Ausschreibungsdetails
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Der Prüfung, ob ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom
Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen
Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt
und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt
werden.
Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden,
Einrichtungen und Organe:
Beschaffungsamt des BMI
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationstechnik Zentrum Bund
2. Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
3. Zuschlagskriterien:
Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter
"Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Zuschlagskriterien" gilt für die
Zuschlagskriterien:
Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-
Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der
Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht,
durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht.
Zur besseren Lesbarkeit wird Z mit einem Faktor 10.000
multipliziert und auf 3 Nachkommastellen begrenzt und
kaufmännisch gerundet.
Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote
hergestellt. Im nächsten Schritt werden alle Angebote
ausgewählt, deren Kennzahl (Z) innerhalb des festgelegten
Schwankungsbereich (S), ausgehend vom Angebot mit der
höchsten Kennzahl Z, liegen. In vorliegendem Verfahren wird
ein Schwankungsbereich von 6% für die Kennzahl Z festgelegt.
Der Schwankungsbereich erstreckt sich unterhalb der Kennzahl
Z. Liegen weitere Angebote innerhalb des
Schwankungsbereiches, ist die erreichte Gesamtpunktzahl der
Leistung im Dokument Kriterienkatalog Leistung (höchste
erreichte Punktzahl) entscheidend dafür, welches Angebot das
wirtschaftlichste ist und für den Zuschlag vorgesehen wird.
Sollten mehrere Bieter die gleiche Leistungskennzahl erreichen,
ist der günstigste Preis für den Zuschlag entscheidend.
Zusätzlich ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (IT-Beratungsleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5 Mio. EUR netto pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte "Formblatt Unternehmenszahlen". Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des "Formblatt Unternehmenszahlen", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens vier geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Für drei der mindestens vier einzureichenden Referenzen gelten die folgenden Anforderungen:
• Die Referenzen müssen bei einem öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein,
• mindestens eine Referenz wurde mit Bezug zur Einführung der E-Rechnung in Verbindung mit ERP-Systemen wie SAP oder MACH durchgeführt,
• mindestens eine Referenz muss eine Beratung zur Einführung bzw. Nutzung von Peppol beinhalten und
• mindestens eine Referenz muss Bezug zur Standardisierung des öffentlichen Einkaufs in Verbindung mit Standardisierungsgremienarbeit beinhalten.
Darüber hinaus ist mindestens eine geeignete Referenz einzureichen, welche keinen Bezug zu gegenständlichen Leistungen haben muss. Diese Referenz muss mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
• die Referenz muss Erfahrungen in der Koordination und Umsetzung von komplexen E-Government-Vorhaben auf Bundesebene beinhalten oder
• die Referenz muss Erfahrungen in strategischen Vorhaben der nationalen und internationalen Standardisierung im E-Government beinhalten.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Bezeichnung des Projekts,
• Auftraggeber,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten,
• Branche,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Wert des Auftrages,
• geleistete Personentage,
• Anzahl eingesetzter Personen,
• Projektbeschreibung (Kurzbeschreibung, durchgeführte Leistungen, eingesetzte Technologien) und
• Vergleichbarkeit zum geforderten Leistungsgegenstand.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
• sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden und
• für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" oder eine selbst erstellte Liste zu verwenden. Verwenden Sie den Vorlage bei Bedarf mehrfach.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI weitere, als bedingungsgemäß betrachtete, Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2. Anzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Beschäftigten
Bitte geben Sie die Anzahl der Ihnen zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Beschäftigten an. Es sind gefordert:
• mindestens acht Beschäftigte der Kategorie I,
• mindestens acht Beschäftigte der Kategorie II und
• mindestens zwei Beschäftigte der Kategorie III.
Für die Kategorien gelten folgende Mindestanforderungen:
• Kategorie I: Einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium). Mindestens fünf Jahre aktive IT-Beratungserfahrung oder Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Es müssen mindestens drei Projektreferenzen mit Bezug zum Leistungsgegenstand und mindestens ein Zertifikat* nachgewiesen werden können.
• Kategorie II: Einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium). Mindestens drei Jahre aktive IT-Beratungserfahrung oder Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Es müssen mindestens zwei Projektreferenzen mit Bezug zum Leistungsgegenstand und mindestens ein Zertifikat* nachgewiesen werden können.
• Kategorie III: Einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium oder Berufsausbildung), Mindestens ein Jahr aktive IT-Beratungserfahrung oder Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Es muss mindestens eine Projektreferenz mit Bezug zum Leistungsgegenstand und mindestens ein Zertifikat* nachgewiesen werden können. Es müssen mindestens zwei Projektreferenzen mit Bezug zu Kommunikations- und Changemanagement nachgewiesen werden.
*PRINCE2 Practitioner o. Foundation o. IPMA Level B Senior Project Manager o. ISTQB CTAL-TM o. vergleichbare
3. Qualitätsmanagementsystem
Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig nach.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung einer akkreditierten Stelle erfolgen.
4. Informationssicherheitsmanagementsystem
Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO/IEC 27001oder gleichwertig, nach.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung einer akkreditierten Stelle erfolgen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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