Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fehlt die geforderte fortgeschrittene Signatur, qualifizierte Signatur, fortgeschrittenes Siegel bzw. qualifiziertes Siegel auf dem Teilnahmeantrag wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Fehlende Erklärungen/Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind gemäß § 16a VS VOB/A auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Leistungsumfang / Grobmengen:
800 m² Rückbau und Entsorgung von Schutzabdeckungen aus Holz,
4 Treppenhäuser über jeweils 4 Geschosse Ausbesserungsarbeiten an Stufenbelag, Podeste und Sockelleisten durch Vierungen, Austausch von Sockelleisten und Platten,
40 m² Bodenbelag aus Travertin.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum:
Bauanlaufberatung: 18.08.2025
Baubeginn: 25.08.2025 / Fertigstellung: 31.10.2025
Weitere Unterlagen zur Eignung der Prüfung:
"Die Fachkunde der Bieter wird nach folgenden Kriterien geprüft:
Referenzangaben hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Nachweise Zertifikate und Qualifikationen:
staatlich geprüfter Steintechniker / staatlich geprüfter Steinmetz."
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für die Eignung werden
folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, in der Industrie- und
Handelskammer oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet sind. Falls
das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung Ihrer
Erklärung folgende Nachweise vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer.
b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die
Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Die Eignung ist
durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur
Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind
die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die
fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für die Eignung werden folgende
Angaben und Nachweise verlangt: a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in Euro. b) Angabe zu
Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der
Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen). c) Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls das Angebot in die
engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angaben eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb
beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
d) Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 – Fbl. L297 Ich/Wir erkläre/erklären, dass mir/uns die Bestimmungen
des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus resultierenden
Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde/werden: 1. Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG. 2.
Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach
§ 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines
Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6
ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer. Weitere Unterlagen zur Prüfung der Eignung: 3. Die
Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend. 4. Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6
Abs. 10 ThürVgG. 5. Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG
die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. 6. Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an
jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch
meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer. 7. Die Pflicht zur
Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/ uns eingesetzten
Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten
hinweise. Mir/ uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen
kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß
§ 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3
ThürVgG.
Die Eignung ist durch
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur
Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind
die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die
fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Für den Erhalt der Vergabeunterlagen ist die Erklärung zum VS-NfD-Merkblatt erforderlich.
und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für die Eignung werden folgende Angaben
und Nachweise verlangt: a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren
bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist
maßgebend) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung drei
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der
ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des
mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen
Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-
Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung. b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass Ihm für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser
Angabe/Erklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich
der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen
und Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- und Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus.
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