russischen Föderation abgeben: Eigenerklärung nach Artikel 5k
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der
jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des
Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 derVerordnung (EU) 2022
/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch
seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D6
Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation zu
bestätigen.
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Erklärung
auf der Anlage D7 Antikorruptionserklärung abgeben:
Antikorruptionserklärung. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine
händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D7
Antikorruptionserklärung zu bestätigen.
1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von
Korruption entgegenzuwirken.
2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim
Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung
betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333
und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese
Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer.
3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider,
steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht
hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu.
4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat
er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach
Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach
einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind
bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und
Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen.
5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,
• bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach
allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die
Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem
Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen
alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus
ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen.
• die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden.
6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer,
mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen
Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass
Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich)
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden
Nachweis vorlegen: Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-,
Partnerschafts- oder
Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner
Niederlassung eingetragen ist, sofern er eintragungspflichtig ist, oder auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Der Nachweis
ist dem Angebotsvordruck als Anlage D8 Bieterprofil beizufügen. Des
Weiteren ist ein Auszug aus dem Register beizufügen. Dies entfällt für nicht
eintragungspflichtige Bieter.
Eigenerklärung in Anlage
D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben.
Er erklärt, dass:
- er die deutschen Gesetze einhält.
- er abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und
Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden. Hiervon
ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und
Nutzungsbedingungen, die der Auftragnehmer gemäß
Leistungsbeschreibung (Anlage B1) übermittelt.
- er dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und
mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch
über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und
auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
- er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen
als alleinverbindlich anerkennt.
- er mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten
personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist.
- er keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter
vorliegen und eine solche Eintragung auch nicht droht.
- er die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen
(Anlage A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei
Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden.
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs.
3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
nicht vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung
einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige
Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes,
welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate ist, vorlegen
zu lassen. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das
BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz
abfragen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach sperater
Aufforderung). Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst
wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original
Gültigkeit haben sollen. Darüber hinaus
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden
Nachweis vorlegen:
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von
Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 440.000 Euro pro
Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum
Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese
darf nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck
als Anlage D10 beizufügen. Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro
Versicherungsjahr zur Verfügung
stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt
werden. (mit Angebotsabgabe):Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch
seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9 Sonstige
Eigenerklärungen zu bestätigen.
Beschreibung: Die Angaben sind in dem Formular D8 Bieterprofil
Die Angaben sind in dem Formular D8 Bieterprofil
einzutragen und dem Angebot beizufügen. Die Angaben zum Unternehmen
enthalten im Wesentlichen die folgenden Punkte:
Firmenangaben, Kontaktdaten, Beschreibung der Organisationsstruktur,
Beschreibung der technischen Ausrüstung, Anzahl der Beschäftigten im
aktuellen Geschäftsjahr (bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart):
Diese Anforderung ist nicht als Mindestanforderung an die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit zu verstehen. Das Unternehmen des Bieters
muss nicht seit mindestens drei Jahren existent und/oder geschäftstätig
gewesen sein. Darüber hinaus ist in dem Formular D8 Bieterprofil die
Ansprechperson für Rückfragen einzutragen, an die sich die Vergabestelle
im Falle von notwendigen Nachforderungen und / oder Aufklärungen im
Sinne des § 56 Abs. 2 S.1 VgV wenden kann.
Angebots, werden die Angebote hinsichtlich der Gesamtsumme (EUR) gegenübergestellt. Das
Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (EUR) stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei
Gleichheit entscheidet das Los.
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf
Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert.
Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten
oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf
der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren
ausgeschlossen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur des
Preisblattes (D1 Angebotsformular) die Verwendung des bis dahin übersandten
Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Die Nachforderung
des Preisblattes findet nicht statt.
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind:
- Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt
vom Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrages erhält und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren
Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt.
- Die beauftragten Leistungen und sonstige Arbeitsergebnisse.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen
strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an
Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden.
Der Auftragnehmer wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Vertrauliche
Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit
erhalten müssen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen ebenfalls die
vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung einhalten.
Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen
sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -
Materialien zurückzugeben. Eine Herausgabe oder Löschung von Daten und Informationen gilt nicht, soweit dies
gesetzlichen Vorschriften entgegensteht. Daten und Informationen, die in routinemäßig abgespeicherten Sicherheitsdateien
enthalten sind und deren unmittelbare Löschung nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich
ist, können nach Absprache zu einem späteren Zeitpunkt geringeren Aufwands gelöscht werden und sind bis
dahin weiterhin als vertraulich zu behandeln.
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die dem Auftraggeber durch Verletzung dieser
vertraglichen Pflichten entstehen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger der Parteien.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Deutschen Recht. Gerichtsstand ist Bonn
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden
Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle.
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet
sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB.
Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160
Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle
geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen,
so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Deutschland (DE)
Tel. +49 228/9499-0
Telefax +49 228/9499-400
vk@bundeskartellamt.bund.de
www.bundeskartellamt.de
Hinweis zum Nachprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten.
Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich
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