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Unternehmensberatungsleistungen für die UKH Service GmbH

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13.05.2025

13.06.2025 10:00

HAL_UK_2025_09

1

Verfahren

Sachsen-Anhalt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

08.09.2025 11:23

Meine e-Vergabe


1 Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: UKH Service GmbH
Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2 Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Unternehmensberatungsleistungen für die UKH Service GmbH
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Halle (Saale) [UKH] ist der überregional anerkannte Experte für komplexe, schwere und seltene Erkrankungen sowie Verletzungen im südlichen Sachsen-Anhalt. Als universitärer Supramaximalversorger ermöglichen wir unseren Patientinnen und Patienten eine hochqualitative Behandlung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und profitieren dabei von einer intensiven Vernetzung mit der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, eine der traditionsreichsten Medizinischen Fakultäten in Deutschland. Mit Hilfe unserer modernen Verwaltung schaffen wir für die mehr als 5.000 Mitarbeitenden der Universitätsmedizin Halle (Saale) [UMH] den Rahmen für eine exzellente Krankenversorgung unserer stationären und ambulanten Patientinnen und Patienten und zählen zu einem der bedeutendsten Arbeitgebern Sachsen-Anhalts. Unsere sieben Tochtergesellschaften ergänzen die medizinischen Kernleistungsprozesse im Sekundär- und Tertiärbereich ideal. Das UKH ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.

Im Jahr 2012 hat das UKH die Tochtergesellschaft, die UKH Service GmbH, gegründet. Gesellschaftszweck der UKH Service GmbH ist die Erbringung nichtmedizinischer Dienstleistungen für das UKH im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft. Gegliedert ist die UKH Service GmbH in 5 Sparten. Mehrheitsgesellschafterin der Servicegesellschaft ist stets das UKH.

Die UKH Service GmbH übernimmt in der Sparte Gebäudeservice sämtliche Reinigungs- und Pflegeleistungen für die Gebäude, das dazugehörige Gelände sowie technische Anlagen des Klinikums.

Die Sicherstellung und kontinuierliche Optimierung der Gebäudeservices erfordert sowohl regelmäßige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen als auch gezielte, projektbezogene Optimierungsmaßnahmen. Diese Leistungen sollen durch einen spezialisierten Dienstleister in enger Zusammenarbeit mit der UKH Service GmbH erbracht werden.
Kennung des Verfahrens: 623b29c6-c946-478a-b2cd-4c8f13d04835
Interne Kennung: HAL_UK_2025_09
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 360,000 Euro
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Betrug oder Subventionsbetrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Unternehmensberatungsleistungen für die UKH Service GmbH
Beschreibung: Die UKH Service GmbH übernimmt in der Sparte Gebäudeservice sämtliche Reinigungs- und Pflegeleistungen für die Gebäude, das dazugehörige Gelände sowie technische Anlagen des Klinikums.

Die Sparte Gebäudeservice erbringt für die Universitätsmedizin Halle Leistungen der Gebäudereinigung und Glasreinigung sowie Kehr- und Winterdienstleistungen und Leistungen der Grün- und Graupflege. In dieser Sparte sind durchschnittlich 185 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Diese verantworten die Reinigung einer Gesamtfläche von 161.304,04 m².

Die UKH Service GmbH erbringt diese Reinigungsleistungen sowohl für sämtliche Liegenschaften des Universitätsklinikums Halle als auch für externe Auftraggeber (Dritte).

Der Leistungsumfang umfasst dabei die regelmäßige Unterhaltsreinigung, Grundreinigungen, Sonderreinigungen sowie Hygienemaßnahmen nach spezifischen medizinischen Standards. Durch den hohen Qualitätsanspruch sowie die konsequente Einhaltung von Hygienerichtlinien – insbesondere im klinischen Umfeld – wird eine verlässliche, effiziente und bedarfsgerechte Reinigung aller betreuten Objekte gewährleistet.

Die Sicherstellung und kontinuierliche Optimierung der Gebäudeservices erfordert sowohl regelmäßige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen als auch gezielte, projektbezogene Optimierungsmaßnahmen. Diese Leistungen sollen durch einen spezialisierten Dienstleister in enger Zusammenarbeit mit der UKH Service GmbH erbracht werden. Neben der kontinuierlichen Sicherstellung der Reinigungsqualität ist es das Ziel, die bestehenden Prozesse fortlaufend weiterzuentwickeln und, wenn erforderlich, durch innovative Ansätze zu transformieren.
Interne Kennung: HAL_UK_2025_09
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, den Vertrag zweimalig um je 6 Monate zu verlängern. Die vorstehend beschriebene Verlängerungsoption ist damit auf max. 12 Monate begrenzt.
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Halle (Saale)
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 360,000 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag (in Textform)
2. ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung des Teilnehmers (Formular UKH) (in Textform) (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen)
3. ausgefüllte Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt (Formular UKH) (in Textform) oder Nachweis über Präqualifizierung (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen)
4. im Bedarfsfall (Bewerber-/Bietergemeinschaft): ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular UKH); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft in Textform zu unterzeichnen. Zusätzlich liegen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen wie oben genannt von Nr. 2 und Nr. 3 ausgefüllt vor) (in Textform)
5. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
6. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungs-erklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
7. vollständig ausgefüllte Eignungsmatrix_Teilnahme (in Textform)
8. kurze Firmenpräsentation inkl. Darstellung der Unternehmens-/ Unternehmensgruppenstruktur mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren, Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte (Die Kurzpräsentation ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)


Weitere Hinweise: Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Der Auftraggeber behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen vorgelegt hat (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber den Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorgelegt hat (in einfacher Kopie)
Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bewerber derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber eine Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens bzw. Unternehmensgruppe bezogen auf Beratungsdienstleistungen in Krankenhäusern / Servicegesellschaften in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (getrennt aufgeschlüsselt nach den einzelnen Geschäftsjahren 2021, 2022, 2023) für Aufträge in der EU vorgelegt hat. (in Textform)
Mindestanforderung: Der Netto-Umsatz muss mindestens 1.000.000 EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2022, 2021) vorgelegt hat (in Textform)
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Fachkräfte (Fachkräfte der zu betreuenden Servicegesellschaften) des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2022, 2021) vorgelegt hat (in Textform)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber eine leistungsspezifische Referenzliste mit mind. 3 (drei) Referenz-Servicegesellschaften von Krankenhäusern der Maximal- oder Regelversorgung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen für Beratungsdienstleistungen (d. h. mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) erbracht wurden, mit folgenden
Mindestangaben / -anforderungen für jedes Referenzprojekt:
a. Name der Referenz-Servicegesellschaft,
b. Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer u. E-Mail Adresse),
c. Status des Trägers/Mehrheitsgesellschafters der Servicegesellschaft als Maximal- oder Regelversorger,
d. jährliches Umsatzvolumen von mind. 200.000 EUR (bezogen auf den Umsatz des Bewerbers auf Reinigungsdienstleistungen und Beratungsdienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung und OP-Reinigung),
e. Vertragsinhalt bezieht sich auf die Erbringung der Gebäudereinigung und OP-Reinigung inkl. Beratungsleistungen in diesem Bereich,
f. Auftrag liegt nicht mehr als 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück.
vorgelegt hat.

Die Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen zu sortieren und durch den Bewerber zu priorisieren. (Formular UKH / Eignungsmatrix_Teilnahme / Register „Referenzen“) (in Textform)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 900
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771406
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771406
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/06/2025 10:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Beschaffungsdienstleister: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
8 Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Identifikationsnummer: DE811574983
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internet-Adresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Identifikationsnummer: t:03455141536
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: UKH Service GmbH
Identifikationsnummer: USt-ID: DE811574983
Postanschrift: Ernst-Grube-Straße 40  
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06126
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: Geschaeftsstelle-UKHSG@uk-halle.de
Telefon: +493455571244
Fax: +493455577488
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6f5067af-7925-4532-8781-55cdaa0f7432 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/05/2025 00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


623b29c6-c946-478a-b2cd-4c8f13d04835