Ausschreibungsdetails
Die Planung geht unter Berücksichtigung von bereits vorhandenem Equipment mit spezifisch aufeinander abgestimmten Komponenten aus und umfasst 3 Lose, die aus den Kategorien Diskussionsanlage, Video- und Computertechnik sowie Audio- und Veranstaltungstechnik bestehen.
In diesem Verfahren wird Medientechnik im
Los 1: Diskussionsanlage
Los 2: Video- und Computertechnik
beschafft.
Los 3 für Audio- und Veranstaltungstechnik ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Ausschreibung von Los 3 wird parallel unter der Vergabenummer 1921/2025 durchgeführt.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Los 1: Diskussionsanlage
Position 1 Leitprodukt: Televic oder gleichwertig
Anforderungen:
Bei der Position handelt es sich um im Gesamtzusammenhang zusammengestellte Diskussionsanlagen, deren Einzelkomponenten innerhalb der Produktfamilie Televic liegen. Der Tausch einzelner Komponenten zugunsten anderer Hersteller kann nur bei 100%ig nachgewiesener Kompatibilität innerhalb des Gesamtsystems erfolgen. Alternative Gesamtsysteme anderer Hersteller müssen das Kriterium der Gleichwertigkeit in Hinblick auf das Gesamtsystem vollständig erfüllen.
Die Gleichwertigkeit ergibt sich neben der grundsätzlichen Funktionalität insbesondere durch vollständige Einhaltung folgender Kern-Kriterien:
- Kombination Akku-betriebener wireless Sprechstellen mit kabelgebundenen Einheiten (insbesondere für Dolmetscher) ist innerhalb des Systems nativ möglich
- es existiert eine offene API bspw. zum Auslesen der Schaltzustände/-aktivitäten der Sprechstellen, um damit Hard- und Software von Drittanbietern zu steuern
- der Teilbereich IR-Encoding für vor-Ort Simultanübersetzung ist kompatibel mit IR-Radiatoren und In-Ear-Empfängern des Bosch DCN-Systems
Einzelaufstellung der Komponenten
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
1.1_6 mal_Plixus AE-R
1.2_1 mal_Plixus AE-R Dante inkl. der Lizenzen CoCon Discussion, Audio Routing, Interpretation
1.3_ 160 mal_Confidea Flex inkl. Mic Flex & Lizenz L-DU
1.4_20 mal_Lingua ID inkl. Mic USB C
1.5_5 mal_Lingua T
1.6_30 mal_Confidea Go G4 inkl. Mic Flex G4 & Lizenz L-DU
1.7_2 mal_Confidea WAP G4
1.8_30 mal_Confidea BP 4 Akkus
1.9_3 mal_Confidea CHT G4 Ladeschalen
1.10_6 mal_Plixus NEXT
1.11_6 mal_Plixus PS Power Supply
Die Anlage zur Leistungsbeschreibung Los 1 (Dokument 03.03.1) enthält die Aufstellung der einzelnen Komponenten der Ausschreibungskategorie Diskussionsanlage.
Die Lieferung der Produkte gemäß Anlage oder gleichwertiger Art hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen, inklusive Vertragen (Anlieferung, Entladung und Transport innerhalb der Gebäude). Die Lieferung soll in noch zu bestimmenden Teilen sowohl nach 53175 Bonn, Robert-Schumann-Platz 3, als auch nach 10117 Berlin, Stresemannstraße 128 -130 und Köthener Str. 2/3, erfolgen, was nach Zuschlagserteilung näher spezifiziert wird.
3. Leistungsanforderung an Geräte
Das in der Anlage zur Leistungsbeschreibung Los 1 aufgeführte Leitprodukt stellt das Ergebnis detaillierter technischer Planungen dar, das in Verbindung mit bereits vorhandenem Equipment die gewünschte Funktionalität gewährleistet. Das zu ersetzende System ist die klassische Bosch DCN – die dazu gehörenden Infrarot-Radiatoren und Ohrhöhr-Empfänger sollen weiter genutzt werden, so dass diesbezüglich Kompatibilität gewährleistet sein muss. Die Gleichwertigkeit muss plausibel, mindestens mit dem jeweiligen Herstellerdatenblatt, im Angebot nachgewiesen werden.
Die angebotenen Komponenten müssen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe einschlägigen geltenden bzw. zur Anwendung kommenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den europäischen Normen (EN), DIN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Verpflichtend ist eine EU-Konformitätserklärung des jeweiligen Gerätes (CE-Kennzeichnung), die dem Angebot als Anlage beigefügt werden muss.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
1. Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Los 2: Video- und Computertechnik
Position 1: Lightware GVN oder gleichwertig
Pos._ Anzahl_Kurzbezeichnung
1.1_12 mal_Lightware GVN TX AVoveeIP
1.2_18 mal_Lightware GVN RX AVoverIP
1.3_1 mal_Ligtware GVN X100 MM
Position 2: Netgear AV-Line Switches oder gleichwertig
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
2.1_2 mal_M4350-44M4X4V, inkl. 2 modulare Netzteile (insg. 3,3 kW PoE++-Budget)
2.2_1 mal_M4300-28G
2.3_2 mal_M4250-26G4F-PoE++
2.4_2 mal_AV-Line M4250-10G2XF-PoE++
Position 3: NEC MultiSync M-Series Displays inkl. Ständern oder gleichwertig
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
3.1_2 mal_NEC M981, Garantie: 60 Monate
3.2_1 mal_NEC M861, Garantie: 60 Monate
3.3_1 mal_NEC M751, Garantie: 60 Monate
3.4_2 mal_NEC M651, Garantie: 60 Monate
3.5_2 mal_PeTa Gigant elektr. Rollständer
3.6_2 mal_PeTa ModernView Rollgestell
3.7_1 mal_PeTa MAGIC Rollgestell for 2
Position 4: Panasonic PTZ Kameras oder gleichwertig
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
4.1_3 mal_Panasonic AW-UE160KEJ
Position 5: 4K Camcorder Sony FX6 oder gleichwertig
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
5.1_1 mal_4K Camcorder Sony FX6 mit SEL24105G Objektiv
Position 6: Epson EB-PU2010W Laserprojektor oder gleichwertig
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
6.1_1 mal_Epson EB-PU2010W Garantie: 60 Monate
Position 7: Panasonic PTZ Kamerasteuerung oder gleichwertig
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
7.1_1 mal_Panasonic AW-RP60GJ
Position 8: SKAARHOJ PTZ Kamerasteuerung oder gleichwertig
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
8.1_2 mal_SKAARHOJ PTZ Fly mit Hall Effect Joystick
Position 9: Lindy KVM Konsole oder gleichwertig
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
9.1_ 1 mal_Lindy 21710 KVM Konsole
Position 10: G2Digital 1U NUC Mini-PCs oder gleichwertig
Pos._ Anzahl_Kurzbezeichnung
10.1_3 mal_G2Digital 1U NUC
10.2 _1 mal_NUC Rack Mount Panel
Position 11: Blackmagic Design Videohub 12G 40x40 oder gleichwertig
Pos._ Anzahl_Kurzbezeichnung
11.1_1 mal_Blackmagic Design Videohub 12G 40x40
Position 12: Decimator Signalwandler oder gleichwertig
Pos. _Anzahl_Kurzbezeichnung
12.1_6 mal_Decimator MD-LX
12.2 _4 mal_Decimator MD-HX
Position 13: Cartoni Lifto25 motorisiertes Kamerastativ oder gleichwertig
Pos._Anzahl_Kurzbezeichnung
13.1_3 mal_Cartoni Lifto25
13.2 _3 mal_Control Module APTZ007
Die Anlage zur Leistungsbeschreibung Los 2 (Dokument 03.03.1) enthält die Aufstellung der einzelnen Komponenten der
Ausschreibungskategorie Video- und Computertechnik.
Die Lieferung der Produkte hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen, inklusive Vertragen (Anlieferung, Entladung und Transport innerhalb der Gebäude). Die Lieferung soll in noch zu bestimmenden Teilen sowohl nach 53175 Bonn, Robert-Schumann-Platz 3, als auch nach 10117 Berlin, Stresemannstraße 128 -130 und Köthener Str. 2/3, erfolgen, was nach Zuschlagserteilung näher spezifiziert wird.
Leistungsanforderung an Geräte
Die in der Anlage zur Leistungsbeschreibung Los 2 aufgeführten Leitprodukte stellen das Ergebnis detaillierter technischer Planungen dar, die in Verbindung mit der bestehenden Infrastruktur die gewünschte Funktionalität gewährleisten. Insbesondere handelt es sich dabei um die vorhandene CAT7-Verkabelung, für eine moderne AV-over-IP-Signalverteilung genutzt werden soll. Die Gleichwertigkeit ergibt sich dabei mindestens aus der grundsätzlichen Funktionalität sowie einzeln in der Anlage zur Leistungsbeschreibung (Dokument 03.03.1 der Vergabeunterlagen zu Los 2) aufgeführten zwingenden Kern-Kriterien. Die Gleichwertigkeit muss plausibel, mindestens mit dem jeweiligen Herstellerdatenblatt, im Angebot nachgewiesen werden.
Die angebotenen Komponenten müssen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe einschlägigen geltenden bzw. zur Anwendung kommenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den europäischen Normen (EN), DIN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Verpflichtend ist eine EU-Konformitätserklärung des jeweiligen Gerätes (CE-Kennzeichnung), die dem Angebot als Anlage beigefügt werden muss.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
1. Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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