Ausschreibungsdetails
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Das Vergabeverfahren wird zugunsten eines oder mehrerer Bedarfsträger durchgeführt. Bei der späteren Auftragsausführung ist daher der Bedarfsträger für die Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle. Aus diesem Grund wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Die eingesetzten Mitarbeitenden sind gemäß § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes (BGBl. 1974 I S. 469, 547) von der Bedarfsträgerin auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Verpflichtungserklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Mindestens eine Referenz ist für einen öffentlichen Auftraggeber (gemäß § 99 GWB) erbracht worden
- Mindestens zwei der drei genannten Referenzen müssen
- die Entwicklung einer Personalgewinnungskampagne mit folgenden Leistungen beinhalten:
- redaktionelle Leistungen
- Erstellung von Social-Media Content
- Erstellung von Content/ Werbemittel im Bereich einer unternehmensbezogenen Marketingmaßnahme (Werbung, Social-Media, Webseite, Imagefilm, Werbespot etc.).
- Programmierarbeiten bei Erstellung von Webseiten oder Apps
- Jede Referenz muss einen Auftragswert von mindestens 100.000 € (netto) haben.
- Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
- Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bitte weisen Sie die Verfügbarkeit und Qualifikationen der folgenden Mitarbeiter/innen, einschließlich Stellvertretung, anhand eines selbst erstellten Dokuments (Angaben zur Qualifikation des Personals) nach. Erfahrungen und Kenntnisse können projektbezogen oder durch allgemeine berufliche Tätigkeit dargestellt werden. Diese Angaben sind nach der Wahrheitsverpflichtung im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen durch die bewerbenden Unternehmen verifiziert.
Nachfolgende Funktionen sind nicht zwingend von je einer Person darzustellen, diese können auch in einer Person vereinigt sein.
Projektleitung
- Beherrscht Deutsch in Wort und Schrift auf Sprachniveau C2 (gemäß Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER))
- Hat mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Leitung eines Teams zur Umsetzung von Kampagnen und Recruiting-Kampagnen mit mindestens 5 Personen
- Hat mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Zusammenarbeit mit Redaktionsteams und in der Erstellung von Redaktionsplänen
- Hat Erfahrung bei der Konzeption und Durchführung von Kampagnen und Recruiting-Kampagnen unter Nutzung von Social-Media
Die hier geforderte Erfahrung liegt vor, wenn der / die Projektleiter/in mindestens zwei ähnliche Kampagnen innerhalb der letzten 5 Jahre für eine Behörde oder größere Firma (mindestens mittleres Unternehmen (ab 49 Beschäftigte und ab 10 Millionen Euro Umsatz gem. Definition des statistischen Bundesamtes) betreut hat. Als ähnlich werden Kampagnen und Recruiting-Kampagnen verstanden, die dazu dienen, die Aufmerksamkeit zu erhöhen.
Kundenberatung
- Beherrscht Deutsch in Wort und Schrift auf Sprachniveau C2
- Hat Erfahrung bei der Erstellung und Umsetzung von Recruiting-Kampagnen unter Nutzung von Social-Media
Die hier geforderte Erfahrung liegt vor, wenn der / die Kundenberater/in mindestens zwei ähnliche Kampagnen innerhalb der letzten 5 Jahre für eine Behörde oder größere Firma (mindestens mittleres Unternehmen (ab 49 Beschäftigte und ab 10 Millionen Euro Umsatz gem. Definition des statistischen Bundesamtes) betreut hat. Als ähnlich werden Kampagnen und Recruiting-Kampagnen verstanden, die dazu dienen, die Aufmerksamkeit zu erhöhen.
- Hat Erfahrung in der redaktionellen Aufbereitung, Planung und Koordination von Social-Media Content (Posts, Bilder, Texte, Videos usw.)
- Verfügt über Erfahrung im Bereich von verschiedenen Social Media Maßnahmen und kann Social Media Maßnahmen zielgerecht für den Bedarfsträger einsetzten, optimieren und anpassen.
Die hier geforderte Erfahrung liegt vor, wenn der / die Kundenberater/in mindestens zwei ähnliche Kampagnen innerhalb der letzten 5 Jahre für eine Behörde oder größere Firma (mindestens mittleres Unternehmen (ab 49 Beschäftigte und ab 10 Millionen Euro Umsatz gem. Definition des statistischen Bundesamtes) betreut hat. Als ähnlich werden Kampagnen und Recruiting-Kampagnen verstanden, die dazu dienen, die Aufmerksamkeit zu erhöhen.
UX/UI Design
- Expertise in User-Centered Design - der Benutzer steht im Mittelpunkt: Fähigkeit, intuitive und benutzerfreundliche Interfaces für Websites und Apps zu gestalten.
- Kenntnisse in Prototyping-Tools: Erfahrung mit Sketch, Figma oder ähnlichen Tools
- Mindestens 3 Jahre Erfahrung: Nachweisbare Projekte in der Gestaltung von digitalen Produkten, insbesondere im Bereich Recruiting oder öffentlicher Auftraggeber (gemäß § 99 GWB).
Social Media Management
- Fundierte Kenntnisse in Social Media Plattformen: Erfahrung mit Social Recruiting und der Nutzung von Kanälen wie LinkedIn, Instagram und Facebook zur gezielten Ansprache von Kandidaten.
- SEO/SEA-Kompetenz: Fähigkeit, Anzeigen zu optimieren und durch gezieltes Suchmaschinenmarketing die Reichweite zu erhöhen.
- Mindestens 3 Jahre Erfahrung: Nachweisbare Erfahrung in der Umsetzung von Social Media Kampagnen für Recruiting-Zwecke.
Content Creator
- Kreativität und Kommunikationsstärke: Erstellung ansprechender Inhalte für Employer Branding und Recruiting-Kampagnen.
-Technisches Know-how: Erfahrung mit Grafikdesign-Tools und Videoerstellung zur Unterstützung von Kampagnen.
- Mindestens 2 Jahre Erfahrung: Spezialisierung auf Content-Produktion für Recruiting oder Employer Branding.
Allgemein
Im Weiteren muss aus den Ausführungen hervorgehen, dass dem genannten Personal Erfahrung im Erstellen und Redigieren von Artikeln und Textreihen unter Berücksichtigung des Sprachgebrauches vorliegen.
Die geforderte Erfahrung liegt vor, wenn die genannte Person im Rahmen von Kampagnen regelmäßig (mindestens 2x monatlich im Zeitraum von 2 Jahren) Texte redigiert hat.
Es muss spätestens vier Wochen nach Zuschlag ein Kommunikations-Gesamtkonzept vorgelegt werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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