Ausschreibungsdetails
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
• Grundleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst,
• Bedarfsleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst.
Die Beschreibung der Einzelleistungen ist der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis 12.06.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 10.06.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung und Anforderungen an das eingesetzte Personal): Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
3.1. Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) und der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz).
Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal / Vertretungs-und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheitsüberprüfung SÜ 1 (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz abgeschlossen und gegenüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal. Um Personallücken vorzubeugen, ist daher stets eine ausreichende Personenanzahl mit Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten (Reserve). Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzenden Personal (Beschäftigte des AN) liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG grundsätzlich bei der AG (BImA - Stabsbereich Innenrevision und Governance), es sei denn der AN befindet sich bereits in der Geheimschutzbetreuung beim BMWK. In diesem Fall oder sofern einzusetzendes Personal des AN bereits durch eine andere öffent-liche Stelle sicherheitsüberprüft ist, können bereits bestehende Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden.
3.2 Zutrittsvoraussetzung
Anforderung Bundespolizei (BPol)
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdunternehmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdunternehmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
3.3 Weitere Anforderungen an das eingesetzte Personal gem. Pkt. 4 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung
Erklärung, dass die Anforderungen in der Anlage C-02 Pkt. 4 an das eingesetzte Personal (Personaleinsatzliste, Sprachkenntnisse, Nachweise und Bescheinigungen bzgl. der geforderten Qualifikationen und Erfahrungen) gelesen wurden und diese Auftragsausführungsbestimmungen zum Bestandteil des Angebotes werden.
4. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.06.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Objektleitung
Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist.
Die Objektleitung erfolgt durch den AN:
• in Einfachbesetzung,
• von Montag bis Sonntag (24/7) telefonisch erreichbar.
Stationäre Sicherheitsdienst
Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationären Sicherheitsdienst einzusetzen.
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort:
• in Dreifachbesetzung,
• von Montag bis Sonntag (24/7),
• Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage 16 Kontrollen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (genaue Kon-trollzeiten gem. Dienstanweisung),
• die Kontrollgänge werden jeweils von einem Mitarbeitenden durchgeführt, wobei die Pforte während der Kontrollgänge zweifach zu besetzen ist,
• ein Kontrollgang dauert jeweils ca. 30 Minuten.
Elektronisches Wachbuch
Das elektronische Wachbuch dient den Sicherheitsmitarbeitern zur elektronischen Einpflege aller objektspezifischen Meldungen.
Wächterkontrollsystem
Von dem AN ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an 28 markanten Punkten der Liegenschaft zu installieren.
Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen
Es ist gemäß DIN VDE V 0825-11 der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen zwingend notwendig. Zum Schutz der Sicherheitsdienstmitarbeiter müssen die dafür eingesetzten Geräte die DGUV Regel 112 139 oder gleichwertig erfüllen.
Videoanlage
Die Liegenschaft wird zukünftig mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet.
Nach Fertigstellung muss vom Sicherheitsdienstmitarbeitenden die Videoanlage in der vorgesehenen Arbeitszeit vor Ort bedient werden.
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1.0 € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Schlüssel-/Transponder-
Codekartenschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Eigenerklärung, dass eine Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Unternehmens bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeitende besteht, die im ursächlichen Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen besteht.
Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
Eigenerklärung, dass sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
Eigenerklärung, dass auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle der Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung eingereicht wird.
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Sicherheitsdienstleitung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Gechäftsjahre.
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Führungszeugnis:
Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen.
3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO:
Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen.
5) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
6) Angaben zu den Referenzen:
6.1. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Anteil des stationären Sicherheitsdienstes an der Gesamtleistung in %, Anteil der eingesetzten Mitarbeiter mit SÜ 1-Überprüfung. Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 700.000 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen)
mind. 430.000 € netto pro Jahr (bei den 2 weiteren der 3 geforderten Referenzen)
Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
6.2. Mindestanforderungen an die Referenzen:
Von den drei Referenzen muss zudem mindestens eine Referenz den Einsatz von mindestens vier sicherheitsüberprüften Mitarbeiter mit einer einfachen Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz gem.§ 8 Abs. 1 SÜG (Ü1) oder eine Überprüfung nach § 7 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) oder eine Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz SÜG (Ü2 Sab) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG betreffen.
Vergleichbar ist eine Referenz mit einer gleichgelagerten Prüfung durch eine zuständige öffentliche Stelle eines Bundeslandes.
Einer zuvor genannten Referenz ist gleichgestellt, wenn das Unternehmen sich in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet oder in den letzten 5 Jahren befand, wobei Aufträge mit sicherheitsüberprüftem Personal (VS-Aufträge) darzulegen sind.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Einmalleistungen und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal / Vertre-tungs-und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheitsüberprüfung SÜ 1 (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen.
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