Ausschreibungsdetails
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VE300.01 - Nichtkonstruktiver Abbruch und Schadstoffsanierung nach DIN 18 459 - Vergabe 854/2025
Immobilienaufgaben (BImA)
VE300.01 - Nichtkonstruktiver Abbruch und Schadstoffsanierung nach DIN 18 459
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können
Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
VE300.01 - Nichtkonstruktiver Abbruch und Schadstoffsanierung nach DIN 18 459 - 854/2025
Das denkmalgeschützte Gebäude wurde in Mauerwerksweise aus Vollziegeln mit Stahlsteindecken errichtet. Es ist 4-geschossig mit drei Vollgeschossen (1.OG bis 3.OG), einem Dachgeschoss (4. OG) und einem Sockelgeschoss (SG).
Teilweise sind die Abbruchmaterialien schadstoffbelastet und entsprechend zu behandeln. Teilweise ist bei den auszuführenden Arbeiten ein geordneter Rückbau mit nachfolgender Einlagerung im Sinne einer Kreislaufwirtschaft zu leisten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten:
150 m2 Schutzabdeckungen Zargen
280 m2 Schutzabdeckungen Treppenbelag
120 m Schutzabdeckung Treppengeländer
400 m2 Abschottung Sanierung Holz-UK mit Folie
1 St 1-Kammer-Personendekontaminationseinheit 1,5*1,5*2,3m
1 St 4-Kammer-Personendekontaminationseinheit 4,0*1,5*2,3 m
2 St flächenorientiertes Arbeitsgerüst 7,5 x 4,2 x 6,5m
4621 m2 Boden reinigen
38 St Vertikallamellenanlagen demontieren
11 m Küchenschränke demontieren
2 m Stahlregale abbauen
69 m UK Stahlregale Quadratrohr Stahl
65 St Holztüren mit Zargen ausbauen
12 St Stahlzargen ausbauen
2 St Gittertüren ausbauen
51 St Türen zur Wiederverwendung ausbauen und einlagern
13 St Holz- bzw. Stahltüren schadstoffbelastet abbrechen
2909 m2 Außenwandputz abbrechen
278 m2 Fliesen abbrechen
600 m2 GK-Montagewand, GK-Vorsatzschalen abbrechen
171 m2 nichttragenden MW-Wand abbrechen
145 m2 Deckenputz abbrechen
50 m2 GK-Unterdecke abbrechen
50 m3 Sandboden lösen
128 m3 Bodenplatten Beton abbrechen
9 m3 Treppen-, Rampenkörper abbrechen
1660 m2 Ausgleichschicht Schüttung abbrechen
2647 m2 Zementestrich abbrechen
189 m2 Gussasphaltestrich abbrechen
872 m2 Linoleum abbrechen
1235 m2 Teppichbelag abbrechen
486 m2 Fliesenbelag abbrechen
3200 m Sockelleiste Holz abbrechen
192 m2 Gussasphaltestrich schadstoffbelastet abbrechen
192 m2 Parkettboden schadstoffbelastet abbrechen
550 kg Blechkanalabdeckungen abbrechen
1 St Tafelanlage abbauen und einlagern
20 St Verteilerschrank ausbauen
Asbesthaltige Baumaterialien ausbauen:
1 St Brandschutzklappe
31 St Brandschutztüren
70 St Flanschdichtungen
100 m2 Asbesthaltige Spachtelmasse abbrechen
2 m3 Asbestzement
393 m Rohleitungen, KMF abbrechen
250 m Elektroleitungen verlegen
5 St Schaltschrank abbauen
20 St Verteilerkästen mit Sicherungseinsätzen abbauen
21 St Blitzschutzgeräte ausbauen
24500 m Niederspannungskabel sämtlicher Querschnitte abbauen
300 m Glasfaserkabel abbauen
1165 m Kabeltragsysteme abbauen
295 St Anbauleuchten abbauen
44 St Hängeleuchten abbauen
13 St Scheinwerfer abbauen
535 St Schalter- und Steckdosen ausbauen
124 m Rohrleitungen Guss verschiedene Durchmesser abbauen
455 m Rohrleitungen Kunststoff verschiedene Durchmesser abbauen
424 m Dämmung Rohrleitungen abbauen
26 St Sanitärgegenstände Porzelan abbauen
1167 m Heizleitungen bis 100 mm Durchmesser abbauen
926 m Dämmung der Heizleitungen abbauen
144 St Gliederheizkörper Guss abbauen
70 m Luftleitungen Stahl abbauen
1 St Kälteanlage demontieren incl. Verrohrung und Verkabelung
1 St Brandschutzklappe asbesthaltig ausbauen
31 St Brandschutztüren asbesthaltig ausbauen
393 m Dämmung Rohrleitung KMF-haltig ausbauen
891 t nicht gefährlicher Abfall entsorgen
85 t gefährlicher Abfall entsorgen ggf. Nachweis
Ausführungsbeginn: 07/2025
Ausführungsende: 02/2026
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
war, werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
96292f28-42c2-4c06-9095-5f538b910b80