1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: UKH Service GmbHArt des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches UnternehmenHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Unternehmensberatungsleistungen für die UKH Service GmbHBeschreibung: Das Universitätsklinikum Halle (Saale) [UKH] ist der überregional anerkannte Experte für komplexe, schwere und seltene Erkrankungen sowie Verletzungen im südlichen Sachsen-Anhalt. Als universitärer Supramaximalversorger ermöglichen wir unseren Patientinnen und Patienten eine hochqualitative Behandlung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und profitieren dabei von einer intensiven Vernetzung mit der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, eine der traditionsreichsten Medizinischen Fakultäten in Deutschland. Mit Hilfe unserer modernen Verwaltung schaffen wir für die mehr als 5.000 Mitarbeitenden der Universitätsmedizin Halle (Saale) [UMH] den Rahmen für eine exzellente Krankenversorgung unserer stationären und ambulanten Patientinnen und Patienten und zählen zu einem der bedeutendsten Arbeitgebern Sachsen-Anhalts. Unsere sieben Tochtergesellschaften ergänzen die medizinischen Kernleistungsprozesse im Sekundär- und Tertiärbereich ideal. Das UKH ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Im Jahr 2012 hat das UKH die Tochtergesellschaft, die UKH Service GmbH, gegründet. Gesellschaftszweck der UKH Service GmbH ist die Erbringung nichtmedizinischer Dienstleistungen für das UKH im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft. Gegliedert ist die UKH Service GmbH in 5 Sparten. Mehrheitsgesellschafterin der Servicegesellschaft ist stets das UKH.
Die UKH Service GmbH übernimmt in der Sparte Gebäudeservice sämtliche Reinigungs- und Pflegeleistungen für die Gebäude, das dazugehörige Gelände sowie technische Anlagen des Klinikums.
Die Sicherstellung und kontinuierliche Optimierung der Gebäudeservices erfordert sowohl regelmäßige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen als auch gezielte, projektbezogene Optimierungsmaßnahmen. Diese Leistungen sollen durch einen spezialisierten Dienstleister in enger Zusammenarbeit mit der UKH Service GmbH erbracht werden.Kennung des Verfahrens: 623b29c6-c946-478a-b2cd-4c8f13d04835Interne Kennung: HAL_UK_2025_09Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 79400000Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: Deutschland
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 360,000Euro
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?Betrug oder Subventionsbetrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Unternehmensberatungsleistungen für die UKH Service GmbHBeschreibung: Die UKH Service GmbH übernimmt in der Sparte Gebäudeservice sämtliche Reinigungs- und Pflegeleistungen für die Gebäude, das dazugehörige Gelände sowie technische Anlagen des Klinikums.
Die Sparte Gebäudeservice erbringt für die Universitätsmedizin Halle Leistungen der Gebäudereinigung und Glasreinigung sowie Kehr- und Winterdienstleistungen und Leistungen der Grün- und Graupflege. In dieser Sparte sind durchschnittlich 185 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Diese verantworten die Reinigung einer Gesamtfläche von 161.304,04 m².
Die UKH Service GmbH erbringt diese Reinigungsleistungen sowohl für sämtliche Liegenschaften des Universitätsklinikums Halle als auch für externe Auftraggeber (Dritte).
Der Leistungsumfang umfasst dabei die regelmäßige Unterhaltsreinigung, Grundreinigungen, Sonderreinigungen sowie Hygienemaßnahmen nach spezifischen medizinischen Standards. Durch den hohen Qualitätsanspruch sowie die konsequente Einhaltung von Hygienerichtlinien – insbesondere im klinischen Umfeld – wird eine verlässliche, effiziente und bedarfsgerechte Reinigung aller betreuten Objekte gewährleistet.
Die Sicherstellung und kontinuierliche Optimierung der Gebäudeservices erfordert sowohl regelmäßige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen als auch gezielte, projektbezogene Optimierungsmaßnahmen. Diese Leistungen sollen durch einen spezialisierten Dienstleister in enger Zusammenarbeit mit der UKH Service GmbH erbracht werden. Neben der kontinuierlichen Sicherstellung der Reinigungsqualität ist es das Ziel, die bestehenden Prozesse fortlaufend weiterzuentwickeln und, wenn erforderlich, durch innovative Ansätze zu transformieren.Interne Kennung: HAL_UK_2025_09
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 79400000Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige DiensteOptionen:Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, den Vertrag zweimalig um je 6 Monate zu verlängern. Die vorstehend beschriebene Verlängerungsoption ist damit auf max. 12 Monate begrenzt.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Halle (Saale)NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/11/2025Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 360,000Euro
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekanntAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag (in Textform)
2. ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung des Teilnehmers (Formular UKH) (in Textform) (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen)
3. ausgefüllte Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt (Formular UKH) (in Textform) oder Nachweis über Präqualifizierung (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen)
4. im Bedarfsfall (Bewerber-/Bietergemeinschaft): ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular UKH); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft in Textform zu unterzeichnen. Zusätzlich liegen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen wie oben genannt von Nr. 2 und Nr. 3 ausgefüllt vor) (in Textform)
5. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
6. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungs-erklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
7. vollständig ausgefüllte Eignungsmatrix_Teilnahme (in Textform)
8. kurze Firmenpräsentation inkl. Darstellung der Unternehmens-/ Unternehmensgruppenstruktur mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren, Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte (Die Kurzpräsentation ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
Weitere Hinweise: Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Der Auftraggeber behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in das HandelsregisterBeschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen vorgelegt hat (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber den Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorgelegt hat (in einfacher Kopie)
Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bewerber derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden.Kriterium: Allgemeiner JahresumsatzBeschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber eine Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens bzw. Unternehmensgruppe bezogen auf Beratungsdienstleistungen in Krankenhäusern / Servicegesellschaften in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (getrennt aufgeschlüsselt nach den einzelnen Geschäftsjahren 2021, 2022, 2023) für Aufträge in der EU vorgelegt hat. (in Textform)
Mindestanforderung: Der Netto-Umsatz muss mindestens 1.000.000 EUR pro Geschäftsjahr betragen.Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollenGewichtung (Punkte, genau): 100Kriterium: Durchschnittliche jährliche BelegschaftBeschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2022, 2021) vorgelegt hat (in Textform)Kriterium: Durchschnittliche jährliche BelegschaftBeschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Fachkräfte (Fachkräfte der zu betreuenden Servicegesellschaften) des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2022, 2021) vorgelegt hat (in Textform)Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: erfüllt, wenn der Bewerber eine leistungsspezifische Referenzliste mit mind. 3 (drei) Referenz-Servicegesellschaften von Krankenhäusern der Maximal- oder Regelversorgung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen für Beratungsdienstleistungen (d. h. mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) erbracht wurden, mit folgenden
Mindestangaben / -anforderungen für jedes Referenzprojekt:
a. Name der Referenz-Servicegesellschaft,
b. Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer u. E-Mail Adresse),
c. Status des Trägers/Mehrheitsgesellschafters der Servicegesellschaft als Maximal- oder Regelversorger,
d. jährliches Umsatzvolumen von mind. 200.000 EUR (bezogen auf den Umsatz des Bewerbers auf Reinigungsdienstleistungen und Beratungsdienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung und OP-Reinigung),
e. Vertragsinhalt bezieht sich auf die Erbringung der Gebäudereinigung und OP-Reinigung inkl. Beratungsleistungen in diesem Bereich,
f. Auftrag liegt nicht mehr als 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück.
vorgelegt hat.
Die Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen zu sortieren und durch den Bewerber zu priorisieren. (Formular UKH / Eignungsmatrix_Teilnahme / Register „Referenzen“) (in Textform)Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollenGewichtung (Punkte, genau): 900Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werdenDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771406
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771406Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/06/202510:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)Organisation, die Angebote entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöROrganisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRBeschaffungsdienstleister: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRIdentifikationsnummer: DE811574983Abteilung: Kaufmännische DirektionOrt: Halle (Saale)Postleitzahl: 06120NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandKontaktstelle: Geschäftsbereich I - VergabestelleE-Mail: vergabe@uk-halle.deTelefon: +49 345 557 1841Fax: +49 345 557 905020Internet-Adresse: https://www.umh.deRollen dieser Organisation:BeschaffungsdienstleisterOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)Identifikationsnummer: t:03455141536Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06112NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandE-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.deTelefon: +49 345 5141529Fax: +49 345 5141115Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: UKH Service GmbHIdentifikationsnummer: USt-ID: DE811574983Postanschrift: Ernst-Grube-Straße 40Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06126NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandE-Mail: Geschaeftsstelle-UKHSG@uk-halle.deTelefon: +493455571244Fax: +493455577488Rollen dieser Organisation:Beschaffer
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 6f5067af-7925-4532-8781-55cdaa0f7432- 03Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/05/202500:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung