Ausschreibungsdetails
2. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen.
Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der
Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
Akademie der Künste
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Berufsgenossenschaft Verkehrwirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Geowissenschaften
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarbeitsgericht
Bundesfinanzhof
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskanzleramt
Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung
Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundesrat
Bundesrechnungshof
Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Bundesverfassungsgericht
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
BW Bekleidungsmanagement GmbH
BwFuhrparkService GmbH
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Generalbundesanwalt beim BGH
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e. V.
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Weininstitut GmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK-Suchdienst Standort Hamburg
Eisenbahn-Bundesamt
Engagement Global gGmbH
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Gematik GmbH
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (alle Standorte)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Georg-Speyer-Haus
German Institute of Development and Sustainability
Germany Trade and Invest GmbH
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Heinrich-Böll-Stiftung
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Internationaler Suchdienst
ITZBund
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kommission für Geschichte des Parlamentarismus
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
Kuratorium für Waldarbeit & Forsttechnik
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Paul-Ehrlich-Institut
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Postbeamtenkrankenkasse
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V.
Robert Koch-Institut
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Stiftung Mitarbeit, Bonn
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Reichspräsident-Frierdrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Wissenschaft und Politik
Umweltbundesamt
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf des angegebenen Gesamtvolumens besteht nicht.
Konditionen zweimalig um jeweils ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter
"Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Zuschlagskriterien" gilt für die
Zuschlagskriterien:
Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht. Zur besseren Lesbarkeit wird Z mit einem Faktor 10.000 multipliziert und auf 3 Nachkommastellen begrenzt und kaufmännisch gerundet.
Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Im nächsten Schritt werden alle Angebote ausgewählt, deren Kennzahl (Z) innerhalb des festgelegten Schwankungsbereich (S), ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z, liegen. In vorliegendem Verfahren wird ein Schwankungsbereich von 6% für die Kennzahl Z festgelegt. Der Schwankungsbereich erstreckt sich unterhalb der Kennzahl Z. Liegen weitere Angebote innerhalb des Schwankungsbereiches, ist die erreichte Gesamtpunktzahl der Leistung im Dokument Kriterienkatalog Leistung (höchste erreichte Punktzahl) entscheidend dafür, welches Angebot das wirtschaftlichste ist und für den Zuschlag vorgesehen wird.
Sollten mehrere Bieter die gleiche Leistungskennzahl erreichen, ist der günstigste Preis für den Zuschlag entscheidend.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Umsatz:
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 7.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Zusätzlich geben Sie bitte den Umsatz an, den Sie im Bereich Drucker/ Multifunktionsgeräte sowie zugehörige Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Hierbei wird ein Mindestumsatz von 3.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Berechtigung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und zu supporten (Nachweis durch Zertifizierung oder gleichwertig).
2) Mitarbeitende:
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 50 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt ge-fordert, die bezogen auf den Leistungsgegenstand eingesetzt wurden.
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Mitarbeitendenzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen
3) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- In einem Referenzprojekt haben Sie mindestens 500 Drucker / Multifunktionsgeräte geliefert inklusive Zubehör, Software und Systemservice.
- In einem weiteren Referenzprojekt haben Sie mindestens 150 Multifunktionsgeräte (Abteilungsgeräte) geliefert inklusive Zubehör, Software und Systemservice.
- In einer der Referenzen musste an unterschiedliche Standorte geliefert werden.
- Die Referenzen müssen sich auf zwei unterschiedliche Kunden beziehen
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Eine (1) der zwei (2) Referenzen muss im Kontext der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auf-traggeber im Sinne von § 98 GWB) erbracht worden sein.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt.
Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nach-weis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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