Ausschreibungsdetails
- "Eigenerklärung_Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit
dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die
Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der
jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswärtiges Amt
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Behörde im Sicherheitsbereich
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarchiv
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Behörde im Sicherheitsbereich
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundespolizei Direktion Bereitschaftspolizei
Behörde im Sicherheitsbereich
Bundespolizeiakademie
Bundespolizeidirektion 11
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Bundespolizeidirektion Berlin
Bundespolizeidirektion Fliegergruppe
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt /Main
Bundespolizeidirektion Hannover
Bundespolizeidirektion Koblenz
Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion Pirna
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Bundesrechnungshof
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Bundesverfassungsgericht
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
BwConsulting GmbH
BwFuhrparkService GmbH
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Bundestag
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Weininstitut GmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK Suchdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Engagement Global
Erdölbevorratungsverband
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Generaldirektion Wasserstrassen und Schifffahrt (alle Bereiche)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
Germany Trade and Invest GmbH
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Internationaler Suchdienst
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kuratorium für Waldarbeit & Forsttechnik e.V.
Max Rubner-Institut
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Paul-Ehrlich-Institut
Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig
Presse und Informationsamt der Bundesregierung
Robert Koch-Institut
Rosa-Luxemburg Stiftung
Statistisches Bundesamt
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Wissenschaft und Politik
Umweltbundesamt
Unabhängiger Kontrollrat
Unfallversicherung Bund und Bahn
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Die Gesamtleistung von ca. 354.175 Stück wird in einem Los abgebildet. Die Schätzmenge entspricht gleichzeitig der Höchstmenge.
Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen". Bitte reichen Sie das Formular "Unternehmenszahlen" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie eignungsleihende Unternehmen jeweils separat ein. Sofern Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Der Mindestumsatz ergibt sich aus der Summe des jeweiligen Umsatzes Ihres Unternehmens und sofern zutreffend, Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder eignungsleihenden Unternehmen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Unteraufträge" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Angebotsaufforderung).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
● Inhalt der Referenzen muss sein, dass der Bieter in Summe Lieferungen im Wert von jeweils 200.000,00 Euro netto für den jeweiligen Referenzgeber erbracht hat, unabhängig davon, ob es sich um Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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