Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die bis zu 480 Anhänger ausschließlich als Bestellleistung im Vertrag aufzunehmen, da im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Leistung die gegenständlichen Anhänger nicht durch Haushaltsmittel sicher bzw. ausreichend finanziert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, die Stückzahl der zu liefernden Anhänger sowie die Lieferjahre entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen.
Zudem behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (BT-1311) hochzuladen.
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E-Vergabe-Plattform.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auch auf die beigefügte Anlage 1, "Checkliste", verwiesen.
Von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein formloses Anschreiben mit Nennung der Ansprechpartner unter Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse vorzulegen.
Die "Checkliste" (Anlage 1) ist mit entsprechenden Angaben in der Spalte "Beigefügt" von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit sich für die Leistungserbringung im Rahmen einer Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers/Dritten bedient wird, muss für diesen auch eine "Checkliste" vorgelegt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die schriftlich bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Geltung des eingereichten Angebots
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen bleiben vorbehalten.
E. Ergänzende Informationen zum Beschaffungsgegenstand:
Der zu liefernde Anhänger (Anh 2-Rad 1t gl le) ist als Trägerfahrzeug für den Transport von verschiedenen Rüstsätzen oder Stückgut vorgesehen.
Als Zugfahrzeuge dienen Fahrzeuge mit und ohne CAN-BUS.
Der Einsatz des Anhängers erfolgt vorrangig auf befestigten Straßen und Wegen, er muss dennoch in begrenztem Umfang auch auf unbefestigten Straßen und in leichtem bis mittlerem Gelände möglich sein.
Die Anhänger müssen im Wesentlichen folgende Forderungen erfüllen:
- einachsiges Starrdeichselfahrgestell mit Gummifederung und Einzelbereifung mit höhenverstellbarer Zugvorrichtung und Wechselzugrohr (DIN-, NATO-Zugöse, Kupplung)
- eine Bremsanlage (Trommelbremsanlage)
- die Zulassung des Anh inkl. Ladungsträger für GGVSEB/ADR-Transport
- eine Nutzlast von mindestens 1.000 kg
- ein maximales Gesamtgewicht Anhänger inkl. Zuladung von 2.000 kg
- eine maximale Achslast 2.000 kg
- eine maximale Stützlast der Zugvorrichtung von 120 kg
- eine technisch zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
- eine erreichbare Mindestgeschwindigkeit bei Geländefahrt 25 km/h
- eine Höhenverstellbarkeit der Zugdeichsel von mindestens 230 mm bis 890 mm
- im voll beladenen Zustand eine Bodenfreiheit von mindestens 300 mm
- Länge (üA) max. 4.520 mm
- Breite (üA) max. 1.400 mm Höhe (üA) max. 1.850 mm
- eine Wattiefe von mindestens 400 mm
- Bei Durchfahrten von Gewässern dieser Tiefen bzw. Anhalten dürfen keine Funktionsstörungen und/oder Betriebsbeeinträchtigungen auftreten.
- Der Anhänger muss für einen Einsatz von mindestens 15 Jahren Nutzungsdauer konzipiert sein. In dieser Zeit dürfen nur bedarfsorientierte Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen
- voraussichtlich bis zu 480 Anh 2 Rad 1t gl le einschließlich Zubehör und Ausstattung,
- Ersatzteilerstbedarf,
- mind. vier Sonderwerkzeugsätze,
- eine handelsübliche Dokumentation,
- Katalogisierungsdaten/- unterlagen,
- eine Losteilliste,
- eine Gefährdungsbeurteilung,
- Fertigungs-Konstruktionsstandunterlagen (Zeichnungssatz, Dokumentation Transport und Verladung, Materialliste),
- sonstigen Unterlagen (z. B. Erklärung zur Produktsicherheit, Obsoleszenzmanagementplan) sowie
Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Erstausbildung)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWBUnwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
e911c5fa-bc2a-4b21-ae61-9e360f45da6a